WKÖ begrüßt Eintreten der Bundesräte für Verhältnismäßigkeit
im EU-Verbraucherschutz
Brüssel/Wien (pwk) - Als sehr erfreulich erachtet es die WKÖ, dass der EU-Ausschuss des Bundesrates
am 27. Juni zwei sogenannte Subsidiaritätsrügen zu neuen Richtlinien-Vorschlägen der Kommission
beschlossen hat. Mit einem der geplanten Rechtsakte sollen insgesamt vier bestehende EU-Verbraucherschutz-Richtlinien,
wie ua jene über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie um drastische Strafsanktionen
ergänzt werden. Mit dem anderen sollen unter Verletzung prozessrechtlicher Grundrechte die Verbandsklagebefugnisse
von Verbrauchern gegenüber Unternehmen wesentlich erweitert werden. Derzeit obliegt es aber den Mitgliedstaaten,
wie sie die Durchsetzung regeln und organisieren. „Sinnvoller Verbraucherschutz ist ohne Zweifel wichtig“, stellt
Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ klar. „Das Hinaufschrauben des Niveaus
und die unzähligen Info- und diversen Bestätigungspflichten machen ganz besonders KMU zu schaffen. Der
Fokus müsste angesichts der Komplexität auf Vereinfachung und beraten statt strafen und nicht auf drastische
Strafen gesetzt werden“, so Schön weiter.
Vorverurteilung von Unternehmen ist nicht gerechtfertigt
Ein weiterer Punkt betrifft eine intendierte EU-Regulierung von Rechtsbehelfen zB im Falle von irreführender
Werbung. „Dass als vertraglicher Rechtsbehelf immer die Vertragsauflösung und als außervertraglicher
Behelf jedenfalls Schadenersatz vorgesehen werden soll, ist inhaltlich völlig unangemessen, wenn man sich
zB vor Augen führt, dass die Verletzung irgendeiner Infopflicht schon eine irreführende Unterlassung
darstellt,“ zeigt Schön wenig Verständnis für den Vorstoß der Kommission. Eine Vorverurteilung
von Unternehmen ist nicht gerechtfertigt, ein Gerichtsverfahren ist jedenfalls ausgewogen zu gestalten. Dass auch
die Bundesräte über die absehbare Rechtsunsicherheit und den weitreichenden Eingriff in das fein ziselierten
Zivilrechtssystem besorgt sind, sei auch aus Sicht der WKÖ mehr als berechtigt. „Es ist sehr zu begrüßen,
dass der Bundesrat auch bei diesem Projekt seine wichtige Kompetenz als Kontrollgremium im Sinne von Subsidiarität
und Verhältnismäßigkeit wahrgenommen hat“, so Schön abschließend.
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