Fast 2.500 Gesetze und Verordnungen
 werden aus Rechtsbestand gestrichen

 

erstellt am
28. 06. 18
13:00 MEZ

Verfassungsausschuss billigt Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz mit ÖVP-FPÖ-NEOS-Mehrheit
Wien (pk) - Vor knapp 19 Jahren hat der Nationalrat das Erste Bundesrechts- bereinigungsgesetz beschlossen. Rund 250 von 500 Normen, die vor dem Jahr 1946 kundgemacht worden waren, traten daraufhin Ende 1999 und in den Folgemonaten außer Kraft. Weitere knapp 170 Rechtsvorschriften fielen dem Deregulierungsgesetz 2006 zum Opfer. Nun steht mit dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz der bislang umfangreichste Schritt zur Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung vor der Tür. Das Gesetzespaket hat am 27. Juni mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Betroffen sind rund 2.450 nicht mehr benötigte Gesetze und Verordnungen, sie sollen ab 2019 aus dem Rechtsbestand gestrichen werden. Kritik kommt von der SPÖ und der Liste Pilz, sie bezweifeln unter anderem den Nutzen der Aktion.

Grundsätzlich hat die Regierung für das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz ( 192 d.B.) die gleiche Vorgangsweise gewählt wie 1999. Demnach werden mit Ende 2018 all jene Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht ausdrücklich im Anhang des Gesetzentwurfs aufgelistet sind. Ausgenommen sind lediglich Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen.

Nahezu die Hälfte der einschlägigen Gesetze und Verordnungen kann damit aus dem Rechtsbestand ausgeschieden werden. Die betreffenden Normen seien mittlerweile veraltet und gegenstandslos, macht das Reformministerium geltend. Justizminister Moser sieht zudem durch den gewählten mehrstufigen Prozess sichergestellt, dass tatsächlich nur überflüssige Normen aufgehoben werden. Auch ist im Gesetz ausdrücklich Vorsorge für den Fall getroffen, dass einzelne Gesetzesverweise künftig möglicherweise ins Leere gehen bzw. aufgehobene gesetzliche Bestimmungen noch für in der Vergangenheit gelegene Sachverhalte benötigt werden.

Man solle das Vorhaben "nicht kleinreden", bekräftigte Justizminister Josef Moser im Ausschuss, zumal es sich nur um den ersten Schritt eines größeren Projekts handle. Es sei wichtig, den Rechtsbestand einfacher und übersichtlicher zu machen. Auch Unternehmen wüssten, dass eine regelmäßige Inventur erforderlich sei.

In einem zweiten Schritt sollen sämtliche Gesetze im Hinblick auf eine unnötige Übererfüllung von EU-Vorhaben – Stichwort "Gold Plating" – durchforstet werden. Moser will dazu, wie er ankündigte, noch im zweiten Halbjahr 2018 ein Sammelgesetz vorlegen. Schließlich sollen in einem dritten Schritt einzelne Gesetze verständlicher formuliert werden.

SPÖ und Liste Pilz äußern Bedenken
Ausdrücklich begrüßt wurde die Rechtsbereinigung von Josef Lettenbichler und Wolfgang Gerstl (beide ÖVP). Mit dem Gesetz werde unnötiger Ballast abgeworfen, betonte Lettenbichler. Gerstl erwartet sich mehr Rechtsschutz und mehr Rechtssicherheit.

Die NEOS begrüßten die Gesetzesnovelle, obwohl Nikolaus Scherak das Vorhaben als medial übertrieben dargestellt qualifizierte. "Im Grunde tun wir eigentlich nichts", meinte er, außer vielleicht ein paar Gigabite zu sparen. Ansonsten erwartet er sich keine Auswirkungen.

Anders sehen das die SPÖ und die Liste Pilz. So hat Johannes Jarolim (SPÖ) die Befürchtung, dass die eine oder andere aufgehobene Rechtsnorm noch benötigt wird. Zur Feststellung von Justizminister Moser, wonach das Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz einhellig beschlossen und auch von der SPÖ hoch gelobt wurde, merkte Jarolim an, man solle nicht zwei Mal den gleichen Fehler machen.

Alfred Noll (PILZ) hinterfragte unter anderem den Umstand, dass von der Rechtsbereinigung nur jene Verordnungen umfasst sind, die im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurden. Zudem widerspricht die Klausel, wonach einzelne Bestimmungen aufgehobener Gesetzen weiter anzuwenden sind, sofern ein geltendes Gesetz auf sie verweist, seiner Meinung nach dem sogenannten "Denksport"-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Man werde archivarischen Fleiß brauchen, um die gültige Rechtsnorm zu finden, fürchtet er.

Weder Justizminister Moser noch der Leiter des Verfassungsdienstes Gerhard Hesse wollten sich allerdings den geäußerten Bedenken anschließen. Es sei klar, dass mit der Steichung eines Gesetzes auch alle dazugehörigen Verordnungen wegfallen, stellte Hesse unter anderem klar. In Richtung Abgeordnetem Scherak hielt er fest, dass die Islamverordnung durch das neue Islamgesetz hinfällig geworden sei und nicht mehr gebraucht werde.

Rund 600 Gesetze werden aufgehoben
Im Konkreten werden mit dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz 38% der vor dem Jahr 2000 kundgemachten Gesetze (ca. 600 von rund 1.650) und 54% der Verordnungen (ca. 1.800 von rund 3.350) aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Darunter befinden sich auch mehr als ein Dutzend älterer – vor 1946 kundgemachter – Rechtsvorschriften, die 1999 noch als notwendig erachtet wurden. Welche Normen genau der Entrümpelungsaktion zum Opfer fallen, erschließt sich aus dem Anhang zu den Erläuterungen: Die Palette reicht von einzelnen "Hofdekreten" aus Monarchiezeiten über in der Nachkriegszeit beschlossene Gesetze wie das Werksgenossenschaftsgesetz bis hin zu mittlerweile hinfällig gewordenen Budgetüberschreitungsermächtigungen, Amnestien und vorzeitigen Auflösungsbeschlüssen des Nationalrats.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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