Landesregierung stellt Weichen für Weiterentwicklung der Raumordnung
Innsbruck (lk) - Am 11. Juni fand im Landhaus in Innsbruck ein Diskussionsforum zum Thema Raumordnung statt.
VertreterInnen aller Parteien im Tiroler Landtag, der Sozialpartner, des Tiroler Gemeindeverbandes und der Stadt
Innsbruck sowie mehrere ExpertInnen für Raumordnung und Verfassung diskutierten aktuelle Handlungsfelder für
eine zukünftig optimierte Flächennutzung. Die Tiroler Landesregierung wird nach Prüfung aller Vorschläge
noch bis zum Sommer einen Grundsatzbeschluss für die Weiterentwicklung der Raumordnung fassen.
„Fakt ist, dass die Raumordnung und alle damit verbundenen Themen die Grundlage für eine positive und geregelte
Landesentwicklung in der Zukunft bilden. Um diese auch weiterhin zu gewährleisten, müssen vor allem bei
den Themen Chaletdörfer, Freizeitwohnsitze sowie bei der Baulandmobilisierung zusätzliche ressourcenschonende
Richtlinien beschlossen bzw. bestehende Vorgaben nachgeschärft werden. Im heutigen Diskussionsforum wurden
Vorschläge ausgearbeitet und diskutiert – diese gilt es nun sorgfältig zu prüfen, um zeitnah einen
Grundsatzbeschluss herbeiführen zu können“, so Raumordnungs- und Gemeindelandesrat Johannes Tratter.
Chaletdörfer und Investorenmodell nachschärfen
Das geltende Freizeitwohnsitzverbot, Investorenmodelle und der vergleichsweise hohe Grundverbrauch von Chaletdörfern
stellen die Landesregierung vor schwierige Aufgaben: „Wir sind uns dieser Herausforderungen voll und ganz bewusst.
Seitens des Landes Tirol müssen und werden wir bei diesen Themen noch klarere Grenzen ziehen“, so LR Tratter.
Im Diskussionsforum wurde unter anderem die Differenzierung von Neuerrichtungen bzw. Ergänzungen bestehender
Tourismusbetriebe diskutiert sowie die Prüfung der Einführung einer Sonderflächenpflicht für
Chaletdörfer im Tiroler Raumordnungsgesetz besprochen.
Freizeitwohnsitzabgaben für Gemeindeinfrastruktur
Im Hinblick auf die „Besteuerung“ von Freizeitwohnsitzen soll ein Abgabengesetz erlassen werden. „Die Einnahmen
einer solchen Abgabe werden ausschließlich den Gemeinden zum Erhalt der Infrastruktur zufließen“,
erläutert LR Tratter.
Flächenverbrauch eindämmen
Analog zum Einkaufszentrenprogramm sollen künftig auch bei Handelsbetrieben ab 300 Quadratmeter Kundenfläche
PKW-Stellplätze in Hoch- oder Tiefgaragen verpflichtend sein, um den Flächenverbrauch zu reduzieren.
Zusätzlich ist eine Verankerung von Vorbehaltsflächen für objektgeförderten Wohnbau im Tiroler
Raumordnungsgesetz zur Aktivierung von Flächen sinnvoll und vorzusehen.
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