Reisenden, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird die Einreise in die EU verweigert – Fragen
zu Vorstrafen und Reisen in Konfliktgebiete – Reisegenehmigung kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig
Strassburg (europarl) - Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen vor der
Einreise in die EU eine Reisegenehmigung einholen. Dies hat das EU-Parlament am 5. Juli beschlossen. Das neue
Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) soll 2021 in Kraft treten. Reisenden, mit deren
Einreise ein Sicherheitsrisiko, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist,
wird die Einreise verweigert.
Staatsangehörige aus mehr als 60 Ländern und Hoheitsgebieten, die visafrei in die EU einreisen können,
müssen vor ihrer geplanten Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen, das persönlichen Angaben
enthält (etwa Name, Geburtstag und -ort, Geschlecht und Nationalität), Informationen zum Reisedokument
(Gültigkeit, ausstellendes Land), Heimatadresse und Kontaktinformation, sowie das europäische Land, in
das zuerst eingereist werden soll.
Die Reisegenehmigung kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisedokuments.
Für Reisende und 18 und über 70 Jahren ist sie kostenfrei.
Fragen zu Vorstrafen und Reisen in Konfliktgebiete
Informieren müssen Antragsteller die Behörden auch über Verurteilungen wegen schwerer Kriminalität
(etwa Terrorismus, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Menschenhandel oder Drogenbesitz, Mord und Vergewaltigung),
über Aufenthalte in Kriegs- oder Konfliktgebieten oder über eine frühere behördliche Entscheidung,
das Land zu verlassen. All diese Information beziehen sich auf die vergangenen zehn Jahre. Im Fall einer terroristischen
Straftat wird dieser Zeitraum auf die letzten 20 Jahre ausgedehnt und es werden zusätzliche Informationen
zu Zeitpunkt und Land, in dem das Urteil gesprochen wurde, abgefragt.
Zusätzliche Überprüfungen um potentielles Risiko einzuschätzen
Alle angegebenen Informationen werden mit allen relevanten Datenbanken abgeglichen, um zu verifizieren, ob beispielsweise
das Reisedokument als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder ob ein Haftbefehl vorliegt. Die überwiegende
Mehrheit der Reisenden wird nach dem Ausfüllen des Formulars sofort eine positive Antwort erhalten
Sollte es bei der Überprüfung der Dokumente einen oder mehrere Treffer geben, oder sollten positive Angaben
gemacht werden zu den Fragen zu Vorstrafen, Reisen in Konfliktgebiete oder Anweisungen, das Land zu verlassen,
werden die Daten manuell überprüft und das Sicherheitsrisiko, das Risiko der illegalen Einwanderung oder
das Epidemierisiko individuell beurteilt.
Kinga Gál (EPP, HU), Berichterstatterin des Parlaments, sagte: „ETIAS wird die derzeit noch bestehende Informationslücke,
die es bei Reisenden ohne Visumpflicht gibt, schließen, da es nun möglich sein wird zu beurteilen, ob
ein Sicherheitsrisiko, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko besteht bevor Reisende
an den EU-Außengrenzen ankommen. Dieses neue System wird einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit
für EU-Bürger leisten. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung eines starken und intelligenten Informationssystems
für Grenzen und Sicherheit“.
Nächste Schritte
Die Verordnung wurde mit 494 Stimmen angenommen, bei 115 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen. Das Gesetz muss nun
noch formell vom EU-Ministerrat verabschiedet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. ETIAS
soll dann ab 2021 angewendet werden.
|