Rote Karte für illegale Dumpingkonkurrenz

 

erstellt am
13. 06. 18
13:00 MEZ

WKO Steiermark und Finanzpolizei verstärken im Rahmen einer gemeinsamen Schwerpunktaktion gegen Lohn- und Sozialdumping ihre Bemühungen für einen fairen Wettbewerb.
Spielfeld/Graz (wk-stmk) - Der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen – nicht immer zum Vorteil für heimische Unternehmer. „Vor allem in den Grenzregionen ist Lohn- und Sozialdumping für zahlreiche Betriebe mittlerweile ein existenzbedrohendes Problem“, betont WKO Steiermark Präsident Josef Herk. „So wichtig die Freizügigkeit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs gerade für ein Exportland wie die Steiermark auch ist, hier braucht es dringend mehr Fair Play.“ Das zeigt auch das Ergebnis einer aktuellen Schwerpunktaktion der Finanzpolizei. In nur fünf Tagen wurden Ende Mai bzw. Anfang Juni 141 Firmen mit 383 ausländischen und 7 inländischen Dienstnehmern wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit sowie auf Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz kontrolliert. Ergebnis: „Es wurden 200 Gesetzesübertretungen festgestellt, die ein Strafausmaß von einem höheren sechsstelligen Eurobetrag nach sich ziehen werden“, so Rigobert Rainer, Leiter der Finanzpolizei Steiermark und Kärnten. Inklusive dem heutigen sechsten Kontrolltag im Raum Spielfeld sind es sogar 197 kontrollierte Unternehmen aus dem Ausland mit 234 Anzeigen wegen Lohn- und Sozialdumping. Insgesamt wurden in Steiermark und Kärnten im ersten Jahresdrittel 2018 wegen illegaler Aktivitäten im Bereich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs 344 Strafanträge mit einem beantragten Strafvolumen von 3,2 Millionen Euro gestellt. Bundesweit waren es seitens der Finanzpolizei 955 Anträge mit einem Strafvolumen von rund 6 Millionen Euro. „Die Situation hat sich keineswegs gebessert“, fasst Rainer das Gesamtbild zusammen. Dazu gebe es auch einen neuen Trend: „Mittlerweile werden viele Verfahren zum Teil bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten.“

Großeinsatz der Finanzpolizei im Raum Spielfeld
In den frühen Morgenstunden fanden am 13. Juni weitere Schwerpunktkontrollen statt: Ab 5 Uhr wurden auf der A9 im Raum Spielfeld sämtliche Firmenfahrzeuge aus dem Ausland gestoppt und kontrolliert. 58 Beamte der Finanzpolizei waren dabei im Einsatz und haben die jeweiligen Zielorte der Fahrzeugbesatzungen abgefragt. In der zweiten Phase werden diese Angaben nun überprüft, teils die Baustellen vor Ort kontrolliert. In der dritten Phase werden Unterlagen gesichtet, wenn nötig Finanzstrafverfahren eingeleitet und letztlich Strafen ausgesprochen. Mitarbeiter und Funktionäre der WKO Steiermark haben zudem mit Informationsmaterialien und Broschüren über die Pflichten im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aufgeklärt, auch ein mehrsprachiger Folder wurde an die Kontrollierten verteilt. „Es ist unsere Pflicht hier für mehr Fairness im Wettbewerb zu sorgen“, so Herk. Wenn Facharbeiter illegal um 3 bis 4 Euro pro Stunde beschäftigt werden, sei man davon aber weit entfernt. „Dieser Form der unredlichen Dumpingkonkurrenz zeigen wir die rote Karte“, betont Herk. Und auch für Rainer steht fest: „Der Schutz der heimischen Wirtschaft steht für uns im Vordergrund, wir werden auch in Zukunft verstärkt ausländische Firmen kontrollieren.“ Dabei hilft auch der Erhebungsdienst der WKO Steiermark unter der Leitung von Leopold Strobl. Hier setzt man ebenfalls auf verstärkte Kontrollen bzw. leistet noch mehr Aufklärungsarbeit, 1.501 Erhebungen wurden im vergangenen Jahr durchgeführt.

Europäische Entsenderichtlinie wird mit Hilfe steirischer Expertise verschärft
Wichtig sei aber vor allem auch ein besseres Durchgriffsrecht auf europäischer Ebene – und diesem ist man nun einen großen Schritt nähergekommen. Ende Mai wurde im Europaparlament eine neue Entsenderichtlinie beschlossen, die in wesentlichen Bereichen eine Verschärfung vorsieht. Etwa, dass für die Bezahlung von entsendeten Mitarbeitern in allen EU-Staaten die Regeln des Gastlandes Gültigkeit haben. Grundlage dafür war unter anderem eine Studie der TU Graz im Auftrag der steirischen Bauinnung, die Landesinnungsmeister Alexander Pongratz im zuständigen Brüsseler Ausschuss vorgestellt hat. Weiters neu ist, dass die Entsendung künftig auf grundsätzlich 12 Monate beschränkt bleiben soll, wobei gewisse Branchen (z.B. Lkw-Fahrer) ausgenommen sind und es eine Verlängerungsoption auf 18 Monate geben soll. „Wir begrüßen diese neue Regelung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und sind stolz darauf, dass wir als Steiermark mit unserer Expertise einen Teil dazu beitragen konnten. Wir werden nun auf europäischer Ebene alle uns zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung setzen, damit diese Richtlinie sobald wie möglich in Kraft tritt und wir damit die österreichischen Regeln endlich besser auch im Ausland exekutieren können“, so Herk abschließend.

 

 

 

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