2017 wurden 280.323 gefährliche Gegenstände abgenommen
Wien (bmj) - Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist für
eine moderne Justiz von essentieller Bedeutung: Im Jahr 2017 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden
insgesamt 280.323 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden. Darunter befanden sich
309 Schusswaffen, 58.147 Hieb- und Stichwaffen und 221.867 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa
Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher.
Die Justiz hat ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut. In Österreich verfügen nunmehr
alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. „Eine der wichtigsten Aufgaben ist der Schutz
der Öffentlichkeit. Zurecht erwarten die Bevölkerung, die Verfahrensbeteiligten und die Bediensteten
daher Sicherheit innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diesem Sicherheitsbedürfnis kann die Justiz
nunmehr durch lückenlose Sicherheitskontrollen in allen ihren Gebäuden entsprechen“, zeigt sich Josef
Moser, Bundesminister für Reformen und Justiz, erfreut.
Der Jahresvergleich der abgenommenen Gegenstände an den ordentlichen Gerichten zeigt im Vergleich zu 2016
eine deutliche Steigerung von insgesamt knapp 20% Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 30% Prozent
reduziert hat:
Darüber hinaus wurden am Bundesverwaltungsgericht, das nunmehr auch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz fällt, im Jahr 2017 insgesamt 1.714 Gegenstände
abgenommen, darunter 318 Hieb- und Stichwaffen, 1.395 sonstige gefährliche Gegenstände sowie eine Schusswaffe.
Aktuelle Phänomene, mit denen die Justizdienststellen in steigendem Maß konfrontiert sind, wie staatsfeindliche
Bewegungen, Terrorismusverfahren oder andere öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang,
unterstreichen die Notwendigkeit der Kontrollen.
Diese Zahlen wurden beim 19. Sicherheitsbeirat der Justiz am Dienstag, 19. Juni 2018, präsentiert, in dessen
Rahmen sich Vertreter/innen des Obersten Gerichtshofes, der Generalprokuratur, der Oberlandesgerichte, der Oberstaatsanwaltschaften,
der Rechtsanwaltskammer, der Notariatskammer und der Personal- und Standesvertretungen und erstmals auch des Bundesverwaltungsgerichts
regelmäßig austauschen und den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
beraten.
„Ein gezieltes und gründliches Vorgehen bei den Sicherheitskontrollen ist unumgänglich“, so Sektionschef
Mag. Michael Schwanda, Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung
und Justiz. „Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen, verwahrt und beim Verlassen
des Gebäudes wieder ausgehändigt - sofern das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht
dagegensprechen“, führte der Sektionschef aus.
Um nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, werden außerdem regelmäßig Qualitätskontrollen
wie „Mystery Checks“ und Schulungen des Sicherheitspersonals durchgeführt.
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