BVT- und Eurofighter-Untersuchungsausschuss starten mit Befragungen im September
Wien (pk) - Nachdem die Aktenlieferung abgeschlossen ist, haben sich die Mitglieder des BVT-Untersuchungsausschusses
sowie des Eurofighter-Untersuchungsausschusses am Mittwoch und am Donnerstag auf einen Sitzungsfahrplan geeinigt.
Erste Auskunftspersonen werden ab Anfang September befragt. Beide Ausschüsse wollen ihre Befragungen im Juli
2019 beenden und dann im September darauf ihre Berichte vorlegen.
Die Dauer der Untersuchungsausschüsse ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt.
Allerdings können sie im Bedarfsfall auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
BVT-Untersuchungsausschuss befragt am 4. September erste Auskunftspersonen
Für 4. September 2018 sind die ersten Auskunftspersonen in den BVT-Untersuchungs- ausschuss geladen. Der BVT-Untersuchungsausschuss
wurde am 20. April 2018 eingesetzt und wird von Zweiter Nationalratspräsidentin Doris Bures geleitet. Juristisch
wird Bures in ihrer Vorsitzführung von Verfahrensrichter Eduard Strauss unterstützt, Senatsvorsitzender
am Oberlandesgericht Wien. Sein Stellvertreter wird der ehemalige Vizepräsident des OLG Wien Wolfgang Pöschl
sein. Als Verfahrensanwalt wird Arthur Mikesi für die Wahrung der Rechte der Auskunftspersonen sorgen. Vertreten
wird er dabei vom Grazer Rechtsanwalt Wolfgang Schupfer.
Das Ladungsverlangen und die Festlegung des Sitzungsfahrplans erfolgten in der Sitzung vom 5. Juli 2018 . Die Sitzung
wurde allerdings von Dritter Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller geleitet, da Bures wegen einer
Verletzung verhindert war.
Der 25. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik setzt sich aus 18 Abgeordnete zusammen. Die ÖVP ist mit
6, SPÖ und FPÖ mit jeweils 5 MandatarInnen vertreten. Je einen Abgeordneten bzw. eine Abgeordnete stellen
die NEOS und die Liste Pilz. Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist der Verdacht der politisch motivierten
Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den vergangenen zehn
Jahren, konkret vom 1. März 2008 bis zum 13. März 2018. Unter anderem will man der Frage nachgehen, ob
es Anweisungen an das BVT gab, bestimmte Ermittlungsakten länger als zulässig zu speichern, und ob auf
die Arbeit des Extremismusreferats aus politischen Motiven Einfluss genommen wurde.
Außerdem soll durchleuchtet werden, welche Vorwürfe von welcher Seite zu den Hausdurchsuchungen im Bundesamt
geführt haben. Weiters geht es den Abgeordneten u.a. um mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen
und Suspendierungen, um die etwaige Behinderung von Ermittlungen anderer Behörden sowie die Auswirkungen der
BVT-Affäre auf die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten.
Eurofighter-Untersuchungsausschuss beginnt am 6. September mit Befragungen
Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wird am 6.
September 2018 mit der Befragung starten. Der diesbezügliche Beschluss erfolgte in der Sitzung vom 4. Juli
2018.
Zunächst wird das Kapitel "unzulässige Zahlungsflüsse" behandelt. Der Prüfauftrag
umfasst ferner die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags, die Entscheidungsgründe für die
Typenwahl sowie die Frage, inwieweit den beiden bisherigen Eurofighter-Untersuchungsausschüssen von der jeweiligen
Bundesregierung alle Informationen vorgelegt wurden. Außerdem wird sichergestellt, dass die vom ehemaligen
Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil getroffenen Entscheidungen überprüft werden können.
Es ist dies der dritte Untersuchungsausschuss zu diesem Thema und der 24. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik.
Er wurde vom Nationalrat am 19. April 2018 einstimmig eingesetzt. Der Ausschuss setzt sich ebenfalls aus 18 Abgeordneten
mit der gleichen fraktionellen Aufteilung wie beim BVT-Untersuchungsausschuss zusammen. Wie bereits beim letzten
Eurofighter-Untersuchungsausschuss wird der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer
als Verfahrensrichter fungieren. Als sein Stellvertreter wurde erneut der frühere Vizepräsident des Landesgerichts
Salzburg Philipp Bauer gewählt. Verfahrensanwalt ist abermals Andreas Joklik, er hat über die Einhaltung
der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen. Im Bedarfsfall wird er von seinem Berufskollegen
Michael Kasper vertreten.
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