Zahnprophylaxe für unsere Kinder und Jugendlichen

 

erstellt am
21. 06. 18
13:00 MEZ

Neue Leistung der Sozialversicherung in der Zahnmedizin
Wien (hauptverband) - Die Sozialversicherung ist bestrebt, künftig verstärkt das Augenmerk auf den Zahnerhalt zu lenken. Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – soll sichergestellt werden, dass die eigenen Zähne so lange wie möglich erhalten bleiben. Diesem Ziel kommt die Sozialversicherung nun mit einer vertraglichen Vereinbarung mit der Österreichischen Zahnärztekammer näher: Demnach erhalten Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab dem 1. Juli 2018 einmal im Jahr eine professionelle Mundhygiene auf Kosten der sozialen Krankenversicherung. Während der Phase einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Geräten kann die Leistung zweimal jährlich auf Kassenkosten erbracht werden. Da die Leistung bundesweit einheitlich geregelt ist, wird sichergestellt, dass diese Leistung von allen Krankenkassen – auch von den bundesweit tätigen Sonderversicherungsträgern – für Kinder und Jugendliche in gleicher Weise erbracht werden. Die bisher von einigen Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe gewährten Zuschüsse zur Mundhygiene für Kinder und Jugendliche sind somit obsolet.

Aus Sicht der Zahnärzteschaft war der Ausbau der sozialen Kinderzahnmedizin bereits in der Vergangenheit vordringlich. Demnach ist die neue Leistung der sozialen Krankenversicherung neben den eigenen Einrichtungen bei rund 3.000 Vertragszahnärzten bzw. –ärztinnen einmal jährlich (bei Kindern und Jugendlichen, die sich laufend in einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung befinden sogar zweimal jährlich) mit der e-card erhältlich. Die Sozialversicherung rechnet mit einem Aufwand in Höhe von rund 30 Mio. Euro pro Jahr.

Mit den laufenden Zahnputzprogrammen der Krankenkassen, die gemeinsam mit den Ländern und mehreren Landeszahnärztekammern gestaltet und vor allem in Kindergärten und Volksschulen durchgeführt werden, wurde bis jetzt schon ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern erbracht.

Durch eine zusätzliche, darauf aufbauende professionelle Mundhygiene bei Vertragszahnärzten und – Ärztinnen durch eigens geschulte Prophylaxeassistentinnen und –assistenten wird noch wesentlich stärker zu einer Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen und zu kariesfreien Zähnen im Besonderen beigetragen.

Kein Dentalamalgam bei Schwangeren und Kindern – EU-Verordnung wird umgesetzt
Die Verordnung 2017/852 der Europäischen Union sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2018 für Zahnfüllungen an Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren und stillenden Müttern in der Regel kein Dentalamalgam verwendet werden darf. Diesem Umstand hat die Sozialversicherung nun in den Verhandlungen mit der österreichischen Zahnärztekammer Rechnung getragen und im Konsens einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss erzielt. Demnach erhalten Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter ab dem 1. Juli 2018 einen Amalgamersatz. Als Füllungsmaterial der Wahl wurden vertraglich alle derzeit aktuellen, modernen Glasionomerzemente als Kassenleistung mit der Österreichischen Zahnärztekammer vereinbart. Amalgam kommt für diese Personengruppe daher nur noch dann zum Einsatz, wenn der Zahnarzt/die Zahnärztin dessen Verwendung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse beim jeweiligen Patienten/bei der jeweiligen Patientin weiterhin als zwingend notwendig erachtet.

 

 

 

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