Trotz schwerer Krankheit bis zuletzt im Amt
Wien (epdÖ) – Der juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich Heinz
Tichy ist am Sonntag, dem 24. Juni, nach längerer und schwerer Krankheit im Alter von 70 Jahren verstorben.
„Die Evangelischen Kirchen verlieren mit Dr. Heinz Tichy einen besonnenen und umsichtigen Juristen, der sich bis
zu seinem Ableben für seine Kirche engagiert hat“, heißt es in einem gemeinsamen Nachruf des Oberkirchenrates
A.B. und des Oberkirchenrates A.u.H.B. Große Verdienste habe sich Heinz Tichy vor allem als Leiter der juristischen
Abteilung, des Archivs und der Matrikenstelle erworben, ein besonderes Anliegen seien ihm auch „die Umsetzung der
Strukturreform von Pfarrgemeinden, die kirchlichen Gemeinschaften, die Legistik, die Matrikendigitalisierung und
der Datenschutz“ gewesen. „Jede Funktion mache ich mit Herz, aber auch mit großer Demut.“ Diesen Satz bei
seiner Vorstellung vor der Synode A.B. im Jahr 2012 habe er in seinem Engagement für die Kirche gelebt, unterstreicht
der Oberkirchenrat.
Synodenpräsident Peter Krömer würdigte Tichy in einer ersten Stellungnahme als „wichtigen, ehrenamtlichen
Mitarbeiter in der Kirchenleitung“, der sein Amt „mit großem Fleiß und großer Gewissenhaftigkeit
im Interesse der Evangelischen Kirchen in Österreich“ ausgeübt habe. „Nachdem er bereits schwer erkrankt
war, schonte er sich persönlich nicht, sondern nahm die schwierigen Aufgaben seiner juristischen Abteilung
im Evangelischen Oberkirchenrat nach wie vor wahr“, erinnert Krömer an den bis zuletzt anhaltenden Einsatz
Tichys für die Kirche.
Heinz Tichy war nach seiner Promotion Assistent am Institut für Zivilrecht an der Universität Wien, von
1975 bis 1994 im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und von 1994 an im Wissenschaftsministerium tätig.
In seiner Pfarrgemeinde Wien-Neubau/Fünfhaus übte er von 2006 bis 2011 die Funktion eines Presbyters
aus, die Synode A.B. wählte ihn 2012 zum ehrenamtlichen juristischen Oberkirchenrat.
„Gesetze und Normen“, hatte der Jurist Tichy anlässlich seiner Wahl zum Oberkirchenrat gemeint, seien „notwendig,
aber nicht um ihrer selbst willen.“ Begleitet habe ihn in seiner juristischen Arbeit stets die Frage nach dem Verhältnis
von Mehrheit und Minderheiten. Als eine seiner Aufgaben verstand Tichy daher den Minderheitenschutz. Großes
Engagement zeigte er entsprechend auch für die österreichischen Volksgruppen, die er als Gründer
und Ehrenpräsident der Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen vertrat.
Die Verabschiedung von Oberkirchenrat Heinz Tichy findet am Dienstag, 3. Juli, um 15 Uhr am Wiener Zentralfriedhof
statt. Ein Gedenkgottesdienst wird im Herbst abgehalten.
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