Novelle des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes einstimmig angenommen
Salzburg (lk) - Die Ausschüsse des Salzburger Landtags trafen am 20. Juni zu ihrer ersten Sitzung
der neuen Gesetzgebungsperiode zusammen. Nach der Wahl der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen
beziehungsweise Stellvertreter (die Mitglieder der zehn Landtagsausschüsse können im Internet abgerufen werden) wurde ein Fünf-Parteien-Antrag für eine Novelle des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes
einstimmig angenommen.
Deregulierung und Modernisierung stehen im Zentrum der Novelle, beispielsweise die Kundmachung von Sessionsbeginn
und –ende auf der Landtagshomepage und nicht mehr in der Salzburger Landes-Zeitung, elektronischer Schriftverkehr,
Zugang zum Stenographischen Protokoll über das Landtags-Informationssystem, Livestream von Plenums- und Ausschusssitzungen,
Beschlussprotokolle anstelle von Niederschriften etc. Darüber hinaus ist eine Stärkung der Rechte der
im Landtag vertretenen Parteien vorgesehen. Besonders die Oppositionsparteien profitieren von den neuen Möglichkeiten,
die der Entwurf vorsieht.
Ebenso werden durch die Gesetzesänderung auch die Bestellung des Landtagsdirektors erstmals klar geregelt
und die Rechte der im Landtag vertretenen Parteien nachhaltig gestärkt. Auf Antrag einer Landtagspartei kann
nun zum Beispiel die Sitzung zur Abhaltung einer Klubberatung unterbrochen werden und eine zweite dringliche schriftliche
Anfrage pro Landtagspartei kann zwischen zwei Sitzungen des Landtags eingebracht werden.
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