Polizeiliche Zusammenarbeit mit Ungarn wird ausgeweitet
Wien (pk) - Der Nationalrat hat am 5. Juli mit Stimmenmehrheit auch eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz
beschlossen. Zum einen erhält die Exekutive mehr Handhabe gegen Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern
oder Handyfotos von Unfallopfern schießen. Zum anderen geht es um den Schutz von Botschaften sowie von Kriegsgräbern
und Denkmälern der Alliierten. Ergänzt wurde die Novelle überdies durch einen Abänderungsantrag:
Er ermöglicht es der Exekutive künftig, vorübergehend Waffenverbotszonen anzuordnen und in diesen
Bereichen gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen.
Als letzten Teil des heute verhandelten Sicherheitsblocks haben die Abgeordneten zudem einstimmig ein erweitertes
Abkommen mit Ungarn über die polizeiliche Zusammenarbeit genehmigt.
Konkret wird die Exekutive mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ausdrücklich ermächtigt,
unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen, wenn diese Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre
jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die vom Unfall betroffen sind. Wer sich trotz Abmahnung nicht an
die Anordnungen der Polizei hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 €. Bei Vorliegen erschwerender Umstände
kann alternativ auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bzw. im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen
verhängt werden.
Dieser Teil der SPG-Novelle stieß bei den Abgeordneten auf einhellige Zustimmung. Blaulichtorganisationen
sollen Hilfeleistungen unbehindert nachkommen können, sagte etwa FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert. Auch
sei es wichtig, die Persönlichkeitsrechte von Unfallbeteiligten zu schützen. Dem schlossen sich auch
Maurice Androsch (SPÖ), Karl Mahrer (ÖVP), David Lasar (FPÖ), Eva-Maria-Himmelbauer (ÖVP) und
Christian Ries (FPÖ) an. Es brauche eine Handhabe gegen Smartphone-Voyeurismus, meinte Ries. Himmelbauer bedauerte,
dass es überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf und es keinen allgemeinen Konsens darüber gibt,
dass es nicht in Ordnung ist, Fotos und Videos von Unfallopfern zu machen.
Mahrer veranschaulichte anhand zweier konkreter Beispiele, wie dringend notwendig die geplanten gesetzlichen Änderungen
sind. So schilderte er, dass bei der Reanimation eines Pensionisten bei einem U-Bahn-Aufgang Dutzende Schaulustige
die Rettung behindert haben. Er hoffe, dass das Gesetz Wirkung zeige, meinte auch Lasar. Als Ergänzung zur
Gesetzesnovelle sprach sich Mahrer für eine Bewusstseinskampagne aus.
Exekutive kann öffentlichen Raum um Botschaften künftig per Video überwachen
Nicht unumstritten sind hingegen die anderen Teile der SPG-Novelle. So wird es der Exekutive künftig ermöglicht,
den öffentlichen Raum rund um Botschaftsgebäude und andere völkerrechtlich unter besonderem Schutz
stehende Objekte im Falle einer besonderen Gefährdungslage künftig per Video zu überwachen. Abgeordneter
Alfred Noll hatte im Ausschuss kritisiert, dass diese Videoaufzeichnungen auch für andere Zwecke als für
den Schutz der Objekte verwendet werden können wie etwa für Fahndungen. In diesem Sinn beantragte die
Liste Pilz heute ebenso wie die SPÖ und die NEOS eine getrennte Abstimmung über diesen Teil des Gesetzes.
Auch SPÖ-Abgeordneter Androsch sieht noch etliche Fragen ungeklärt. Er vermisst etwa eine Antwort darauf,
wo überall Videokameras installiert werden sollen und wie viel solche Überwachungen kosten werden. Die
neue Bestimmung sei außerdem, ebenso wie der heute vorgelegte Abänderungsantrag zu den Waffenverbotszonen,
keiner Begutachtung unterzogen worden, kritisierte er.
Christian Ries (FPÖ) hält die Bedenken der Opposition allerdings für unbegründet. Es werde
keine inflationäre Videoüberwachung geben, versicherte er. Nur dort, wo eine besondere Gefährdungslage
vorliegt, solle diese Maßnahme eingesetzt werden. Zudem müsse der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums
einbezogen werden. Die Aufzeichnungen seien nach 48 Stunden grundsätzlich zu löschen.
Waffenverbotszonen sollen mehr Sicherheit an Brennpunkten bringen
Den Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zu den Waffenverbotszonen brachte Abgeordneter Herbert ein. Demnach
kann die Exekutive künftig bestimmte öffentliche Orte temporär zu Waffenverbotszonen erklären.
Das kommt etwa für Plätze in Betracht, an denen aufgrund bisheriger Erfahrungen gefährliche Auseinandersetzungen
zu erwarten sind. Die Verbotszone muss deutlich ausgeschildert sein, zudem darf das Verbot für maximal drei
Monate verhängt werden.
In einer Waffenverbotszone ist die Exekutive ermächtigt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände
zu beschlagnahmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Personen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Außerdem droht
BesitzerInnen eine Verwaltungsstrafe von 500 € bzw. – ab März 2019 – 2.300 € im Wiederholungsfall. Nicht vom
Waffenverbot umfasst sind private Sicherheitsdienste und InhaberInnen eines Waffenpasses. Auch HandwerkerInnen,
die Werkzeuge zur Arbeitsverrichtung mit sich tragen, sollen gemäß den Erläuterungen unbehelligt
bleiben.
Bei privaten Veranstaltungen wie Fußballmatches gebe es solche Maßnahmen bereits, nun sollen diese
auch an öffentlichen Orten möglich sein, begründete Herbert die neuen Polizeibefugnisse. Sowohl
die Waffenverbotszonen als auch die neuen Möglichkeiten der Videoüberwachung seien nicht nur für
die Sicherheitsbehörden wichtig, sondern auch für den Schutz der Bevölkerung notwendig. Auch ÖVP-Abgeordnete
Himmelbauer ist überzeugt, dass die Waffenverbotszonen zu mehr Sicherheit beitragen werden.
Staatssekretärin Karoline Edtstadler wies darauf hin, dass die Wegweisung von Schaulustigen grundsätzlich
schon derzeit möglich sei. Ohne Sanktionen sei diese Ermächtigung aber wirkungslos, wie sich in der Praxis
gezeigt habe, meinte sie. Von den neuen Waffenverbotszonen erwartet sie sich mehr Sicherheit an Brennpunkten. Als
mögliches Anwendungsbeispiel für die neuen Videoüberwachungsmöglichkeiten nannte sie das Russen-Denkmal
am Schwarzenbergplatz, das in den vergangenen Jahren mehrfach beschädigt wurde.
Im Plenum nicht mehr zu Wort meldeten sich die NEOS und die Liste Pilz.
Österreich und Ungarn wollen polizeiliche Zusammenarbeit verbessern
Einstimmig hat der Nationalrat ein erweitertes Abkommen mit Ungarn betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit genehmigt.
Unter anderem sollen durch das gegenständliche Protokoll gemischte Streifendienste erleichtert und grenzüberschreitende
Kontrollen in Zügen und Schiffen ermöglicht werden. Außerdem werden neue Bestimmungen zur Gewährleistung
der Sicherheit im Straßenverkehr, zur Korruptionsbekämpfung und betreffend die Zusammenarbeit zur Verhinderung
und Aufklärung von Finanzvergehen in den schon seit 2006 geltenden Vertrag aufgenommen.
Ausdrücklich begrüßt wurde das erweiterte Abkommen von Philipp Schrangl (FPÖ) und Peter Weidinger
(ÖVP). Die neuen Bestimmungen seien wichtig, um grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen,
sagte Schrangl. Weidinger hob die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit in Europa zur Erhöhung der Sicherheit
hervor.
Mit Gesetzen von gestern werde man Verbrechen von heute nicht bekämpfen können, warb Staatssekretärin
Karoline Edtstadler für das Abkommen, das ihrer Meinung nach zu mehr Sicherheit beitragen wird. Die Polizei
müsse Schritt halten können. Da durch das Abkommen auch Länderkompetenzen berührt werden, benötigt
dieses auch die Zustimmung des Bundesrats.
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