EU rückt im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität zusammen
Brüssel (ec) - Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich am 19. Juni
auf eine Reform der EU-Agentur Eurojust geeinigt. Die neuen Regeln erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Eurojust
und den Justizbehörden der Mitgliedstaaten, mit Europol sowie der Europäischen Grenz- und Küstenwache
oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). „Jedes Jahr unterstützt Eurojust die
Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei zahlreichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen.
Allein 2017 war dies 4500 Mal der Fall, wobei sich die Unterstützung auf sämtliche Mitgliedstaaten und
insbesondere auf Bereiche erstreckte, die den Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig sind: Terrorismus,
illegale Migration und Cyberkriminalität, um nur einige zu nennen“, sagte die für Justiz, Verbraucher
und Gleichstellung zuständige Kommissarin Vera Jourová.
Die neuen Vorschriften werden auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der künftigen Europäischen
Staatsanwaltschaft ermöglichen, die eine spezialisierte Einrichtung zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten
gegen den EU-Haushalt wie Korruption oder Betrug mit EU-Mitteln oder grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug
sein wird. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden zudem stärker in die Bewertung
der Tätigkeiten von Eurojust einbezogen werden.
In jüngster Zeit hat Eurojust dazu beigetragen, ein in Deutschland, Italien und Spanien tätiges Netz
für Drogenschmuggel und Geldwäsche zu zerschlagen, die Ermittlungen über mutmaßlichen Betrug
beim Fußball-Weltverband FIFA zu unterstützen oder einen Mordfall innerhalb von 24 Stunden mit Europäischen
Haftbefehlen und Europäischen Ermittlungsanordnungen gegen Ungarn, Deutschland und Österreich zu lösen.
Die am 19. Juni in den letzten Trilogen erzielte vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament
und vom Rat der EU förmlich gebilligt werden. Nach der Genehmigung wird die Verordnung im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Die EU-Agentur Eurojust entstand 2002 und hilft bei der Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgung bei
grenzüberschreitender Kriminalität zwischen den Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten.
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