Verordnung geht am 20. Juni in Begutachtung - Aufbau eines gleitenden Absicherungssystems geplant
Wien (bmdw) - Am 20. Juni ging die die neue Pauschalreiseverordnung des zuständigen Bundesministeriums
für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Begutachtung. Sie bringt vor allem für Hotellerie und
Reiseveranstalter Erleichterungen mit sich. Größte Neuerung ist die Etablierung eines neuen Absicherungssystems
für die Erstattung angefallener Kosten bei Nichterbringung von Leistungen. Das betrifft vor allem Aufwendungen
für Rückbeförderung, Kosten von Unterkünften oder für die Fortsetzung der Pauschalreise
im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder Vermittlers verbundener Reiseleistungen. „Wir entlasten die
Unternehmen, schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die bürokratischen Meldepflichten. Damit bekommen unsere
Betriebe mehr Freiheit und Zeit, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Gleichzeitig stärken
wir eine Leitbranche der österreichischen Wirtschaft“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
System der gleitenden Absicherung
Das neue System der gleitenden Absicherung ermöglicht Unternehmen die Beseitigung der kalten Progression und
vereinfacht die dispositive Kalkulation. Die Versicherungssumme für eine entsprechende Absicherung errechnet
sich nach dem Umsatz des Unternehmens. Sie hat dabei mindestens 13.000 Euro oder 20 Prozent des Umsatzes des kommenden
Kalenderjahres oder 50 Prozent des Umsatzes jenes Monats des kommenden Kalenderjahres zu betragen, in dem der höchste
Umsatz erzielt wurde. Abzudecken ist der jeweils höchste Betrag. Für Hotels, die eine Anzahlung von bis
zu 20 Prozent des Reisepreises entgegennehmen und den restlichen Reisepreis erst bei Abreise des Gastes erhalten,
halbieren sich die Prozentsätze. In Zukunft müssen Hotels, die den gesamten Reisepreis erst bei Abreise
des Gastes entgegennehmen, diese Umsätze nicht absichern, sofern die Reise keine Beförderungsleistung
beinhaltet.
Weitere Vorteile für Hotels und Reiseveranstalter
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ermöglicht Hotels in Zusammenarbeit mit der HDI
Global SE auch eine unbeschränkte Absicherung. Die Vorteile: Einmalige einfache Meldung über das Bestehen
einer solchen Absicherung, Wegfall der Bekanntgabe von Umsatzprognosen, Detailinformationen sowie Steuerberatererklärung.
Auch Folgemeldungen ersparen sich unbeschränkt abgesicherte Hoteliers. Zudem ermöglicht die Verordnung
Pauschalreiseveranstaltern bzw. Vermittlern verbundener Reiseleistungen die Möglichkeit eines zweijährigen
Folgemeldungsintervalls (bisher nur jährliches Intervall), damit verringert sich der bürokratische Meldeaufwand
deutlich.
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