Temporäre Freigabe von Pannenstreifen auf
 bestimmten Autobahnstrecken passiert Bundesrat

 

erstellt am
29. 06. 18
13:00 MEZ

Neues Präsidium gewählt
Wien (pk) - Der Bundesrat erhob am 28. Juni mit Stimmenmehrheit auch keinen Einspruch gegen Änderungen der Straßenverkehrsordnung, mit denen die temporäre Freigabe von Pannenstreifen ermöglicht werden soll. Durch einen besseren Verkehrsfluss von bestimmten hochbelasteten Autobahnabschnitten während der Spitzenzeiten hofft der Verkehrsminister, die Staugefahr in bestimmten Fällen zu verringern und die Verkehrssicherheit zu steigern.

Mehrheitliche Zustimmung gab es weiters für eine Novelle des Gefahrgutbeförderungs- gesetzes (GGBG). Sie bringt eine Reihe notwendiger Anpassungen und Präzisierungen im Hinblick auf Änderungen des EU-Rechts bzw. von internationalen Übereinkommen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Bestimmungen in der Luftfahrt, wo durch eine EU-Verordnung neue Bestimmungen über die gewerbliche und nicht gewerbliche Beförderung gefährlicher Güter in Kraft getreten sind.

Darüber hinaus behandelte der Bundesrat den Bericht des Verkehrsministers betreffend die Jahresvorschau 2018 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der EU-Kommission sowie des operativen Jahresprogramms des EU-Rates, den Verkehrstelematikbericht 2017, den Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2016 und den gemeinwirtschaftlichen Leistungsbericht 2016 . Die BundesrätInnen nahmen die Berichte einhellig zur Kenntnis.

Grüne Fristsetzungsanträge abgelehnt
David Stögmüller (G/O) fand keine ausreichende Unterstützung für seine drei Fristsetzungsanträge. Er wollte dem Ausschuss für Kinderrechte zur Vorberatung seines Antrags betreffend Hilfe für junge Erwachsene, dem Ausschuss für Familie und Jugend zur Vorberatung seines Antrags betreffend Familienbonus Plus und dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung seines Antrags betreffend Erhalt der Integrationsklassen an Sonderschulen eine Frist bis zum 12. Juli 2018 setzen.

Neues Präsidium ab 1. Juli: Inge Posch-Gruska als Präsidentin und Magnus Brunner sowie Ewald Lindinger als Vizepräsidenten
Nachdem mit 1. Juli 2018 die Vorsitzführung in der Länderkammer an das Burgenland übergeht und Inge Posch-Gruska (S/B) den Bundesrat das nächste Halbjahr leiten wird, mussten ihre Stellvertreter neu gewählt werden. Die Wahl fiel einstimmig auf Magnus Brunner (V/V) und Ewald Lindinger (S/O).

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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