Bures stellt Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt vor – Zweite Nationalratspräsidentin
für Start der Befragungen Anfang September
Wien (pk) - "Ich werde als Vorsitzende des BVT-Untersuchungsausschusses meinen Beitrag für eine
objektive und sachliche Aufklärungsarbeit leisten", kündigte Doris Bures am 3. Juli in einem
Pressegespräch im Parlament an. Die Zweite Nationalratspräsidentin unterstrich dabei vor allem auch die
Notwendigkeit der Transparenz und äußerte sich in diesem Zusammenhang kritisch über den Umstand,
dass derzeit 80% der insgesamt ca. 76.000 Aktenseiten einer Klassifizierung nach dem Informationsordnungsgesetz
unterliegen. Bures geht allerdings davon aus, dass sich dieses Verhältnis noch ändern werde. Um eine
öffentliche Begleitung des Untersuchungsausschusses so weit wie möglich sicherzustellen, werde man jedenfalls
die Möglichkeiten einer Umstufung der Klassifizierungen prüfen. Auch bei früheren Untersuchungsausschüssen
sei den Umstufungswünschen des Parlaments vielfach nachgekommen worden, erinnerte sie.
Was nun den Fahrplan des Ausschusses betrifft, teilte Bures mit, es werde wahrscheinlich noch diese Woche eine
Sitzung mit Ladungsbeschlüssen stattfinden, um einen Start der Befragungen Anfang September zu ermöglichen.
Die Zweite Nationalratspräsidentin unterstrich überdies die Rolle der Medien bei Untersuchungsausschüssen
und betonte, um Missstände in der Politik aufzudecken, brauche es eine unabhängige Berichterstattung
und eine kritische mediale Auseinandersetzung.
Juristisch wird Bures in ihrer Vorsitzführung von Verfahrensrichter Eduard Strauss unterstützt. Der Senatspräsident
am OLG Wien betonte, er werde auf die Einhaltung der Verfahrensregeln und den Schutz der Grundrechte der Auskunftspersonen
achten. Sein Stellvertreter wird der ehemalige Vizepräsident des OLG Wien Wolfgang Pöschl sein. Als Verfahrensanwalt
wird Arthur Mikesi für die Wahrung der Rechte der Auskunftspersonen sorgen. Vertreten wird er dabei vom Grazer
Rechtsanwalt Wolfgang Schupfer.
Auftrag des am 20. April 2018 eingesetzten Untersuchungsausschusses ist die Klärung der Frage, ob es eine
abgestimmte, politisch motivierte Einflussnahme auf die Aufgabenerfüllung des BVT und eine Verletzung rechtlicher
Vorschriften zwischen 1. März 2008 und 13. März 2018 gegeben hat. Im Fokus steht dabei auch die Hausdurchsuchung
vom 28. Februar 2018.
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