Zwei Wochen "Schonfrist" mit Information
Eisenstadt (magistrat) - In Eisenstadt kann künftig die Parkkralle zum Einsatz kommen. Auf Initiative
der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt hat der Landtag das Burgenländische Kurzparkzonengebührengesetz
geändert, um auch gegen ausländische Parksünder erfolgreich vorgehen zu können und damit die
faktische Ungleichbehandlung von Österreichern und Nichtösterreichern zu beheben.
Ab Juli besteht in Eisenstadt die Möglichkeit technische Wegfahrsperren - sogenannte Parkkrallen - einzusetzen,
um Parkstrafen einzuheben. In den ersten beiden Wochen gilt noch eine "Schonfrist", bei der Fahrzeuglenker
mittels Informationsschreiben an der Windschutzscheibe über die Möglichkeit der Anbringung einer Parkkralle
in Kenntnis gesetzt werden. Erst ab dem 16. Juli werden dann wirklich Parkkrallen angebracht.
"Dadurch wird die Strafverfolgung von Lenkern mit mehreren Übertretungen wesentlich erleichtert und Strafen
sie sonst uneinbringlich sind, insbesondere bei ausländischen Lenkern, können besser verfolgt werden",
betont Bürgermeister Thomas Steiner.
Diese Möglichkeit wurde mit der letzten Novelle des Bgld. Kurzparkzonengebührengesetzes LGBL. Nr. 7/2018
geschaffen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. die Strafverfolgung des Lenkers aus in seiner Person gelegenen Gründen offenbar unmöglich oder wesentlich
erschwert sein werde und
2. es sich um mehrfache und in einem zeitlichen Zusammenhang stehende Übertretungen handelt, die Organe der
Straßenaufsicht technische Sperren (Parkkrallen) an das Fahrzeug anlegen, um den Lenker am Wegfahren zu hindern.
Bevor die Parkkrallen tatsächlich eingesetzt werden, sollen die Fahrzeuglenker bei Ausstellung einer Organstrafverfügung
darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie bei Nichteinbezahlung des Strafbetrages im Wiederholungsfalle mit der
Anlegung einer Parkkralle zu rechnen haben.
In der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2018 hat der Eisenstädter Gemeinderat beschlossen, von der Möglichkeit
der Verwendung von Parkkrallen Gebrauch zu machen und die Kurzparkzonengebührenverordnung der Landeshauptstadt
Freistadt Eisenstadt entsprechend angepasst.
Bei Montage einer Parkkralle erhält der Fahrzeuglenker gleichzeitig am Fahrzeug eine Information, dass eine
technische Sperre angebracht worden ist, eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit der angebrachten technischen Sperre
ohne Beschädigung nicht möglich ist und die Entfernung der Wegfahrsperre erst nach Begleichung des Strafbetrages
bzw. der offenen Strafbeträge vorgenommen wird, sowie unter welcher Telefonnummer weitere Auskünfte eingeholt
werden können.
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