Nationalrat beschließt umfangreiches
 Gesetzespaket zum Verwaltungsstrafrecht

 

erstellt am
05. 07. 18
13:00 MEZ

Länder erhalten beim Grundsatz "Beraten statt strafen" mehr Spielraum
Wien (pk) - Ist es sinnvoll, dass Behörden bei geringfügigen Rechtsverstößen die Betroffenen zunächst belehren und abmahnen müssen und erst dann eine Strafe verhängen dürfen, wenn der rechtskonforme Zustand innerhalb einer gesetzten Frist nicht hergestellt wird? Oder fördert das die Rücksichtslosigkeit von Unternehmen und Personen, da ihnen ohnedies keine Sanktionen drohen, wenn sie das erste Mal bei einer Verwaltungsübertretung ertappt werden? In dieser Frage schieden sich zuletzt die Geister. Am 4. Juli hat der Nationalrat mit einer Novellierung des Verwaltungsstrafgesetzes einen vorläufigen Schlussstrich unter die Debatte gesetzt. Am Ende herausgekommen ist ein Kompromiss: Demnach kann in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften verankert werden, dass der Grundsatz "Beraten statt strafen" für bestimmte Verstöße nicht anzuwenden ist.

Die neuen Bestimmungen sind Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, das insbesondere auf mehr Effizienz und Transparenz bei Verwaltungsstrafverfahren abzielt. Zudem werden auch einige Schritte zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren gesetzt. Der Beschluss im Nationalrat fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien; SPÖ, NEOS und Liste Pilz beurteilten einzelne Punkte weiter kritisch

Einstimmig und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit votierten die Abgeordneten für ein neues Bundesgesetz, mit der die EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen für den Bereich des Verwaltungsstrafrechts umgesetzt wird. Zuvor war das Gesetz mit einem Abänderungsantrag noch um einen kleinen Passus ergänzt worden.

Grundsatz "Beraten statt strafen" bleibt umstritten
Bereits in dem von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzentwurf war der nunmehr in das Verwaltungsstrafgesetz eingefügte Grundsatz "Beraten statt strafen" sehr eng gefasst. Abmahnungen und Belehrungen erhalten ab 2019 demnach nur dann Vorrang vor einer Strafe, wenn es sich um geringfügige Übertretungen handelt und das durch die Vorschrift geschützte Rechtsgut von weniger großer Bedeutung ist. So dürfen etwa weder Personen noch Sachgüter je gefährdet gewesen sein. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem ist der rechtskonforme Zustand innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist herzustellen.

Mit dem heute von den Koalitionsparteien vorgelegten Abänderungsantrag wurde eine weitere Schranke eingezogen. Demnach soll in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften vorgesehen werden können, dass der Beratungs-Paragraph für bestimmte Rechtsverstöße nicht zur Anwendung gelangt. Damit wollen ÖVP und FPÖ Bedenken entgegentreten, dass durch die neuen Bestimmungen Verwaltungsstraftaten Vorschub geleistet wird.

Eingebracht wurde der Abänderungsantrag von Maria Smodics-Neumann (ÖVP). Sie begrüßte in Einklang mit ihren Fraktionskollegen Wolfgang Gerstl und Josef Lettenbichler den neuen Beratungsparagraphen ausdrücklich. Niemand könne alle Vorschriften kennen, es sei ein neuer Zugang, wenn man sage, dass eine Behörde beratend tätig werden solle, bevor sie eine Strafe ausspricht, meinte sie. Schließlich könne ein Verwaltungsstrafverfahren auch Nachteile bei Ausschreibungen und Förderansuchen bringen.

"Wir wollen entkriminalisieren", ortet auch Gerstl einen neuen Zugang zum Verwaltungsstrafrecht. Statt gleich zu strafen, sollten die Menschen zu einem rechtskonformen Umgang angeleitet werden. Zur Anwendung kommen könnte der Beratungs-Paragraph ihm zufolge etwa dann, wenn jemand im Zuge einer Übersiedlung vergessen hat, sein Auto umzumelden.

Die SPÖ ließ sich von den Argumenten allerdings nicht überzeugen. Zwar begrüßte Johannes Jarolim die vorgenommene Abänderung, nach Meinung von Angela Lueger wäre es aber zweckmäßiger gewesen, in den einzelnen Materiengesetzen zu regeln, in welchen Fällen der Grundsatz "Beraten statt strafen" anzuwenden ist. Durch die generelle Norm, verbunden mit Ausnahmemöglichkeiten, bestehe die Gefahr, dass es zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern für denselben Sachverhalt komme.

Für das durch den Gesetzentwurf entstandene "Chaos" in den vergangenen Tagen machte Jarolim Bundeskanzler Sebastian Kurz verantwortlich. Dessen Vorgaben seien juristisch nicht umsetzbar, hielt er fest. Ausdrückliches Lob gab es hingegen für das Bemühen von Justizminister Josef Moser, den Entwurf doch noch zu verbessern.

Bedauert wurde die Ablehnung des Beratungs-Paragraphen durch die SPÖ von ÖVP-Abgeordnetem Lettenbichler. Künftig hätten die Behörden die Möglichkeit, zwischen einer unwissentlichen Übertretung mit geringen Auswirkungen und einem vorsätzlichen Rechtsbruch zu unterscheiden, machte er geltend. Derzeit gebe es in vielen Bereichen verhältnismäßig hohe Strafen für geringfügige Rechtsverstöße.

Die in den vergangenen Tagen geäußerten Bedenken gegen den Beratungs-Paragraphen sieht Harald Stefan (FPÖ) durch den Abänderungsantrag ausgeräumt. Grundsätzlich sei es bei geringfügigen Übertretungen sinnvoll, wenn die Behörde zunächst berate und erst dann strafe, wenn der rechtskonforme Zustand nicht innerhalb der gesetzten Frist hergestellt wird, betonte er. Zumal nur Dauerdelikte umfasst seien und Vorsatztaten wie Glücksspiel nicht darunter fielen. Zum Grundsatz "Beraten statt strafen" bekannte sich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak.

Liste Pilz und NEOS sehen erweiterte Polizeibefugnisse kritisch
Vorrangig ein Problem mit einem anderen Punkt des Gesetzespakets hat die Liste Pilz. Sie kritisiert, dass Sicherheitsorgane in Hinkunft nicht mehr nur dann eine Identitätsfeststellung vornehmen können, wenn sie jemanden auf frischer Tat bei einer Verwaltungsübertretung ertappen, sondern auch unmittelbar nach einer Tathandlung, sofern die betreffende Person glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird oder Gegenstände bei sich hat, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen. Alfred Noll fürchtet, dass durch diese Bestimmung der nachbarlichen Vernaderung Tür und Tor geöffnet wird. Sicherheitsorgane müssten künftig etwa behauptete Verwaltungsübertretungen wie nächtliche Ruhestörung nicht mehr selbst wahrnehmen, um einschreiten und Personalien aufnehmen zu dürfen. Diesen Bedenken schloss sich auch NEOS-Abgeordneter Scherak an.

FPÖ-Verfassungssprecher Stefan glaubt allerdings nicht, dass die neue Bestimmung überschießend angewendet wird. Sie ist ihm zufolge in Zusammenhang mit den neuen Regelungen für SchwarzfahrerInnen zu sehen. Diese haben künftig 14 Tage Zeit, eine Strafe zu zahlen, vorausgesetzt ihre Identität wurde zuvor festgestellt. Diese Identitätsfeststellung soll auch dann möglich sein, wenn die Straßenbahn, aus der der Kontrolleur mit dem Schwarzfahrer ausgestiegen ist, die Station bereits verlassen hat, skizzierte er.

Auch bei manchen Verwaltungsdelikten gilt künftig die Unschuldsvermutung
Ein weiterer Kritikpunkt von Noll ist der Umstand, dass von der im Verwaltungsstrafrecht grundsätzlich geltenden "Schuldvermutung" nun nur in sehr selektiver Form Abstand genommen wird. Nur wenn eine Verwaltungsstrafe über 50.000 € droht, soll künftig wie im Strafrecht die Unschuldsvermutung zum Tragen kommen. Das sei ein Ansatz "ohne Courage und ohne Herz", kritisierte Noll. Während die Behörde "den Großen" künftig einen Vorsatz nachweisen müsse, gelte für "Kleine" weiter die Schuldvermutung. Noll plädierte demgegenüber für eine Grenze von 500 € oder 1.000 €, damit seien Bagatelldelikte ohnehin draußen.

Auch die SPÖ forderte in diesem Bereich Änderungen, wobei Angela Lueger eine Grenze von 5.000 € vorschlug. Dann würden auch natürliche und nicht nur juristische Personen darunterfallen. Ihr Fraktionskollege Jarolim glaubt ohnehin, dass die Grenze von 50.000 € verfassungsrechtlich nicht halten wird, da sie eine willkürliche sei.

FPÖ-Verfassungssprecher Stefan begrüßte hingegen die neue Bestimmung ausdrücklich. Es sei unbillig, dass man im Verwaltungsstrafrecht derzeit auch bei sehr hohen Strafdrohungen selbst beweisen müsse, dass man unschuldig ist. Deshalb werde das Prinzip bei Strafdrohungen über 50.000 € umgekehrt. Künftig müsse die Behörde ein Verschulden nachweisen.

Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, einheitliche Strafkataloge
Als weiteren wesentlichen Punkt des Gesetzespakets hoben Stefan und ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl die Maßnahmen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hervor. Derzeit könne man Verfahren fast unendlich hinauszögern, indem man immer wieder neue Eingaben mache, kritisierten die beiden. Nun würde derartigen Verfahrensverschleppungen ein Riegel vorgeschoben.

Begrüßt wurde von Gerstl darüber hinaus auch die vorgesehene Vereinheitlichung der Strafkataloge. Es sorge für mehr Rechtssicherheit und Klarheit, wenn etwa bestimmte Verkehrsdelikte überall gleich bestraft werden, egal ob sie in Wien oder Niederösterreich begangen wurden, hielt er fest. Angela Lueger (SPÖ) bedauerte hingegen, dass es im Bereich des Verwaltungsstrafrechts, anders als in anderen Bereichen, weiter nicht möglich sein wird, eine Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Leistungen abzudienen.

Moser: Gesetz bringt Entbürokratisierung und Entkriminalisierung
Justizminister Josef Moser betonte, dass man beim Grundsatz "Beraten statt strafen" die Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes zum Vorbild genommen habe. Es sei "sicher ein Weg, der richtig ist", betonte er. Auch bei den neuen Bestimmungen zur Unschuldsvermutung gehe es um eine Entkriminalisierung. Für die Grenze von 50.000 € gibt es laut Moser mehrere Anknüpfungspunkte, er kann sich aber vorstellen, diese Grenze in weiterer Folge nach einer Evaluierung weiter zu senken.

Viele im Paket enthaltene Maßnahmen wie etwa die Möglichkeit, einen Einspruch gegen eine Strafverfügung zurückzuziehen, würden überdies eine Entbürokratisierung bringen, unterstrich Moser. Hervorgehoben wurden von ihm außerdem die neue Verfahrensförderungspflicht der Parteien in Verwaltungsverfahren und die Möglichkeit, für einzelne Deliktstypen einheitliche Strafobergrenzen festzulegen. Zu den neuen Polizeibefugnissen in Bezug auf Identitätsfeststellungen merkte er an, die strenge Auslegung des Verfassungsgerichtshofs stehe einer exzessiven Auslegung der Bestimmungen entgegen.

Erweiterte Verfahrensrechte für Beschuldigte
Mit dem verabschiedeten Gesetzespaket werden auch Verfahrensrechte von Beschuldigten ausgeweitet, etwa was die Beiziehung eines Verteidigers, verständliche Rechtsbelehrungen und die Übersetzung von Strafverfügungen betrifft. Außerdem erhalten Sicherheitsorgane das Recht, zur Durchsetzung ihrer Befugnisse "angemessenen Zwang" anzuwenden, auch wird ihnen das sprengelübergreifende Einschreiten erleichtert. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Strafpraxis und aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz sind einheitliche Deliktskataloge für Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafen vorgesehen. Wer zur Begleichung einer Anonymverfügung versehentlich zu viel eingezahlt hat, muss nicht mehr automatisch mit einem Strafverfahren rechnen. SchwarzfahrerInnen haben für das Begleichen einer Strafe künftig 14 statt drei Tage Zeit, sofern ihre Identität festgestellt wurde.

Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, wird Behörden und Verwaltungsgerichten mit der Novelle die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungsverfahren mit Schluss der mündlichen Verhandlung für beendet zu erklären. Auch sonst wird es Parteien erschwert, im letzten Augenblick noch neue Tatsachen und Beweismittel vorzubringen. Außerdem sind Parteien in Hinkunft ausdrücklich dazu angehalten, "ihr Vorbringen so rechtzeitig und vollständig zu erstatten, dass das Verfahren möglichst rasch durchgeführt werden kann".

Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Einstimmig verabschiedete der Nationalrat ein eigenes Bundesgesetz, mit dem die EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen für den Bereich des Verwaltungsstrafrechts umgesetzt wird. Ziel des Vorhabens ist es, grenzüberschreitende Beweiserhebungen in Verwaltungsstrafsachen durch ein einheitliches Verfahren, standardisierte Formulare und vorgegebene Fristen zu beschleunigen. Zudem ist der EU-Vorgabe, wonach grenzüberschreitende Ermittlungsanordnungen einer Verwaltungsbehörde durch einen Richter, ein Gericht oder einen Staatsanwalt auf ihre Validität zu prüfen sind, Rechnung zu tragen. Diese Aufgabe sollen in Österreich die Verwaltungsgerichte übernehmen.

Mit berücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein im Zuge der Debatte von Abgeordnetem Nikolaus Scherak eingebrachter Fünf-Parteien-Abänderungsantrag, mit dem im Gesetz eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das in der EU-Richtlinie vorgesehene Konsultationsverfahren zwischen der ausführenden und der anordnenden Behörde geschaffen wird. Dieses soll demnach dann zur Anwendung kommen, wenn eine Ermittlungsanordnung unverhältnismäßig erscheint bzw. die gewünschte Ermittlungsmaßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht zur Verfügung stünde. Zudem wurden die Erläuterungen zum Gesetz präzisiert.

Damit sah auch die Opposition ihre im Ausschuss vorgebrachten Bedenken ausgeräumt. Es handle sich um vernünftige Bestimmungen, sagte etwa Peter Wittmann (SPÖ). NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak verwies insbesondere auf die in die Begründung des Abänderungsantrags aufgenommene Feststellung, wonach es Beschuldigten grundsätzlich auch in Verwaltungsstrafverfahren möglich ist, Beweisanträge zu stellen.

Wittmann kritisiert Amtsführung des Nationalratspräsidenten
SPÖ-Abgeordneter Wittmann nutzte die Debatte in erster Linie allerdings dazu, um massive Kritik an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zu üben. Anders als seine VorgängerInnen lasse dieser eine objektive Amtsführung vermissen, beklagte er. Sobotka hätte seiner Meinung nach etwa Sorge dafür zu tragen, dass Gesetzentwürfe ordentlich begutachtet und den tatsächlich zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden. Es brauche überdies ein selbstbewusstes Auftreten des Parlaments gegenüber der Regierung.

Zurückgewiesen wurden die Vorwürfe von ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl. Sobotka habe bei keiner seiner Entscheidungen verfassungswidrig gehandelt, betonte er. Im Übrigen habe sich in der Vergangenheit die Usance eingespielt, in der Präsidiale nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Wenn eine Fraktion für eine gemeinsame Lösung nicht bereit sei, müsse Sobotka entscheiden, meinte er in Richtung SPÖ.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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