FMA verlangt umfassende Maßnahmen von Versicherungsunternehmen
London/Brüssel/Wien (fma) - Angesichts des nahenden Austritts des Vereinigten Königreichs (UK)
aus der Europäischen Union (EU) verstärkt die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
ihre Aktivitäten, um sowohl den Schutz von Versicherungsnehmern in Österreich, als auch die angemessene
Vorbereitung der österreichischen Versicherungsunternehmen sicherzustellen. Sie reagiert damit auf die schleppend
verlaufenden Austrittsverhandlungen und die Unklarheiten über das zukünftige Verhältnis des UK zur
EU und zum europäischen Binnenmarkt. Dazu die Vorstände der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller:
Ein harter Brexit rückt leider immer mehr in den Bereich des Möglichen. Wir tragen jetzt dafür
Sorge, dass sowohl Versicherungskunden als auch Unternehmen auf dieses Szenario ausreichend vorbereitet sind. Vor
allem Versicherungskunden müssen von den Unternehmen vollständige Informationen über die möglichen
Konsequenzen bekommen. Wenn das nicht in ausreichendem Maß geschieht, sollten wir auch über eine gesetzliche
Verankerung dieser Informationspflicht nachdenken.
Schutz von Versicherungsnehmern in Österreich durch verstärkte Information
Zum Schutz heimischer Versicherungsnehmer drängt die FMA darauf, dass Versicherungsunternehmen aus dem UK
ihre Kunden in Österreich umfassend über die Konsequenzen eines möglichen harten Brexits informieren.
Betroffen sind Versicherungen mit einem Prämienvolumen von rund 240 Mio. in den Bereichen Lebens- und Schaden-/
Unfallversicherung (Zahlen aus 2016). Sie arbeitet dazu eng mit der Europäischen Versicherungs- und Pensionskassenregulierungsbehörde
EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) zusammen. Diese hat in einer am 28. Juni 2018 veröffentlichten
Stellungnahme entsprechende Informationspflichten der Unternehmen an die Versicherten über einen harten Brexit
eingemahnt.
Vor dem Brexit geschlossene Lebensversicherungsverträge, zwischen Versicherungsunternehmen im UK und Kunden
in Österreich, bleiben grundsätzlich aufrecht. Es kann aber im Falle eines harten Brexits dazu kommen,
dass Versicherungen aus der EU bzw. dem UK nicht mehr mit ihren bestehenden Lizenzen im jeweils anderen Rechtsraum
tätig sein dürfen. Österreichische Kunden müssen vom Unternehmen darüber informiert werden,
welche Konsequenzen das auf ihren bestehenden Vertrag hat. Das heißt etwa im Falle einer Verlegung des Unternehmenssitzes
oder einer Bestandsübertragung von Versicherungsverträgen auf ein in der EU ansässiges Unternehmen,
wer ihr künftiger Vertragspartner sein wird und welches Recht für den Vertrag gelten wird. Weitere essenzielle
Informationen für diesen Fall sind etwa, welche Schlichtungsstellen und Aufsichtsbehörden zuständig
werden.
Brexit-Vorbereitungen der österreichischen Versicherungen
Neben einer ausreichenden Information der Versicherten verlangt die FMA auch weiterhin, dass die österreichischen
Versicherungsunternehmen alle Vorkehrungen treffen, um auch die Auswirkungen eines harten Brexits verkraften zu
können. Generell schätzt die FMA den Vorbereitungsgrad der österreichischen Versicherungsbranche
derzeit als ausreichend ein. Eine kontinuierliche Vorbereitung ist aber weiterhin unerlässlich.
Neun österreichische Versicherungsunternehmen sind durch ihr grenzübergreifendes Geschäft mit UK
Kunden direkt vom Risiko eines harten Brexit betroffen. Das Prämienvolumen ist mit weniger als 10 Mio. gering.
Zum Vergleich: laut Zahlen der EIOPA beläuft sich das betroffene Prämienvolumen EU-weit auf 26,5 Mrd.
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