Neue Leistung der Sozialversicherung in der Zahnmedizin
Wien (hauptverband) - Die Sozialversicherung ist bestrebt, künftig verstärkt das Augenmerk auf
den Zahnerhalt zu lenken. Mit geeigneten Präventionsmaßnahmen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen
– soll sichergestellt werden, dass die eigenen Zähne so lange wie möglich erhalten bleiben. Diesem Ziel
kommt die Sozialversicherung nun mit einer vertraglichen Vereinbarung mit der Österreichischen Zahnärztekammer
näher: Demnach erhalten Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab dem
1. Juli 2018 einmal im Jahr eine professionelle Mundhygiene auf Kosten der sozialen Krankenversicherung. Während
der Phase einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Geräten kann die Leistung zweimal jährlich
auf Kassenkosten erbracht werden. Da die Leistung bundesweit einheitlich geregelt ist, wird sichergestellt, dass
diese Leistung von allen Krankenkassen – auch von den bundesweit tätigen Sonderversicherungsträgern –
für Kinder und Jugendliche in gleicher Weise erbracht werden. Die bisher von einigen Krankenkassen in unterschiedlicher
Höhe gewährten Zuschüsse zur Mundhygiene für Kinder und Jugendliche sind somit obsolet.
Aus Sicht der Zahnärzteschaft war der Ausbau der sozialen Kinderzahnmedizin bereits in der Vergangenheit vordringlich.
Demnach ist die neue Leistung der sozialen Krankenversicherung neben den eigenen Einrichtungen bei rund 3.000 Vertragszahnärzten
bzw. –ärztinnen einmal jährlich (bei Kindern und Jugendlichen, die sich laufend in einer festsitzenden
kieferorthopädischen Behandlung befinden sogar zweimal jährlich) mit der e-card erhältlich. Die
Sozialversicherung rechnet mit einem Aufwand in Höhe von rund 30 Mio. Euro pro Jahr.
Mit den laufenden Zahnputzprogrammen der Krankenkassen, die gemeinsam mit den Ländern und mehreren Landeszahnärztekammern
gestaltet und vor allem in Kindergärten und Volksschulen durchgeführt werden, wurde bis jetzt schon ein
wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern erbracht.
Durch eine zusätzliche, darauf aufbauende professionelle Mundhygiene bei Vertragszahnärzten und – Ärztinnen
durch eigens geschulte Prophylaxeassistentinnen und –assistenten wird noch wesentlich stärker zu einer Verbesserung
der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen und zu kariesfreien Zähnen im Besonderen beigetragen.
Kein Dentalamalgam bei Schwangeren und Kindern – EU-Verordnung wird umgesetzt
Die Verordnung 2017/852 der Europäischen Union sieht vor, dass ab dem 1. Juli 2018 für Zahnfüllungen
an Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei Schwangeren und stillenden Müttern in der Regel
kein Dentalamalgam verwendet werden darf. Diesem Umstand hat die Sozialversicherung nun in den Verhandlungen mit
der österreichischen Zahnärztekammer Rechnung getragen und im Konsens einen für beide Seiten tragbaren
Kompromiss erzielt. Demnach erhalten Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schwangere und stillende Mütter ab dem
1. Juli 2018 einen Amalgamersatz. Als Füllungsmaterial der Wahl wurden vertraglich alle derzeit aktuellen,
modernen Glasionomerzemente als Kassenleistung mit der Österreichischen Zahnärztekammer vereinbart. Amalgam
kommt für diese Personengruppe daher nur noch dann zum Einsatz, wenn der Zahnarzt/die Zahnärztin dessen
Verwendung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse beim jeweiligen Patienten/bei der jeweiligen Patientin
weiterhin als zwingend notwendig erachtet.
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