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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland |
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erstellt am |
Moskau/Wien (pk) - Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland wird novelliert und an die OECD-Standards angepasst.
Derzeit gilt ein im Jahr 2000 unterzeichnetes Abkommen, das sich laut Finanzministerium als revisionsbedürftig
erwiesen hat. Nun sollen die neuesten von der OECD entwickelten Grundsätze und internationale Standards für
Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen gelten. Dazu werden die Dividendenbesteuerung und die Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen an das Musterabkommen der OECD angepasst. Bei ersterem entfällt das Mindestkapitalerfordernis,
um einen reduzierten Quellensteuersatz bei Dividenden anzuwenden. Bei den Veräußerungsgewinnen soll
eine Immobilienklausel die Besteuerung im Lagestaat ermöglichen. Zudem wird eine Regelung zur gegenseitigen
Amtshilfe in den Vertrag aufgenommen ( 183 d.B.). |
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Allgemeine Informationen: |
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