Rechtsbestand künftig um 2.500 Gesetze
 und Verordnungen leichter

 

erstellt am
05. 07. 18
13:00 MEZ

Nationalrat beschließt Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
Wien (pk) - Mit Ende 2018 werden all jene Gesetze und Verordnungen außer Kraft gesetzt, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht ausdrücklich im Anhang des Gesetzentwurfs aufgelistet sind. Der Nationalrat beschloss mit dem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz am 4. Juli die Streichung von rund der Hälfte der 5.000 bestehenden Rechtsvorschriften.

Reformminister Josef Moser unterstrich in der Sitzung, dass die Gesetzesbereinigung ein erster Schritt für weitere Reformen hin zu einer entbürokratisierten und modernen Rechtsordnung sei. Die Koalitionsparteien sowie die NEOS lobten die Maßnahme als wichtigen Fortschritt hin zu einem einfacheren System. Die SPÖ kritisierte die für die Bereinigung aufgewendeten Ressourcen. Der Liste Pilz wurden zu wenig Gesetze gestrichen, sie stellte dazu einen Abänderungsantrag, der in der Minderheit blieb.

ÖVP, FPÖ und NEOS: Rechtsbereinigung ist guter Reformschritt
Die Regierung sei angetreten, um Österreich nachhaltig zu verändern und besser zu machen, unterstrich Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Eine wichtige Rolle spiele hier die Entbürokratisierung. Die Bundesrechtsbereinigung sei wichtig, da viele BürgerInnen den Eindruck hätten, es würde lediglich ein Mehr an Bürokratisierung geben, sagte Berlakovich. Friedrich Ofenauer (ÖVP) betonte, dass es nicht gelten dürfe, möglichst viele Gesetze zu schaffen, sondern vielmehr diese übersichtlicher und verständlicher zu gestalten. Daher sei die Maßnahme wichtig, um das Leben der Menschen einfacher zu machen. Dem schloss sich Markus Tschank (FPÖ) an und meinte, ein Rechtsstaat dürfe nicht an seinen eigenen Vorschriften ersticken dürfe. Die Bereinigung würde Eigenverantwortung stärken und Rechtssicherheit schaffen.

Einig war sich Ofenauer mit Josef Lettenbichler (ÖVP) darin, dass die Verschlankung des Rechtsbestands ein erster Schritt hin zu einem effizienteren und einfacheren Staat sei. Reformminister Josef Moser habe ressourcenschonend gearbeitet, antwortete Lettenbichler auf entsprechende Opppositionskritik und betonte, dass die Methode der ersten Bundesrechtsbereinigung angewendet wurde. Die gleiche Auffassung vertrag Maria Smodics-Neumann (ÖVP). Sie betonte wie diese, dass die Gesetze in den nächsten Schritten auf Golden Plating sowie Verständlichkeit geprüft werden müssten.

Irmgard Griss (NEOS) nannte die Gesetzesbereinigung einen guten Reformschritt, da dadurch die Rechtssicherheit erhöht werde. Trotz Zustimmung zu dem Gesetz hinterfragte sie dessen Notwendigkeit, da Gesetze ohne Anwendungsbereich niemanden stören würden.

SPÖ kritisiert Aufwand der Bereinigung, Liste Pilz das Bestehen gewisser Gesetze
Es sei sehr aufwändig, nach totem Recht zu suchen, unterstrich Johannes Jarolim (SPÖ). Daher komme es bei der Rechtsbereinigung zu einer Verschwendung von personellen und finanziellen Ressourcen, die in anderen Bereichen der Justiz, wie etwa im Strafvollzug oder beim Erwachsenenschutz, fehlen würden. Jarolim hinterfragte, ob ein solches Unterfangen sinnvoll sei, zumal die Gesetze hervorgeholt werden können, wenn die jeweiligen Gesetze wieder gebraucht würden.

Wolfgang Zinggl (PILZ) konnte der Bereinigung zwar einiges abgewinnen, kritisierte aber, dass es dennoch veraltete Gesetze gebe, die weiter bestünden. Konkret nannte er in diesem Zusammenhang das Eidgesetz aus dem Jahr 1868, zu dessen Bereinigung er auch einen Abänderungsantrag einbrachte, der allerdings keine Mehrheit fand.

Moser: Weitere Schritte hin zu einer modernen Rechtsordnung folgen
Reformminister Josef Moser unterstrich, mit der Rechtsbereinigung folge man dem Vorhaben der Regierung zu entbürokratisieren. Dazu müsse Ballast abgeworfen werden. Nun werde das Rechtsinformationssystem des Bundes wieder vollständig und ein erster Schritt hin zu einer modernen Rechtsordnung werde gemacht. Als nächste Schritte kündigte er eine Prüfung der Gesetze auf Übererfüllung von EU-Vorschriften, die die Wettbewerbsfähigkeit einschränken, sowie auf deren Verständlichkeit an. Eine systematisch fortlaufende Sichtung des Rechtsbestands verbessere die Qualität des Rechtssystems, unterstrich Moser. In Bezug auf den Abänderungsantrag der Liste Pilz sagte der Minister, dass die Materien akribisch erarbeitet, von den betroffenen Ministerien sowie dem Verfassungsdienstes seines Ministeriums geprüft wurden und es eine sechswöchige Begutachtungsfrist gab

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at