EU-Kommission genehmigt Übernahme
 von LaudaMotion durch Ryanair

 

erstellt am
16. 07. 18
13:00 MEZ

Brüssel/Dublin/Wien (ec) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von LaudaMotion durch Ryanair nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt. LaudaMotion ist das Unternehmen, über das Niki Lauda im Januar 2018 die Vermögenswerte der von ihm 2003 gegründeten und später in Air Berlin integrierten Urlaubsfluggesellschaft NIKI zurückkaufte. Die Vermögenswerte von NIKI hatten zum Verkauf gestanden, da Lufthansa im Dezember 2017 beschlossen hatte, NIKI nicht zu übernehmen, woraufhin NIKI unmittelbar Insolvenz anmeldete.

Der Beschluss vom 13. Juli betrifft die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über LaudaMotion durch das Luftfahrtunternehmen Ryanair.

Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Markt für die Beförderung von Fluggästen von deutschen, österreichischen und schweizerischen Flughäfen zu Urlaubszielen am Mittelmeer und auf den Kanarischen Inseln‚ wo sich die Tätigkeiten von Ryanair und LaudaMotion überschneiden, untersucht.

Ferner hat die Kommission geprüft, ob Ryanair aufgrund des Zeitnischenportfolios von LaudaMotion, das Ryanair an verschiedenen Flughäfen übernehmen soll, in der Lage wäre, Wettbewerber daran zu hindern, eine Tätigkeit an den jeweiligen Flughäfen aufzunehmen oder ihre Präsenz dort auszuweiten. Die Kontrolle über ein umfangreiches Zeitnischenportfolio an überlasteten Flughäfen kann dazu führen, dass Fluggesellschaften, die Flüge zu und von diesen Flughäfen durchführen wollen, mit höheren Eintrittsschranken konfrontiert sind, was wiederum zu höheren Flugpreisen für die Fluggäste führen könnte.

Die Untersuchung der Kommission ergab Folgendes:

  • Die Ausweitung des Zeitnischenportfolios von Ryanair wird wahrscheinlich keine negativen Auswirkungen auf die Fluggäste haben.
  • Auf den Strecken von und zu Flughäfen, auf denen sich die Tätigkeiten der beiden Fluggesellschaften überschneiden, wird Ryanair weiterhin einem starken Wettbewerb durch andere Fluggesellschaften ausgesetzt sein.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss auf keinem der relevanten Märkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Hintergrund
Nach mehreren Jahren finanzieller Schwierigkeiten meldete Air Berlin, die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft, im August 2017 Insolvenz an, was den Verkauf ihrer Vermögenswerte zur Folge hatte.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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