Korosec und Kostelka: Es gibt viel zu tun, packen wir es gemeinsam an!
Wien (seniorenrat) - Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Seniorenrates wurden von Präsidentin VA
aD LAbg Ingrid Korosec und dem neuen Präsidenten VA aD Dr. Peter Kostelka gemeinsam mit den Seniorenvertretern
der großen Seniorenorganisationen am 5. Juli die wichtigsten aktuellen Anliegen behandelt und insbesondere
nachfolgende Forderungen erhoben:
Stimmrecht in der Krankenversicherung
Der Österreichische Seniorenrat fordert ein Stimmrecht für Pensionistinnen und Pensionisten in den
Organen der Krankenversicherung.
Die Pensionisten
- stellen mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel
der Mitglieder,
- zahlen 30 % der gesamten Beiträge der Krankenversicherung,
insgesamt rund 4,1 Milliarden Euro und
- leisten mit 5,1 Prozent einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung
als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent)
Selbst der Entsendungsmodus ist demokratisch legitimiert. So gibt es in der Arbeiter- sowie der Wirtschaftskammer
Wahlen durch die Mitglieder und im Seniorenrat werden die Funktionäre von der Ortsebene aufwärts gewählt.
Sollte diese mehr als berechtigte Forderung gesetzlich im Zuge der Neugestaltung der Sozialversicherung nicht umgesetzt
werden, wird sich der Seniorenrat an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung
Bei erstmaligem Pensionsbezug werden die Pensionen nicht im nächsten, sondern erst im übernächsten
Jahr erhöht (sog. Wartefrist). Dies bedeutet, dass Neupensionisten bis zu 24 Monate auf die erste Anpassung
warten müssen.
Der Österreichische Seniorenrat sieht dies als ungerecht und sachlich nicht gerechtfertigt an. Gefordert wird,
dass auch Neupensionisten bereits im Jahr nach ihrem Pensionsantritt eine Erhöhung entsprechend der Dauer
ihres Pensionsbezuges erhalten.
Beispiel: Wenn ein Pensionist am 1. Juli 2018 in Pension gegangen ist, erhält er ab dem 1. Jänner 2019
aliquot 6/12 der Anpassung (6 Monate Pensionsbezug)
Auch hier gibt es die Überlegung sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.
Jährliche Anpassung des Pflegegeldes in allen Stufen
Der Österreichische Seniorenrat fordert eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden
Pflegekosten für alle Pflegegeldstufen. Eine bloße Erhöhung ab Stufe 4, wie es derzeit im Regierungsprogramm
vorgesehen ist, trifft nur rund ein Drittel der PflegegeldbezieherInnen und ist ein Schritt in die falsche Richtung,
weil es in erster Linie jene begünstigt, die in Pflegeheimen sind und nicht jene 84% die von Familienangehörigen
zuhause gepflegt werden.
Zur Unterstützung der Pflege daheim und insbesondere auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen,
ist es unbedingt notwendig, dass auch die niedrigeren Pflegegeldstufen jährlich erhöht werden.
In dem Zusammenhang wird auch an die Notwendigkeit einer Pflegestrukturreform in Verbindung mit der langfristigen
Sicherstellung der Finanzierung der Pflege erinnert.
Pakt für digitale Kompetenz
Der „Pakt für digitale Kompetenz“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort, in dem die digitalen Kompetenzen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, so auch der
Seniorinnen und Senioren, gestärkt werden sollen. Partner dieser Initiative werden Wirtschaft, Kammern und
Interessenverbände, wie auch der Österreichische Seniorenrat, sein.
Für die Seniorinnen und Senioren soll es ein zweistündiges Basistraining, einen Art Einsteigerkurs, für
mobile Internetnutzung geben. Dieser wird in jedem Bezirk in Österreich jede Woche angeboten werden.
Der Österreichische Seniorenrat begrüßt und unterstützt diese Initiative.
Pensionssicherungsbeitrag im Öffentlichen Dienst – Abschaffung gefordert
Die bestehenden Pensionssicherungsbeiträge (PSB) für Beamte und weitere Berufsgruppen (Post-, Bahn-,
oder Landesbedienstete) haben ihren ursprünglichen Sinn verloren. Bei Einführung der PSB wurden die Ruhegenüsse
jährlich so erhöht wie die Gehälter (Bezüge) der aktiven Beamten, während die ASVG-Pensionen
nur um die Teuerung angepasst wurden.
Durch eine Gesetzesänderung werden seit vielen Jahren aber alle Pensionen (auch Ruhegenüsse) nach dem
Verbraucherpreisindex angepasst (VPI). Der Österreichische Seniorenrat fordert daher, den PSB abzuschaffen.
In einem ersten Schritt für Pensionen (Ruhegenüsse) bis 1.500 Euro danach bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
von derzeit 5.130 Euro.
Steuergutschrift (Negativsteuer) für Ausgleichszulagenbezieher
Pensionisten, die auf Grund ihrer geringen Pension, keine Einkommenssteuer zahlen, erhalten eine jährliche
Gutschrift (sog. Negativsteuer) von bis zu 110 Euro (bzw. max. 50 % ihrer Sozialversicherungsbeiträge).
Allerdings werden Ausgleichzulagen als Einkommen gewertet, sodass die Rückerstattung in der Regel hier auf
null gemindert wird, mit anderen Worten: Ausgleichzulagenbezieher haben kaum etwas davon.
Der Seniorenrat fordert daher, dass diese Gutschrift nicht als Einkommen auf die Ausgleichszulagen angerechnet
wird. Weiters wird verlangt, dass auch eine generelle Erhöhung dieser Gutschrift für alle Pensionsbezieherinnen
und Pensionsbezieher erfolgen muss, insbesondere im Hinblick darauf, dass Aktive bis zu 400 Euro Gutschrift im
Jahr erhalten können.
Pensionskassenreform
Bezieher von Pensionen einer Pensionskasse haben in den letzten Jahren erhebliche Verluste erlitten, teilweise
bis zu 50 %.
Zur Verbesserung dieser Situation hat der Österreichische Seniorenrat ein Forderungspaket zusammengestellt,
welches u.a. eine Mindestertragsgarantie, steuerliche Verbesserungen sowie auch die Möglichkeit eines Wechsels
oder Austritts aus einer Pensionskasse vorsieht.
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