Preis- und Herkunftskennzeichnung an Obstständen auf dem Prüfstand
Eisenstadt (blms) - Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch zum Schutz seriöser einheimischer
ProduzentInnen führten auf Initiative von Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst und Gesundheitslandesrat
Mag. Norbert Darabos die MitarbeiterInnen der Preisbehörde und der Lebensmittelaufsicht des Landes als so
genannte "Task Force“ - wie schon in den letzten Jahren - im gesamten Burgenland Kontrollen bei Obstverkaufsständen
durch. Im Rahmen dieser Herkunftsüberprüfung wurden heuer bis dato schwerpunktmäßig Proben
von Marillen und Kirschen gezogen, die im Anschluss im Labor der Firma Imprint Analytics in Neutal mittels Multi-Isotopenfingerabdruck
auf ihre Herkunft untersucht wurden. Im Mittelpunkt standen eine übersichtliche und korrekte Herkunftsbezeichnung,
entsprechende Mengen- und Gewichtsangaben – Stichwort geeichte Waage – sowie die Nachvollziehbarkeit der Preise
der angepriesenen Produkte. Insgesamt wurden 44 Verkaufsstände kontrolliert. Dabei wurden 26 Proben, 20 bei
Kirschen und 6 bei Marillen, gezogen.
„Anstoß für diese Initiative war und ist die Vermutung, dass ausländische Produkte und Produkte
aus anderen Bundesländern vermehrt im Burgenland angeboten werden, aber als solche nicht gekennzeichnet sind,
denn mir ist es wichtig, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten auch wissen, welche Ware sie kaufen. Bei zwei
Obstständen fehlte die Preisauszeichnung zur Gänze. Diese wurden bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
angezeigt. Außerdem gab es vier Nachkontrollen. Drei wegen abgelaufener Eichung der Waagen und eine wegen
unzureichender Kennzeichnung der Herkunft. Bei der Nachkontrolle der Waagen waren dann bei allen beanstandeten
Ständen wieder ordnungsgemäß geeichte Waagen vorhanden. Auch der Mangel betreffend die beanstandete
Kennzeichnung der Herkunft wurde behoben. Die Kontrolltätigkeit der letzten Jahre zeigt also Wirkung“, so
Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst.
Im Burgenland ist es auf Basis der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union nicht verboten, ausländische
Waren anzubieten. Das Herkunftsland muss jedoch - auch bei Obst aus Österreich - immer angegeben werden. Dazu
Gesundheitslandesrat Mag. Norbert Darabos: „Im Lebensmittelbereich hat das Thema Sicherheit oberste Priorität.
Deshalb ist es wesentlich, dass bei unangemeldeten Kontrollen Verdachts- und Stichproben durchgeführt werden,
denn wo Burgenland drauf‘ steht, sollte auch Burgenland drinnen sein. Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig
und unverzichtbar die Arbeit der Lebensmittelaufsicht des Landes im Dienste der Konsumenten bzw. der Gesundheit
der Verbraucher ist.“
Im Burgenland versehen zehn ausgebildete Lebensmittelinspektoren Dienst in der Lebensmittelaufsicht. Verstärkt
wird die Lebensmittelaufsicht durch zwei Lebensmittelinspektoren in Ausbildung und eine Verwaltungsassistentin.
Die amtlichen Kontrollen der Betriebe erfolgen grundsätzlich unangemeldet auf Grundlage des nationalen Kontrollplans,
bei Parteienbeschwerden oder wenn es bei der letzten Kontrolle Anlass zu Beanstandungen gab. 2017 wurden im gesamten
Burgenland 2.161 Betriebsrevisionen durchgeführt. 1.655 der 6.222 Betriebe wurden kontrolliert. Pro Jahr werden
zwischen 60 und 70 Schwerpunktaktionen durchgeführt.
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