Novelle trat mit 7. Juli in Kraft - Rund 18.000 Betriebe profitieren
Wien (bmdw) - Am 7. Juli trat die Novelle zur 2. Erweiterung der Genehmigungsfrei- stellungsordnung in Kraft.
"Wir entlasten damit unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer und geben ihnen mehr Raum zum Wirtschaften“,
so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck. Mit der Erlassung
der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (2015) wurde ein erster Schritt gesetzt, mit dem ungefährliche
Betriebsanlagen von der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungspflicht ausgenommen worden sind. Angesichts
der positiven Erfahrungen der Praxis, die das jährliche Aufkommen an Betriebsanlagenverfahren um ca. 2.800
Fälle vermindert hat, wird die Genehmigungsfreistellungsverordnung um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche
erweitert werden.
18.000 Betriebe profitieren von Deregulierungsmaßnahme
Künftig werden Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter (bisher
200 Quadratmeter), Schneidereien mit haushaltsüblichen Nähmaschinen, Beherbergungsbetriebe mit einer
Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter mit höchstens 30 Gästebetten, Dentalstudios, Betriebsanlagen
innerhalb einer Eisenbahnanlage, Flugplatz, Häfen oder Krankenanstalten oder etwa Betriebsanlagen von einzelnen
Gewerbetreibenden innerhalb einer genehmigten Gesamtanlage mit einer Betriebsfläche von 400 Quadratmeter keine
Genehmigung für den Betrieb der Anlage brauchen. Insgesamt profitieren davon rund 18.000 heimische Betriebe.
Mit der Neugestaltung der Verordnung entfallen rund 1.000 Neugenehmigungsverfahren pro Jahr. Das bringt den heimischen
Unternehmen sowie den vollziehenden Behörden Einsparungen von etwa 5 Millionen Euro jährlich. „Die Erweiterungen
bei der Genehmigungsfreistellungsverordnung sind richtungsweisende Maßnahmen für einen modernen Wirtschaftsstandort.
Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung“, sagt die Wirtschaftsministerin.
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