EU-Ausschuss des Bundesrats schickt
 Subsidiaritätsrügen nach Brüssel

 

erstellt am
27. 06. 18
13:00 MEZ

WKÖ begrüßt Eintreten der Bundesräte für Verhältnismäßigkeit im EU-Verbraucherschutz
Brüssel/Wien (pwk) - Als sehr erfreulich erachtet es die WKÖ, dass der EU-Ausschuss des Bundesrates am 27. Juni zwei sogenannte Subsidiaritätsrügen zu neuen Richtlinien-Vorschlägen der Kommission beschlossen hat. Mit einem der geplanten Rechtsakte sollen insgesamt vier bestehende EU-Verbraucherschutz-Richtlinien, wie ua jene über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie um drastische Strafsanktionen ergänzt werden. Mit dem anderen sollen unter Verletzung prozessrechtlicher Grundrechte die Verbandsklagebefugnisse von Verbrauchern gegenüber Unternehmen wesentlich erweitert werden. Derzeit obliegt es aber den Mitgliedstaaten, wie sie die Durchsetzung regeln und organisieren. „Sinnvoller Verbraucherschutz ist ohne Zweifel wichtig“, stellt Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der WKÖ klar. „Das Hinaufschrauben des Niveaus und die unzähligen Info- und diversen Bestätigungspflichten machen ganz besonders KMU zu schaffen. Der Fokus müsste angesichts der Komplexität auf Vereinfachung und beraten statt strafen und nicht auf drastische Strafen gesetzt werden“, so Schön weiter.

Vorverurteilung von Unternehmen ist nicht gerechtfertigt
Ein weiterer Punkt betrifft eine intendierte EU-Regulierung von Rechtsbehelfen zB im Falle von irreführender Werbung. „Dass als vertraglicher Rechtsbehelf immer die Vertragsauflösung und als außervertraglicher Behelf jedenfalls Schadenersatz vorgesehen werden soll, ist inhaltlich völlig unangemessen, wenn man sich zB vor Augen führt, dass die Verletzung irgendeiner Infopflicht schon eine irreführende Unterlassung darstellt,“ zeigt Schön wenig Verständnis für den Vorstoß der Kommission. Eine Vorverurteilung von Unternehmen ist nicht gerechtfertigt, ein Gerichtsverfahren ist jedenfalls ausgewogen zu gestalten. Dass auch die Bundesräte über die absehbare Rechtsunsicherheit und den weitreichenden Eingriff in das fein ziselierten Zivilrechtssystem besorgt sind, sei auch aus Sicht der WKÖ mehr als berechtigt. „Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrat auch bei diesem Projekt seine wichtige Kompetenz als Kontrollgremium im Sinne von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit wahrgenommen hat“, so Schön abschließend.

 

 

 

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