Rechnungshofausschuss beschäftigt sich mit österreichischem Hochschulsektor
Wien (pk) – Die österreichischen Universitäten und Fachhochschulen waren Thema einer Rechnungshofprüfung
deren Ergebnisse am 21. Juni im Rechnungshofausschuss diskutiert wurden ( III-56 d.B.). Konkret überprüfte
der Rechnungshof 21 öffentliche Universitäten, die Donau–Universität Krems, zwölf Privatuniversitäten,
21 Fachhochschulen und 14 Pädagogische Hochschulen. Dabei fasste er insbesondere deren rechtliche Rahmenbedingungen
und –vorgaben, die Hochschulstrategie, den Österreichischen Hochschulplan sowie die finanziellen Rahmenbedingungen
von 2010 bis 2015 ins Auge.
In seiner Analyse stellte der Rechnungshof unterschiedliche Rechtsgrundlagen in historisch gewachsenen Systemen
fest. Der Hochschulraum unterlag der Zuständigkeit mehrerer unterschiedlicher Bundesministerien. Seit der
Prüfung durch den Rechnungshof habe sich die Hochschulpolitik weiterentwickelt, führte Andreas Hanger
(ÖVP) ins Treffen. Aktuell werde an mehreren Berichten zum Thema Hochschulwesen gearbeitet, so Kraker.
Als zentrale Empfehlung regte der Rechnungshof zu einer klaren Abgrenzung der Aufgaben der Beratungsorgane an.
Außerdem sollte die Ausgabenquote nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit quantifizierbaren Wirkungsindikatoren
betrachtet werden. Geht es nach Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, so ist ein neuer Hochschulplan von
der gesamten Bundesregierung zu beschließen. Bei künftigen Steuerungsentscheidungen wäre auf eine
Verbreiterung der Finanzierungsbasis Bedacht zu nehmen, so eine weitere Empfehlung im Bericht.
Studiengebühren – Pro und Contra
Um die Überlastungssituation einzelner Fächer zu verbessern, tritt der Rechnungshof für Zugangsregelungen
ein. Laut Kraker ist der private Nutzen der Universitätsausbildung höher als der staatliche. Das österreichische
Studienangebot sei mit über 1.000 Richtungen sehr breit und müsse den SchülerInnen vermittelt werden,
so Faßmann. Dazu dienen nicht nur Broschüren, das Ministerium unterstütze auch durch Informationsmessen
und Projekte wie "studieren probieren" bei der Studienwahl.
Während die ÖVP Studienbeiträge befürwortete, kritisierten SPÖ und Liste Pilz solche.
Andreas Hanger (ÖVP) unterstrich die Überlastungssituation in einigen Studienrichtungen, weshalb er diesbezügliche
Schritte für notwendig erachtet. Wolfgang Zinggl (PILZ) teilte die Forderung nach Studiengebühren nicht.
Die Argumente für Studiengebühren würden eine generelle Privatisierungsdebatte einleiten, zumal
diese auch für die Oberstufe verwendet werden könnten. Außerdem stellen für Zinggl Gebühren
eine soziale Barriere dar. Auch Philip Kucher (SPÖ) wollte die negativen Seiten von Studiengebühren berücksichtigt
wissen.
Zinggl kritisierte überdies die seiner Meinung nach politische Einmischung durch den Rechnungshof. Die Rechnungshofpräsidentin
trat dem entgegen. Bei den Empfehlungen nehme der Rechnungshof auf einen alten Bericht Bezug, sagte sie und sah
darin keine politische Einmischung.
Studiengebühren für Universitäten haben keine Priorität, beruhigte Bildungsminister Heinz Faßmann.
Erst müssten Bedingungen geschaffen werden, die diese auch rechtfertigen. Bei den Fachhochschulen liegen diese
Bedingungen bereits vor, sagte er. Die Vor- und Nachteile der Studiengebühren müssten abgewogen werden.
Derzeit wolle er die Universitäten nicht damit befassen. Überlastungen soll laut dem Bildungsminister
durch die neue Universitätsfinanzierung entgegengewirkt werden. Die Unis seien derzeit mit der Umsetzung der
neuen Bestimmungen gefordert, so Faßmann.
Studiengebühren führen zu einem Bewusstseinswandel bei Studierenden und Universitäten, argumentierte
Irmgard Griss (NEOS). Die Unis hätten höhere Verpflichtungen, bei den StudentInnen gebe es weniger Abbrüche.
Die hohe Drop-out-Quote an den Universitäten liege nicht alleine am Betreuungsschlüssel zwischen Studierenden
und Lehrpersonal, unterstrich Griss anhand eines Beispiels. Dabei seien weitere Faktoren zu berücksichtigen,
sagte sie. Obwohl die Betreuungssituation für Faßmann einen wesentlichen Indikator darstellt, meinte
er, dass auch andere Indikatoren bedacht werden sollten. So müsste die Studierbarkeit verbessert werden. Studierende
hätten eine ordentliche Chance auf einen Studienabschluss verdient. Dem schloss sich auch Karin Greiner, Rechnungshofsprecherin
der SPÖ, an. Die Studierbarkeit der Curricula müsse vorangetrieben werden, sagte sie.
Die von Philip Kucher angesprochene Zielquote, wonach 60% der Studierenden an Unis und 40% an Fachhochschulen studieren,
entsprach nicht den Vorstellungen des Wissenschaftsministers. Im Gegensatz zu der vom Wissenschaftsrat angestrebten
Quote, sprach sich Faßmann für eine Drittelregelung aus. Grundsätzlich wolle er die Plätze
an den Fachhochschulen erweitern.
Mehr Gesamtübersicht durch Zuständigkeit eines Ressorts
Anerkennung äußerte Philip Kucher (SPÖ) für den ganzheitlichen Ansatz des Rechnungshofs.
Jeder investierte Euro komme mehrfach zurück, zeigte er sich über den Output der Hochschulen erfreut.
Es habe keine einheitliche Linie gegeben, kritisierte hingegen Irmgard Griss (NEOS) die fehlende gemeinsame Strategie
- auch im finanziellen Bereich.
Im Unterschied zum Prüfzeitraum ist nun ein großes Ressort mit der Zuständigkeit betraut, unterstrich
Kraker, dadurch gebe es mehr Gesamtübersicht. Laut Wissenschaftsminister Faßmann werde eine gesamtheitliche
Planung durch Leistungsvereinbarungen sichergestellt. Nur eine Sektion sei mit der Koordination befasst, wodurch
ausreichend Übersicht gegeben sei.
Seitens der FPÖ erfuhr Jessi Lintl vom Wissenschaftsminister, dass der öffentliche Mitteleinsatz für
die österreichischen Hochschulen gemessen am BIP derzeit bei 1,4% liegt. Die Hochschulausgabenquote dürfe
nicht isoliert gehen werden, unterstrich Lintl. Auch Irmgard Griss interessierte sich für die Ausgaben und
stellte fest, dass mehr getan werden müsse.
Novelle des Privatuniversitätengesetzes nächstes Jahr möglich
Eine Novelle des Privatuniversitätengesetzes kommt für Faßmann nächstes Jahr in Frage. Gegenüber
Karin Greiner wollte er sich zeitlich nicht genau festlegen. Er werde das Thema nicht aus den Augen verlieren,
versprach er. Greiner wollte im Zuge der Novelle gesetzlich festhalten, dass keine öffentlichen Mittel für
Privatuniversitäten zur Verfügung gestellt werden. Derzeit müssen die Privatunis ihre Finanzierung
der AQ Austria (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung) offenlegen, informierte der Wissenschaftsminister.
Grundsätzlich befürwortete er die Zuteilung "öffentliche Mittel für öffentliche Unis".
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen
|