Wichtiger Bestandteil des Pakets für die Landwirtschaft im Ministerrat beschlossen
Wien (bauernbund) - Mit dem am 13. Juni im Ministerrat beschlossenen Jahressteuerpaket des Bundesministeriums
für Finanzen wurde mit der Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen
ein wichtiger Baustein für die Landwirtschaft beschlossen. "Durch den Zusammenhalt der agrarischen Spitzenvertreter
wird eine der zentralen Forderungen des Bauernbundes umgesetzt. Schließlich machen zunehmende Wetterkapriolen
in der Landwirtschaft eine verstärkte Eigenvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte erforderlich, weshalb
wir auch dazu aufrufen, die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn mit der Aufnahme der entsprechenden
Umsetzungsregelung in das Jahressteuergesetz 2018 wird die bisher nur für Hagelversicherungen bestehende Begünstigung,
wonach die Versicherungssteuer für jedes Jahr 0,2‰ der Versicherungssumme beträgt, ausgeweitet. Alle
Agrarversicherungen unterliegen ab 1. Jänner 2019 somit ebenso dem günstigeren Satz", erklärte
Bauernbund-Präsident Georg Strasser.
"Die Bundesregierung zeigt großes Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft, weshalb
wir Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger für die Sicherstellung der Finanzierung und dem Bundesministerium
für Finanzen für die rasche Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung danken wollen. Mit dem Beschluss unterstützen
wir die bäuerlichen Familienbetriebe dort wo sie Hilfe benötigen. Eine Ausdehnung der bestehenden Regelung
auf Versicherungen von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und Nutztieren schafft einen weiteren Anreiz zur Steigerung
der Durchversicherung. Damit wird die Leistbarkeit der Elementarrisikoversicherungs-Prämien auch bei steigenden
Risiken gewährleistet", so Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig.
Endbesteuerung von Entschädigungen von Leitungsrechten abgeändert
Eine weitere langjährige Forderung des Bauernbundes wurde mit der Änderung in der Endbesteuerung
von Entschädigungen für Leitungsrechte wie etwa Stromleitungen realisiert. "Die Abgaben sind damit
künftig von den Energieversorgungsunternehmen abzuführen und für die Landwirte fällt kein Aufwand
mehr an", erklärte Strasser.
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