Nationales Reformprogramm 2018 liegt vor
Brüssel/Wien (pk) – Österreich habe im Gesundheitsbereich einige Fortschritte erzielt, berichtet
die Regierung im Nationalen Reformprogramm 2018 über die Einschätzung der Europäischen Kommission
(EK). Begrenzte Verbesserungen stellte die Hüterin der Verträge bei den Kompetenzbereinigungen bei den
Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten fest, während sie im Pensionssystem keine Fortschritte erkannte
( III-148 d.B.). Positiv anerkannte sie die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Österreich habe
seine Ziele im Bereich Bildung bereits erreicht, so das Ergebnis der Bewertung. Begrenzte Fortschritte gab es laut
Kommission bei den Bildungsergebnissen benachteiligter Jugendlicher.
Die Mitgliedstaaten legen jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters ein Nationales Reformprogramm
vor, in dem sie über ihre Strategie für nachhaltiges Wachstum informieren und den Umsetzungsstand zu
den Länderspezifischen Empfehlungen des Rates und zu den EU 2020-Zielen darlegen. Aus den aktuellen Empfehlungen
geht hervor, dass Österreich das mittelfristige Haushaltsziel 2018 einhalten und weiter an der Tragfähigkeit
des Gesundheits- und Pensionssystems arbeiten soll. Weiters hält die Europäische Kommission fest, dass
die Kinderbetreuungsangebote verbessert gehören, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter zu heben. Außerdem
waren ihr die Bildungsergebnisse junger MigrantInnen ein Anliegen. Im Dienstleistungssektor gehören Hindernisse
abgebaut und der Markteintritt durch Förderung von Unternehmenswachstum angekurbelt, so die länderspezifischen
Empfehlungen.
Alterung der Gesellschaft erfordert Reformen
Eine der größten Reformprioritäten liegt laut Kommission in der Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens.
Die alternde Bevölkerung bewirke einen Kostenanstieg. Mit dem Ausbau der Primärversorgung soll der kostenintensive
Krankenhaussektor entlastet und gleichzeitig die Systemeffizienz weiter gesteigert werden. Gleichzeitig soll auch
der niedergelassene Bereich gestärkt werden, betont die Europäische Kommission.
Faktisches Pensionsantrittsalter gestiegen – weitere Angleichung an gesetzliches Antrittsalter notwendig
In Österreich ist das faktische Pensionsantrittsalter in den letzten Jahren angestiegen, heißt es in
dem Bericht. 2017 betrug das durchschnittliche Antrittsalter 61,1 Jahre bei Männern und 59,2 Jahre bei Frauen.
Die Angleichung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche ist weiterhin anzustreben. Um die Tragfähigkeit
des Pensionssystems abzusichern, gibt es mehrere Ziele. So soll beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge
ausgebaut werden, der Berufsschutz durch ein Teilpensionsrecht ersetzt und der Kampf gegen Altersarmut fortgesetzt
werden, heißt es im Bericht.
Arbeitsmarktergebnisse von Frauen verbessern
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wächst, so die europäische Analyse. Allerdings sei ein Anstieg der
Teilzeitquote beobachtbar. Begründet wird dies mit Betreuungspflichten, die keine Vollzeittätigkeit zulassen.
In diesem Sinne tritt die Kommission für einen flächendeckenden Ausbau von qualitativ hochwertigen und
leistbaren Kinderbetreuungsangeboten ein. Zusätzliche Beschäftigungsanreize werden durch den Familienbonus
Plus gesetzt, steht in den Ausführungen zu den länderspezifischen Empfehlungen zu lesen. Daneben wird
auch die Abschaffung des Pflegeregresses als Entlastung im Bereich der familiären Pflege angesehen, was sich
positiv auf die weibliche Erwerbsbeteiligung auswirken soll.
Deutschförderklassen soll Bildungsergebnisse von benachteiligten jungen Menschen steigern
Erhebliche Anstrengungen unternimmt Österreich auch, um die Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen,
insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zu verbessern, entnimmt man dem Bericht. Der Einfluss
des sozioökonomischen Status der Eltern hat in Österreich großen Einfluss auf die Bildungsergebnisse
der Kinder. Diesem Umstand werde mit dem Bildungsreformgesetz Rechnung getragen. Außerdem werden in dem Bericht
zahlreiche Maßnahmen aufgezählt, die zur Zielerreichung beitragen sollen. Im Rahmen von Deutschförderkursen
und –förderklassen werde ein besonderer Fokus auf die Sprachförderung von SchülerInnen gelegt, die
aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Regelunterricht nicht folgen können. Ein weiteres Element sei der
Ausbau ganztätiger Schulformen. Außerdem wurde mit der Digitalisierungsstrategie begonnen. Besondere
Bedeutung kommt der seit Sommer 2017 geltenden Ausbildungspflicht bis 18 zu. Damit soll die Jugendarbeitslosigkeit
reduziert und der frühe Schulabbruch vermieden werden.
Reform der Gewerbeordnung bringt Erleichterungen für Unternehmen
Handlungsbedarf sieht die Europäische Kommission beim Abbau regulatorischer und administrativer Hindernisse
im Dienstleistungssektor sowie bei der Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten. Mit der im vergangenen
Sommer beschlossenen Reform der Gewerbeordnung sollen unnötige Barrieren beseitigt werden. Durch Neuklassifizierungen
von Teilgewerben als freie Gewerbe und der Ausweitung von Nebenrechten sei das Verfahren für Betriebsanlagengenehmigungen
vereinfacht worden, so die Einschätzung laut Bericht. Auch der neu eingeführte Grundsatz "Beraten
statt Bestrafen" soll einen Beitrag zur Vereinfachung für Unternehmen leisten.
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