Nationalrat beschließt Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
Wien (pk) - Mit Ende 2018 werden all jene Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt, die vor dem
1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht ausdrücklich im Anhang des Gesetzentwurfs aufgelistet sind.
Der Nationalrat beschloss mit dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz am 4. Juli die Streichung von rund
der Hälfte der 5.000 bestehenden Rechtsvorschriften.
Reformminister Josef Moser unterstrich in der Sitzung, dass die Gesetzesbereinigung ein erster Schritt für
weitere Reformen hin zu einer entbürokratisierten und modernen Rechtsordnung sei. Die Koalitionsparteien sowie
die NEOS lobten die Maßnahme als wichtigen Fortschritt hin zu einem einfacheren System. Die SPÖ kritisierte
die für die Bereinigung aufgewendeten Ressourcen. Der Liste Pilz wurden zu wenig Gesetze gestrichen, sie stellte
dazu einen Abänderungsantrag, der in der Minderheit blieb.
ÖVP, FPÖ und NEOS: Rechtsbereinigung ist guter Reformschritt
Die Regierung sei angetreten, um Österreich nachhaltig zu verändern und besser zu machen, unterstrich
Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Eine wichtige Rolle spiele hier die Entbürokratisierung. Die Bundesrechtsbereinigung
sei wichtig, da viele BürgerInnen den Eindruck hätten, es würde lediglich ein Mehr an Bürokratisierung
geben, sagte Berlakovich. Friedrich Ofenauer (ÖVP) betonte, dass es nicht gelten dürfe, möglichst
viele Gesetze zu schaffen, sondern vielmehr diese übersichtlicher und verständlicher zu gestalten. Daher
sei die Maßnahme wichtig, um das Leben der Menschen einfacher zu machen. Dem schloss sich Markus Tschank
(FPÖ) an und meinte, ein Rechtsstaat dürfe nicht an seinen eigenen Vorschriften ersticken dürfe.
Die Bereinigung würde Eigenverantwortung stärken und Rechtssicherheit schaffen.
Einig war sich Ofenauer mit Josef Lettenbichler (ÖVP) darin, dass die Verschlankung des Rechtsbestands ein
erster Schritt hin zu einem effizienteren und einfacheren Staat sei. Reformminister Josef Moser habe ressourcenschonend
gearbeitet, antwortete Lettenbichler auf entsprechende Opppositionskritik und betonte, dass die Methode der ersten
Bundesrechtsbereinigung angewendet wurde. Die gleiche Auffassung vertrag Maria Smodics-Neumann (ÖVP). Sie
betonte wie diese, dass die Gesetze in den nächsten Schritten auf Golden Plating sowie Verständlichkeit
geprüft werden müssten.
Irmgard Griss (NEOS) nannte die Gesetzesbereinigung einen guten Reformschritt, da dadurch die Rechtssicherheit
erhöht werde. Trotz Zustimmung zu dem Gesetz hinterfragte sie dessen Notwendigkeit, da Gesetze ohne Anwendungsbereich
niemanden stören würden.
SPÖ kritisiert Aufwand der Bereinigung, Liste Pilz das Bestehen gewisser Gesetze
Es sei sehr aufwändig, nach totem Recht zu suchen, unterstrich Johannes Jarolim (SPÖ). Daher komme
es bei der Rechtsbereinigung zu einer Verschwendung von personellen und finanziellen Ressourcen, die in anderen
Bereichen der Justiz, wie etwa im Strafvollzug oder beim Erwachsenenschutz, fehlen würden. Jarolim hinterfragte,
ob ein solches Unterfangen sinnvoll sei, zumal die Gesetze hervorgeholt werden können, wenn die jeweiligen
Gesetze wieder gebraucht würden.
Wolfgang Zinggl (PILZ) konnte der Bereinigung zwar einiges abgewinnen, kritisierte aber, dass es dennoch veraltete
Gesetze gebe, die weiter bestünden. Konkret nannte er in diesem Zusammenhang das Eidgesetz aus dem Jahr 1868,
zu dessen Bereinigung er auch einen Abänderungsantrag einbrachte, der allerdings keine Mehrheit fand.
Moser: Weitere Schritte hin zu einer modernen Rechtsordnung folgen
Reformminister Josef Moser unterstrich, mit der Rechtsbereinigung folge man dem Vorhaben der Regierung zu entbürokratisieren.
Dazu müsse Ballast abgeworfen werden. Nun werde das Rechtsinformationssystem des Bundes wieder vollständig
und ein erster Schritt hin zu einer modernen Rechtsordnung werde gemacht. Als nächste Schritte kündigte
er eine Prüfung der Gesetze auf Übererfüllung von EU-Vorschriften, die die Wettbewerbsfähigkeit
einschränken, sowie auf deren Verständlichkeit an. Eine systematisch fortlaufende Sichtung des Rechtsbestands
verbessere die Qualität des Rechtssystems, unterstrich Moser. In Bezug auf den Abänderungsantrag der
Liste Pilz sagte der Minister, dass die Materien akribisch erarbeitet, von den betroffenen Ministerien sowie dem
Verfassungsdienstes seines Ministeriums geprüft wurden und es eine sechswöchige Begutachtungsfrist gab
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