Pläne zur Aktualisierung der EU-Urheberrechtsvorschriften für die heutige Online-Welt
und eine gerechte Bezahlung für Künstler und Journalisten wurden vom EP-Rechtsausschuss unterstützt.
Brüssel (ep) - Der Ausschuss billigte am 20. Juni seinen Standpunkt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen
und nahm mit der gleichen Mehrheit einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der EU an. Der Beschluss
zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission (Trilog) wird bei der Eröffnung der Juli-Plenartagung
am 2. Juli bekannt gegeben. Dann können die Abgeordneten diese Entscheidung anfechten und beantragen, dass
im Plenum darüber abgestimmt wird, ob Verhandlungen aufgenommen werden sollen oder nicht.
Nach der Abstimmung sagte der zuständige Berichterstatter Axel Voss (EVP, DE): "Diese Abstimmung ist
der erste Schritt im parlamentarischen Verfahren zur Verabschiedung von Urheberrechtsgesetzen, die den Herausforderungen
des modernen Internets gerecht werden. Die letzte Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reicht
17 Jahre zurück. Das Internet unterscheidet sich heute grundlegend von den Gegebenheiten im Jahre 2001.
Künstler und Verleger müssen sich an diese neue Welt anpassen. Daraus ergeben sich Chancen, aber auch
gewichtige Nachteile. Vor allem Nachrichtenverlage und unbekanntere Künstler werden nicht bezahlt, aufgrund
der Geschäftsmodelle leistungsfähiger Online-Sharing-Plattformen und Nachrichten-Aggregatoren. Das ist
falsch und wir wollen das korrigieren. Das Prinzip der gerechten Entlohnung für geleistete Arbeit sollte für
alle gelten, egal ob in der physischen oder in der Online-Welt.
Der Vorschlag des Ausschusses soll sicherstellen, dass allgemein anerkannte und akzeptierte Urheberrechtsgrundsätze
auch für die Online-Welt gelten. Eine Welt, die Meinungsfreiheit verteidigt, die aber auch unsere auf Regeln
gebaute Gesellschaftsordnung widerspiegelt."
Faire Bezahlung für Künstler und Journalisten
Viele der Änderungen des Ausschusses am Vorschlag der EU-Kommission zielen darauf ab, dass Künstlern,
insbesondere Musiker und Nachrichtenverleger, bisher aufgrund der Geschäftsmodelle von Online- Plattformen
und Nachrichten-Aggregatoren nicht ausreichend für ihre Arbeit entlohnt werden.
So schränkt der Text beispielsweise ein, welche Elemente einer Nachricht von Aggregatoren genutzt werden können,
ohne dass dem Rechteinhaber eine Lizenzgebühr zahlen muss. Außerdem verlangt der Ausschuss, dass Online-Plattformen
entweder Gebühren an Rechteinhaber zahlen, deren Inhalte auf diese Plattformen hochgeladen werden, oder dass
der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material blockiert wird, wenn die Plattform keine Gebühren
zahlt.
Unter Wahrung der Meinungs- und Innovationsfreiheit
Der Ausschuss wollte auch sicherstellen, dass Urheberrecht im Internet eingehalten wird, ohne die für
das Internet so wichtige Meinungsfreiheit ungerechtfertigt zu beeinträchtigen.
Die von Online-Plattformen getroffenen Maßnahmen gegen Uploads, die das Urheberrecht verletzen, müssen
daher so gestaltet sein, dass keine "nicht-verletzenden Werke" geblockt werden. Die Plattformen müssen
außerdem einfache Rechtsbehelfe einrichten, über die eine Person die Wiederaufnahme eines Uploads beantragen
kann, wenn dieser ihrer Meinung nach zu Unrecht blockiert wurde.
Der Ausschusstext legt außerdem fest, dass das nicht-kommerzielle Hochladen von Inhalten in Online-Enzyklopädien
wie Wikipedia oder Open-Source-Software-Plattformen wie GitHub automatisch von der Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen
ausgeschlossen wird.
Stärkere Verhandlungsrechte für Autoren und Interpreten
Der Ausschuss stärkt auch die Verhandlungsrechte der Autoren und Interpreten und ermöglicht es ihnen,
von denjenigen, die ihre Rechte verwerten, eine zusätzliche Vergütung zu "fordern", wenn die
ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den Einnahmen aus der Verwertung des Werkes "unverhältnismäßig"
niedrig ist. Künstler sollten demnach in Zukunft auch von "indirekten Einnahmen" profitieren.
Ebenso räumt der Ausschuss den Urhebern und Interpreten das Recht ein, die Exklusivität einer Verwertungslizenz
für ihr Werk zu widerrufen oder zu beenden, wenn die Partei, die die Verwertungsrechte besitzt, diese Rechte
nicht nutzt.
Bessere Ausnahmen für Bildung, kulturelles Erbe und Text- und Data-Mining
Der Text befasst sich auch mit Ausnahmen von den allgemeinen Regeln des Urheberrechts für Text und Data Mining,
für Museen oder Bibliotheken und für Bildungsmaterialien.
Hintergrund
Die vorgeschlagene Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll sicherstellen, dass Künstler,
Nachrichtenverlage, Autoren und Interpreten von der Verwertung ihrer Werke im Internet profitieren.
Die derzeit gültigen Bestimmungen zum Urheberrecht in der digitalen Welt stammen aus dem Jahr 2001, einer
Zeit, die sich stark von den heutigen Gegebenheiten unterscheidet. Auch sind viele Urheberrechtsausnahmen im EU-Recht
derzeit noch optional und gelten nicht grenzüberschreitend.
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