Neues Service der Parlamentsdirektion zum
 besseren Verständnis von Gesetzesentwürfen

 

erstellt am
13. 06. 18
13:00 MEZ

NR-Präsident Sobotka: Die BürgerInnen sind eingeladen, unser Angebot anzunehmen und ihre Ideen einzubringen
Wien (pk) - Das Parlament weiter bürgernäher zu machen – das ist eine der wesentlichen Zielsetzungen, denen sich Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka seit Beginn seiner Tätigkeit an der Spitze des Hohen Hauses verschrieben hat. Sobotka will dabei nicht nur die Arbeitsbedingungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier verbessern, ihm geht es gleichermaßen auch darum, deren Tätigkeit sowie den komplexen Gesetzgebungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger greifbarer und verständlicher zu machen. Diese sind darüber hinaus eingeladen, sich mit eigenen Ideen einzubringen.

"Demokratie ist keine Einbahnstraße", so Sobotka. "Sie lebt vom Engagement der Menschen und von den Möglichkeiten politischer Partizipation über die Parteigrenzen hinaus. Daher sehe ich es als eine vordringliche Aufgabe des Parlaments als Volksvertretung, auf die Menschen zuzugehen und sie verstärkt einzubinden. Das bedeutet vor allem, das bereits bestehende Informationsangebot zu verbessern und die Partizipationsmöglichkeiten auszuweiten".

In diesem Sinne informierte der Nationalratspräsident am 13. Juni am Beginn der Plenarsitzung die Abgeordneten und die Öffentlichkeit über neue Informationsservices, die die Website der Parlamentsdirektion bietet.

Stenographische Protokolle stehen bereits am Tag nach einer Plenarsitzung zur VerfügungKünftig werden die "vorläufigen Stenographischen Protokolle" spätestens am Tag nach einer Plenarsitzung von Nationalrat und Bundesrat auf der Website zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um eine noch nicht autorisierte Version, die auch als solche gekennzeichnet ist. Sie wird im Zuge der Lektorierung dann kontinuierlich durch die autorisierte Fassung ersetzt. Zu finden sind die vorläufigen und fertiggestellten Stenographischen Protokolle hier >

Nach dem Abbau von Barrieren für gehörbeeinträchtigte Personen durch GebärdendolmetscherInnen der Sitzungen ist nun auch für eine rasche Auffindbarkeit der Debattenbeiträge im Internet gesorgt. Damit können Interessierte zeitnahe die einzelnen Redebeiträge abrufen. Der Probetrieb dafür startet bei den kommenden Sitzungen am 13. und 14. Juni 2018.

Wer sich einen kurzen Überblick über die Debatten in Nationalrat und Bundesrat verschaffen will, der kann hier > auf die Meldungen der Parlamentskorrespondenz zurückgreifen.

BürgerInnen können sich mit ihren Ideen verstärkt im Gesetzgebungsprozess einbringen
Die stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Gesetzgebungsprozess ist ein Ergebnis der Enquete-Kommission zur "Stärkung der Demokratie" in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode, was auch in einer Entschließung des Nationalrats vom Mai 2017 ihren Niederschlag gefunden hat.

Bevor die Regierung ihre Gesetzesinitiativen dem Parlament nach einstimmigem Beschluss im Ministerrat weiterleitet, unterzieht sie diese in der Regel einem Begutachtungsverfahren. Obwohl sich dieses im vorparlamentarischen Raum abspielt, stellt die Parlamentsdirektion seit langer Zeit die Ministerialentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Website zur Verfügung, um damit das Meinungsspektrum für Abgeordnete und Öffentlichkeit transparent zu machen.

Ebenso können Ausschüsse des Nationalrats ein öffentliches Begutachtungsverfahren einleiten. Auch die dazu eingelangten Stellungnahmen sind im Internet im Volltext abrufbar.

Bürgerinnen und Bürger haben nun zwei Möglichkeiten: Sie können eigene Stellungnahmen direkt über die Website des Parlaments einbringen oder seit September des Vorjahres eine Online-Zustimmung zu einzelnen Stellungnahmen von Institutionen und Personen abgeben (Einstieg über die Startseite www.parlament.gv.at > Beteiligung der BürgerInnen). Eine hohe Zahl an Unterstützungen einzelner Stellungnahmen stellt für die Bundesministerien, die parlamentarischen Klubs und Abgeordneten wertvolle inhaltliche Anregungen sowie einen Stimmungsbarometer dar.

Um Hürden für diese direkten Mitwirkungsmöglichkeiten abzubauen, bietet die Website eine kurze inhaltliche Zusammenfassung des Inhalts eines Gesetzesvorhabens in verständlicher Weise auf der Übersichtsseite des betreffenden Ministerialentwurfs ("Kurzinformation zu Ministerialentwürfen").

Mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren
Zur rascheren Erfassung des Inhalts von Regierungsvorlagen werden nunmehr sogenannte Kurzinformationen auf der Übersichtsseite der betreffenden Vorlage angeboten. Sie beschreiben deren inhaltlichen Schwerpunkte.

Bereits jetzt bietet die Parlamentskorrespondenz ein umfassendes Informationsservice über den gesamten Gesetzgebungsprozess. Sie verfasst zu allen Verhandlungsgegenständen (Regierungsvorlagen, Anträge, Berichte) verständliche Inhaltsbeschreibungen, die die Hauptaspekte der Vorlagen zusammenfassen. Damit fungiert sie quasi als "Übersetzerin" komplexer Materien (immer unter dem Titel "Neu im xxxx-ausschuss").

Die Meldungen finden sich nicht nur chronologisch auf der Website unter "Parlament aktiv > Parlamentskorrespondenz, sondern auch auf der Übersichtsseite der jeweiligen Materien. Zur deutlicheren Hervorhebung der Inhaltsbeschreibungen wird nun dort die Inhaltsbeschreibung mit einer eignen Überschrift hervorgehoben.

Ferner berichtet die Parlamentskorrespondenz über die Verhandlungen im Ausschuss und Plenum sowie über das Abstimmungsverhalten und bildet damit das Meinungsspektrum der parlamentarischen Klubs ab. Die Meldungen stehen ca. zwei bis drei Stunden später im Internet.

Leichtere Lesbarkeit von Gesetzesinitiativen durch Textgegenüberstellung
Um Gesetzestexte für alle Mandatarinnen und Mandatare, Klubs und Öffentlichkeit lesbarer zu machen, bietet die Parlamentsdirektion bei selbständigen Initiativanträgen von Abgeordneten nun auch eine Textgegenüberstellung im Internet an. Diese ist dreispaltig gestaltet: Die linke Seite enthält den geltenden Gesetzestext, die Mittelspalte die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen und die rechte Spalte den angestrebten neuen Gesetzestext, indem die Einfügungen in rot und die Streichungen in blau ersichtlich gemacht werden. Damit können die Leserinnen und Leser mittels eines einzigen Dokuments vorgeschlagene Änderungen leicht überblicken.

Die Parlamentsdirektion bietet dieses Service nicht nur für neue Anträge an, sondern auch rückwirkend für sämtliche Initiativanträge der laufenden Gesetzgebungsperiode. Was die Regierungsvorlagen betrifft, erfolgt derzeit eine Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt, um aufgrund der Erkenntnisse in der Probephase auch die seitens der einzelnen Ministerien übermittelten Textvergleiche weiterzuentwickeln. Nicht immer sind jedoch Textgegenüberstellungen möglich – etwa bei völlig neuen Gesetzen oder bei sogenannten Übergangsbestimmungen. Die Barrierefreiheit ist auch bei den Textgegenüberstellungen gewährleistet.

Informationen über alle bestehenden Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind auf der Website der Parlamentsdirektion unter "Beteiligung der BürgerInnen" abrufbar. So können etwa Bürgerinitiativen elektronisch unterstützt werden. Seit Jahren gibt es einen Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, über den die Parlamentskorrespondenz ebenfalls berichtet.

In Kürze soll ein Pilotprojekt zum Crowdsourcing gestartet werden. In diesem Rahmen können Bürgerinnen und Bürger Ideen für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen einbringen. Informationen dazu gibt es ebenfalls bereits auf der Website.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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