LR Fellner gibt die Einigung zwischen Land und Sozialpartnern betreffend einer gesetzlichen
Regelung für Kärntens Feuerwehrleute im Gemeindedienst bekannt
Klagenfurt (lpd) - Gute Nachrichten für Kärntens ehrenamtliche Feuerwehrleute. Auf Initiative
von Feuerwehrreferent LR Daniel Fellner gelang eine Einigung mit den zuständigen Sozialpartnern (Gemeindebund
und Gewerkschaft) betreffend einer gesetzlichen Regelung für Einsätze und spezifische Fortbildungen für
Kärntens Feuerwehrleute, die im Gemeindedienst beschäftigt sind. „Im Landesdienst konnten unsere Feuerwehrmänner
und -frauen bereits jetzt schon per Erlass, ohne Urlaub nehmen zu müssen, Einsätze versehen bzw. Fortbildungen
besuchen. Dies wird nun auch für die Bediensteten der Kärntner Gemeinden gesetzlich verankert“, so Fellner,
der sich über diese Einigung erfreut zeigt.
Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin begrüßt diese Einigung ebenso: „Nachdem viele Feuerwehrleute
im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, hilft uns diese Regelung natürlich enorm, um den Schutz
der Kärntner Bevölkerung weiterhin gewährleisten zu können. Es ist erfreulich, dass sich Landesrat
Fellner dieser Thematik angenommen und gemeinsam mit allen Beteiligten eine rasche Lösung herbeigeführt
hat.“
Im Kärntner Gemeindedienstrecht soll in Zukunft verankert werden, dass sämtliche ehrenamtlich tätige
Personen der im Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz angeführten Organisationen (unter anderen
Freiwillige Feuerwehren, Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter Unfallhilfe, Wasserrettung, Bergrettung) für
ihre Einsätze während der Dienstzeit, sowie für fünf Tage im Jahr für spezifische Ausbildungen
Sonderurlaub erhalten.
„Die Einigung zeigt, wie wichtig dieses Thema für alle Verantwortungsträger im Lande ist“, so Fellner,
der sich bei allen handelnden Person für die konstruktive Zusammenarbeit bedankt.
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