Schramböck: Pauschalreise-Verordnung
 bringt Erleichterungen für Tourismus

 

erstellt am
20. 06. 18
13:00 MEZ

Verordnung geht am 20. Juni in Begutachtung - Aufbau eines gleitenden Absicherungssystems geplant
Wien (bmdw) - Am 20. Juni ging die die neue Pauschalreiseverordnung des zuständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Begutachtung. Sie bringt vor allem für Hotellerie und Reiseveranstalter Erleichterungen mit sich. Größte Neuerung ist die Etablierung eines neuen Absicherungssystems für die Erstattung angefallener Kosten bei Nichterbringung von Leistungen. Das betrifft vor allem Aufwendungen für Rückbeförderung, Kosten von Unterkünften oder für die Fortsetzung der Pauschalreise im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder Vermittlers verbundener Reiseleistungen. „Wir entlasten die Unternehmen, schaffen mehr Sicherheit und reduzieren die bürokratischen Meldepflichten. Damit bekommen unsere Betriebe mehr Freiheit und Zeit, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Gleichzeitig stärken wir eine Leitbranche der österreichischen Wirtschaft“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

System der gleitenden Absicherung
Das neue System der gleitenden Absicherung ermöglicht Unternehmen die Beseitigung der kalten Progression und vereinfacht die dispositive Kalkulation. Die Versicherungssumme für eine entsprechende Absicherung errechnet sich nach dem Umsatz des Unternehmens. Sie hat dabei mindestens 13.000 Euro oder 20 Prozent des Umsatzes des kommenden Kalenderjahres oder 50 Prozent des Umsatzes jenes Monats des kommenden Kalenderjahres zu betragen, in dem der höchste Umsatz erzielt wurde. Abzudecken ist der jeweils höchste Betrag. Für Hotels, die eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises entgegennehmen und den restlichen Reisepreis erst bei Abreise des Gastes erhalten, halbieren sich die Prozentsätze. In Zukunft müssen Hotels, die den gesamten Reisepreis erst bei Abreise des Gastes entgegennehmen, diese Umsätze nicht absichern, sofern die Reise keine Beförderungsleistung beinhaltet.

Weitere Vorteile für Hotels und Reiseveranstalter
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ermöglicht Hotels in Zusammenarbeit mit der HDI Global SE auch eine unbeschränkte Absicherung. Die Vorteile: Einmalige einfache Meldung über das Bestehen einer solchen Absicherung, Wegfall der Bekanntgabe von Umsatzprognosen, Detailinformationen sowie Steuerberatererklärung. Auch Folgemeldungen ersparen sich unbeschränkt abgesicherte Hoteliers. Zudem ermöglicht die Verordnung Pauschalreiseveranstaltern bzw. Vermittlern verbundener Reiseleistungen die Möglichkeit eines zweijährigen Folgemeldungsintervalls (bisher nur jährliches Intervall), damit verringert sich der bürokratische Meldeaufwand deutlich.

 

 

 

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