Treffen der Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres
Brüssel/Innsbruck/Wien (bmvrdj) - Ministerinnen und Minister aus den Bereichen Justiz und Inneres der
Trio-Präsidentschaft des Rates der EU, Estland, Bulgarien und Österreich, sowie der nächsten Präsidentschaft
Rumänien haben sich am 13. Juli in Innsbruck mit ihren Partnern aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft
getroffen. Dieser gehören die Republik Armenien, die Republik Aserbaidschan, die Republik Weißrussland,
Georgien, die Republik Moldawien sowie die Ukraine an. Die Europäische Kommission war durch die Kommissarin
für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung sowie durch den Kommissar für die Sicherheitsunion vertreten.
Ebenfalls anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Internationalen
Anti-Korruptionsakademie (IACA).
Das Treffen bot die Gelegenheit, Prioritäten der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft zu diskutieren. Dabei bekräftigten die Ministerinnen und Minister ihr Bekenntnis zu Reformprozessen
entsprechend den Zielsetzungen für 2020 im Bereich Justiz und Inneres. Der Schwerpunkt ihrer Diskussionen
lag auf der Förderung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Bekämpfung von Korruption bei den Sicherheits-
und Justizbehörden.
„Die Bekämpfung von Korruption macht nicht innerhalb der Landesgrenzen Halt, deswegen sind der Austausch unter
den EU-Mitgliedstaaten sowie die Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft mit Unterstützung
der Europäischen Kommission von allergrößter Wichtigkeit. Korruption verursacht jedes Jahr rund
120 Milliarden Euro an Kosten in der Europäischen Union. Sie gefährdet das Funktionieren der öffentlichen
Einrichtungen und beeinträchtigt die Grundsätze der Legalität und Rechtssicherheit“, so Justizminister
Josef Moser.
Die Ministerinnen und Minister beteuerten ihr gemeinsames Engagement zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
und von Anti-Korruptionsmechanismen, wie beim Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 vereinbart.
In diesem Zusammenhang betonten die Ministerinnen und Minister die elementare Bedeutung der Korruptionsbekämpfung
sowie der Umsetzung von Reformen in der öffentlichen Verwaltung, um die gute Regierungsführung auf allen
Ebenen zu fördern und das öffentliche Vertrauen in nationale und lokale Institutionen zu stärken.
Die Ministerinnen und Minister unterstrichen auch die bedeutende Rolle der Zivilgesellschaft bei der Sicherstellung
der Umsetzung und Überwachung von Anti-Korruptionsmechanismen.
Die Ministerinnen und Minister besprachen die Etablierung einer effektiven Methode zur Messung von Fortschritten
bei der Korruptionsbekämpfung und präsentierten die relevantesten Maßnahmen zur Überwachung
und Durchsetzung ihrer gesetzlichen Bestimmungen, in Übereinstimmung mit den „Europäischen Standards“.
„Nur durch die Sicherstellung von Good Governance auf allen Ebenen kann nachhaltiges Vertrauen der Bevölkerung
in die Justiz- und Sicherheitsbehörden gewährleistet werden. Rechtsstaatlichkeit, ordnungsgemäße
Verwaltung, Integrität und Transparenz sind jene Grundpfeiler, ohne die Korruption nicht bekämpft werden
kann“, so der österreichische Justizminister.
Im Justizbereich diskutierten die Ministerinnen und Minister spezifische Maßnahmen, die auf ein sachgerechtes
Auswahl- und Beförderungssystem von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und -anwälten
gerichtet sind, sowie die Einführung von Disziplinarregeln und Ethikkodizes für beide Personengruppen.
Die Teilnehmenden bekräftigten ihr politisches Bekenntnis, ihre Reformbemühungen auf die Rekrutierung,
Verantwortlichkeit und Disziplinarverfahren, Zugang zur Justiz-/Verfahrenshilfe, Justizverwaltung (Backlog und
e-justice), Ausbildung und die Vollstreckung von Urteilen zu konzentrieren. Die Reformen in diesen Bereichen sind
geleitet von den „Europäischen Standards“..
Die Ministerinnen und Minister ermutigten alle Seiten, sich weiterhin mit den Herausforderungen in diesen Bereichen
innerhalb der relevanten Strukturen der Östlichen Partnerschaft – wie etwa der Plattform der Östlichen
Partnerschaft zur Stärkung von Institutionen und guter Regierungsführung, dem Panel zur Rechtsstaatlichkeit
sowie bestehender bilateraler Unterausschüsse zu Justiz, Freiheit und Sicherheit – zu befassen.
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