Beteiligung der Bürger an der Europawahl soll erhöht werden – Sperrklausel für
die Zuteilung von EP-Sitzen in Wahlkreisen mit mehr als 35 Sitzen
Strassburg (europarl) - Das Europäische Parlament hat am 4. Juli neue Maßnahmen zur Modernisierung
des EU-Wahlrechts gebilligt. Ziel des aktualisierten Wahlrechts ist es, die Beteiligung der EU-Bürger an den
Europawahlen zu erhöhen und die europäische Bedeutung des Verfahrens starker hervorzuheben. Der entsprechende
Bericht wurde mit 397 Stimmen angenommen, bei 207 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen.
Zu den neuen Bestimmungen gehört auch die Einführung einer Sperrklausel für Wahlkreise mit mehr
als 35 Sitzen. Die entsprechende Schwelle darf nicht geringer als 2% und nicht höher als 5% der Stimmen sein.
Diese Regel würde auch für Mitgliedstaaten mit nur einem Wahlkreis gelten.
Von den EU-Ländern mit mehr als 35 Sitzen haben alle außer Spanien und Deutschland eine Sperrklausel
für die Europawahl. Diese beiden Länder müssen nun der neuen Verpflichtung nachkommen und spätestens
bis zu den Europawahlen im Jahr 2024 eine solche Schwelle einführen.
Sanktionen zur Vermeidung doppelter Stimmabgabe
Zum neuen Wahlrecht gehört weiterhin die Verpflichtung der EU-Länder, wirksame und abschreckende Sanktionen
einzuführen und durchzusetzen, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern (für den Fall, dass ein EU-Bürger
in zwei oder mehr Ländern seine Stimme abgibt). Die Mitgliedstaaten müssen zudem Kontaktstellen für
den Austausch von Daten über Bürgerinnen und Bürger benennen, die ihr aktives oder passives Wahlrecht
in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ausüben wollen. Dieser Informationsaustausch
muss mindestens sechs Wochen vor der Europawahl beginnen.
Mit den neuen Vorschriften wird auch das Recht der Mitgliedstaaten anerkannt, verschiedene Formen der Stimmabgabe
einschließlich der Stimmabgabe über das Internet zuzulassen, sofern bestimmte Rahmenbedingungen (Wahlgeheimnis,
Schutz personenbezogener Daten) eingehalten werden, und die Anbringung des Namens oder des Logos europäischer
politischer Parteien auf dem Stimmzettel zu genehmigen.
Gemäß ihren nationalen Gesetzen steht es den EU-Ländern auch frei, ihren in Nicht-EU-Ländern
lebenden Bürgern die Teilnahme an der Europawahl zu gestatten und eine Frist für die Einreichung politischer
Kandidaten festzulegen. Diese Frist muss laut dem Text mindestens drei Wochen vor der Wahl liegen.
Zitate
Berichterstatterin Danuta Hübner (EVP, PL): „Die Reform des europäischen Wahlgesetzes ist ein großer
Erfolg für das Europäische Parlament. Sie wird die Wahlen für Millionen von Bürgern zugänglicher
machen und ihre Vorbereitung und Durchführung transparenter machen. Ferner werden Maßnahmen gegen die
doppelte Stimmabgabe und eine Mindestfrist für die Erstellung von Wahllisten eingeführt. Diese Maßnahmen
werden die Transparenz und das Vertrauen in die Wahlen stärken.“
Berichterstatter Jo Leinen (S&D, DE): „Diese Reform ist ein weiterer Schritt, die Europawahlen nach gleichen
Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten durchzuführen und den europäischen Charakter dieser Wahlen zu verdeutlichen.
Nach dem Statut für Europäische Parteien und der Aufstellung von Spitzenkandidaten durch europäische
Parteienfamilien fehlt jetzt noch das Bindeglied durch europäische Wahllisten. Nach der Europawahl 2019 muss
das nächste Europaparlament dazu einen neuen Anlauf machen.“
Die nächsten Schritte
Die angenommenen Bestimmungen müssen von allen EU-Ländern gebilligt werden, anhand der jeweiligen verfassungsrechtlichen
Bestimmungen, bevor sie in Kraft treten können.
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