Ministerrat bringt Umsetzung der Aarhus-Konvention und neues UVP-Gesetz auf den Weg
Wien (bmnt) - Am 26. Juni hat der Ministerrat vier wichtige Legislativvorhaben für den Umweltschutz
in Österreich in Begutachtung geschickt, somit startet die Bundesregierung mit der Umsetzung des Umweltpaketes.
Dieses Paket soll im Herbst im Parlament behandelt und beschlossen werden. Es umfasst die Umsetzung Aarhus Konvention,
die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, die Neuerlassung des Emissionsgesetzes-Luft und
die Anpassung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes. „Wir beschließen dieses Umweltpaket mit einem Bündel
an Maßnahmen. Damit wollen wir einige unserer Vertragsverletzungs- verfahren positiv abschließen und
die Vorgaben von EU-Richtlinien erfüllen“, so Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. „Im Mittelpunkt
der Anpassungen steht eine verantwortungsvolle Stärkung des Umweltschutzes. Umweltschutzanliegen und ein attraktiver
Wirtschaftsstandort sind keine Gegensätze, sondern in der richtigen Balance eine Grundlage für die Nachhaltigkeit
in Österreich.“
Aarhus Konvention wird umgesetzt
Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der der Öffentlichkeit Rechte im Umweltschutz
zuschreibt. Sie besteht aus 3 Säulen dem Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt,
der Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Entscheidungen und den Zugang zu Gerichten
in Umweltangelegenheiten. Konkret wird nun die 3. Säule der Aarhus Konvention betreffend den Zugang zu Gerichten
im Umweltbereich für die Öffentlichkeit geregelt. „Mit dem heute im Ministerrat beschlossenen Sammelgesetz
werden die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen beim Abfallwirtschaftsgesetz, dem Immissionsschutzgesetz und
dem Wasserrechtsgesetz umgesetzt. 2014 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Österreich eröffnet. Mit dem heutigen Beschluss zur Umsetzung des Umweltpaketes wollen wir einen wichtigen
Schritt setzen, um das Vertragsverletzungsverfahren zu beenden“, erklärt Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth
Köstinger. Für NGOs wird die Umsetzung der Aarhus-Konvention bessere Möglichkeiten der Beteiligung
schaffen.
Verfahrensbeschleunigungen, ohne ökologische Standards zu senken
Die Bundesregierung bekennt sich zu Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachungen. Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) soll dies nun im Rahmen des Umweltpaketes umgesetzt werden. Für UVP-Verfahren soll es in Zukunft eine
verantwortungsvolle Beschleunigung der Verfahren geben. Dies umfasst zum Beispiel die schnellere Wirkung des Schlusses
des Ermittlungsverfahrens oder die Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben über
Bundesländergrenzen. „All das geschieht unter vollständiger Beibehaltung unserer hohen Standards in solchen
Verfahren. Die Anforderungen an die Umweltverträglichkeitserklärung werden sogar verbessert“, so Köstinger.
Im Bereich des UVP-Gesetzes hat die Europäische Kommission 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder
Umsetzung der Änderungsrichtlinie eingeleitet. Mit der jetzigen Novelle entsprechen wir den Anforderungen
vollständig.
Mit dem Umweltpaket 2018 werden internationale Vorgaben umgesetzt
Mit der Neufassung eines Emissionsgesetz-Luft 2018 wird die EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen
Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in nationales Recht umgesetzt. Weiters nimmt das beschlossene Umweltpaket
mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes eine weitere richtlinienkonforme Anpassung vor. „Mit unserem
Umweltpaket haben wir in nur wenigen Monaten zahlreiche Forderungen der Europäischen Kommission für die
Umsetzung vorbereitet und diese wurde heute im Ministerrat beschlossen“, erklärt Köstinger abschließend.
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