Opposition kritisiert Übererfüllung von EU-Recht
Wien (pk) - Daten von Flugreisenden werden künftig erhoben, um Sicherheitsbehörden bei der Vorbeugung,
Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten zu unterstützen, so der Beschluss
des Nationalrats vom 5. Juli. Dies entspricht EU-Recht und war bereits im Mai 2018 umzusetzen.
Dazu wird eine Fluggastdatenzentrale beim Bundeskriminalamt eingerichtet, die für die Verarbeitung der zu
übermittelnden Daten und ihre Abgleichung mit Fahndungsevidenzen und anderen sicherheitspolizeilichen Datenbanken
zuständig ist. Erfasst werden neben Namen, Geburtsdaten, Adressen und Kontaktangaben auch andere Daten, wie
Reiseverlauf, Zahlungsinformationen, Gepäckangaben, Mitreisende sowie Passnummer und Staatsangehörigkeit.
Die Fluglinien müssen die Daten 24 bis 48 Stunden vor Abflug und erneut nach dem Boarding übermitteln,
erläuterte David Lasar (FPÖ).
Das "Passenger Name Record"-Gesetz sieht Depersonalisierungs- und Löschungsverpflichtungen zur Sicherstellung
des Datenschutzes nach sechs Monaten vor. Ein weisungsfreier Datenschutzbeauftragter kontrolliert die Datenverarbeitung.
Eine Repersonalisierung ist nur unter strengen Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren möglich, so
Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Fluglinien, die Daten nicht, unvollständig oder verspätet
übermitteln, droht eine Geldstrafe.
Edtstadler: Datenverwendung nur für schwere Straftaten
Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur Übermittlung von Fluggastdaten nur für Passagiere, die
aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich einreisen bzw. die von Österreich in einen Drittstaat fliegen,
erklärte Edtstadler. Es handelt sich dabei nur um Straftaten, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe
bedroht sind, unterstrich sie. Zu Kritik der Opposition führt allerdings eine Verordnungsermächtigung,
wonach der Innenminister den Anwendungsbereich auch auf Flüge innerhalb der EU erstrecken kann.
Günther Kumpitsch (FPÖ) setzt sich dafür ein, schwere Straftaten zu verhindern, deshalb ist es aus
seiner Sicht erforderlich, die vorhandenen Daten zu sammeln. Diese dürfen nur in begründeten Fällen
genutzt werden, erklärte er. Auch Fraktionskollege Lasar sah darin einen guten Schritt zur Vermeidung terroristischer
Straftaten.
Opposition kritisiert Golden Plating
Dadurch werde eine Tür zu mehr Überwachung geöffnet, so Maximilian Unterrainer (SPÖ). Es sei
der nächste Schritt zum Überwachungsstaat, erklärte er die ablehnende Haltung seiner Partei. Auch
für NEOS-Sicherheitssprecher Nikolaus Scherak geht dies zu weit. Er kritisierte insbesondere die FPÖ-Position,
die Übererfüllung der europäischen Regelung sowie die Datensammelwut.
Werner Amon (ÖVP) kann darin kein Golden Plating erkennen, denn alle 28 europäischen Mitgliedstaaten
würden die Regelung zur innereuropäischen Datenspeicherung vorsehen. Diese Maßnahme sei sinnvoll
und erhöhe die Sicherheit, betonte er.
Mit Erinnerungen an 9/11 begründete der Verfassungssprecher der ÖVP, Wolfgang Gerstl, die Einführung
des Fluggastdatenaustauschs. Kriminalität aus dem Ausland könne dadurch verhindert werden, meinte er.
Der Datenschutz sei gewährleistet, unterstrich Gerstl. Das Gesetz wurde schließlich mehrheitlich beschlossen.
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