LHStv.in Beate Prettner: Mehr Selbstbestimmung, verstärkte Unterstützung – Anwaltschaft
für Menschen mit Behinderung informiert und berät
Klagenfurt (lpd) - Mit 1. Juli 2018 tritt das Erwachsenenschutzgesetz Neu in Kraft und ersetzt das bisherige
Sachwalterschaftsrecht. Volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren
Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, erlangen dadurch mehr Selbstständigkeit.
In Anwesenheit von Gesundheits- und Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner, eröffnete die Anwaltschaft für
Menschen mit Behinderung am 28. Juni eine Fachtagung im Congress Center Villach, um offene Fragen in Bezug
auf die Gesetzesänderung anzusprechen und zu erklären.
„Mehr Selbstbestimmung, mehr Unterstützung, verbesserter Schutz für Minderjährige in Betreuungseinrichtungen
– dieses Gesetz trägt eine zeitgemäße, nachhaltige Handschrift und stärkt die Rechte behinderter
Menschen massiv“, hob Prettner in ihren Grußworten hervor. „Darüber hinaus erfolgt über dieses
neue Erwachsenenschutzrecht nicht nur eine umfassende Neugestaltung des gesamten Bereichs, sondern auch ein tiefgreifender
Paradigmenwechsel in der Haltung gegenüber den betroffenen Personengruppen und im Zugang zum gesamten Themenkomplex
von Stellvertretung und Unterstützung“, so Prettner.
Kurz vor Inkrafttreten dieses Gesetzes sind – nicht nur bei den betroffenen Menschen mit Behinderung – noch viele
Fragen offen: „Wie ist dieses neue Gesetz entstanden, wie verhilft das neue Gesetz Menschen mit Behinderung zu
einem „Mehr“ an Selbstbestimmung, was kann Selbstbestimmung eigentlich bedeuten, was passiert mit bestehenden Sachwalterschaften
und welche Rechte haben Betroffene in Zukunft? Im Rahmen dieser Fachtagung möchten wir diese und weitere Fragestellungen
mit Hilfe unserer hochkarätigen Vortragenden beantworten“, erläuterte Isabella Scheiflinger, Leiterin
der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten.
Künftig werden vier Formen von Vertretung möglich sein, die sogenannten vier Säulen des Erwachsenenschutzes:
Die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Die gerichtliche
Erwachsenenvertretung ersetzt dabei die bisherige Sachwalterschaft. Die Befugnisse des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
dürfen nicht mehr pauschal alle Angelegenheiten umfassen, sondern müssen im gerichtlichen Bestellungsbeschluss
auf bestimmte, genau zu beschreibende Vertretungshandlungen beschränkt werden.
Grundsätzlich ist festzuhalten: Das neue Erwachsenenschutzrecht stellt die Autonomie, Selbstbestimmung und
Entscheidungshilfe für die Betroffenen in den Mittelpunkt. „Die Selbstständigkeit von Personen soll so
lange wie möglich aufrechterhalten und anerkannt werden und sie in ihren Angelegenheiten lediglich unterstützen
und nicht über sie hinweg entscheiden“, betonte Prettner, die sich ausdrücklich für die Arbeit der
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung bedankte.
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