LH Kaiser: Neue Landesverfassung verpflichtet Landesregierung zu jährlichem Bericht an
Landtag – Kärnten nutzt seine Zweisprachigkeit, Vielfalt und Offenheit als Zukunftschance
Klagenfurt (lpd) - Erstmals wird die Landesregierung einen Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe
in Kärnten dem Landtag vorlegen. Laut neuer Kärntner Landesverfassung ist sie dazu jedes Jahr bis spätestens
30. Juni verpflichtet. Der auf Deutsch und Slowenisch verfasste Bericht befasst sich u.a. mit der Umsetzung von
nationalem und internationalem Volksgruppenrecht, liefert statistische Daten aus den Bereichen Kinderbetreuung,
Bildung, Musikschule, Kultur- und Sportförderung. Außerdem beschreibt er die Aufgaben, Angebote und
Veranstaltungen des Volksgruppenbüros des Landes.
„In der neuen Landesverfassung wird die slowenische Volksgruppe erstmals explizit erwähnt. Das Land bekennt
sich in ihr zu seiner gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser
am 13. Juli. Er betont, dass das Land Kärnten in den letzten Jahren beachtliche Schritte zur Verbesserung
der Lage der slowenischen Volksgruppe gesetzt habe. In diesem Zusammenhang verweist er u.a. auf das regelmäßig
tagende Dialogforum für die Entwicklung des gemischtsprachigen Gebietes. Als Bildungsreferent streicht er
das steigende Interesse am zweisprachigen Unterricht hervor. „Kärnten nutzt seine Zweisprachigkeit, Vielfalt
und Offenheit als Zukunftschance. Und sogar vom Europarat haben wir großes Lob zum positiven Zusammenleben
in Kärnten bekommen“, so Kaiser. Kärnten habe auch im Bundesländervergleich zweimal in den letzten
Jahrzehnten Maßstäbe gesetzt: Mit der Einrichtung des Volksgruppenbüros und eben mit der expliziten
Erwähnung der Volksgruppe in der Landesverfassung.
Laut Bericht über die Lage der slowenischen Volksgruppe gibt es in Kärnten insgesamt 24 Kinderbetreuungseinrichtungen
(14 Gemeindekindergärten und zehn private Einrichtungen) mit 49 Gruppen und 1.078 Kindern, die ein slowenisches
Sprachangebot aufweisen. An Landesförderung haben diese im Jahr 2017 insgesamt 2.058.196 Euro erhalten.
Im örtlichen Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes wurde im Schuljahr 2017/18 an 57 Volksschulen
(davon eine Expositur) und 17 Neuen Mittelschulen zweisprachiger Unterricht bzw. Slowenisch-Unterricht angeboten.
Besucht wird dieser von insgesamt 2.349 Schülerinnen und Schüler. Hoch ist ihr Anteil an der Gesamtschülerzahl.
Insgesamt werden nämlich im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes 4.501 Volksschulkinder unterrichtet.
Von ihnen sind 2.044 zum zweisprachigen Unterricht angemeldet, was einen Prozentanteil von 45,41 ergibt. An den
Neuen Mittelschulen besuchen 305 Schülerinnen und Schüler den zweisprachigen Unterricht, dies entspricht
8,99%. Außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches wird zweisprachiger Unterricht von 220 Kindern an zwei
Volksschulen in Klagenfurt-Stadt besucht, 32 Schülerinnen und Schüler belegen an den Neuen Mittelschulen
St. Veit 1 und Lavamünd den Freigegenstand Slowenisch.
Die slowenische Musikschule/Glasbena šola – sie wurde 2015 in das Landesmusikschulwesen integriert – besuchten
im Schuljahr 2017/18 insgesamt 384 Schülerinnen und Schüler. 2016/17 waren es noch 360.
300 unterschiedlichste Kulturveranstaltungen wurden 2017 von slowenischen Kulturvereinen sowie den beiden Dachorganisationen
KKZ und SPZ abgehalten. An Subventionen wurden 2017 84.700 Euro an 22 slowenische Kulturinstitutionen ausbezahlt.
An 25 Kulturinstitutionen und -projekte mit hohem slowenischem bzw. zweisprachigem Anteil gingen im Vorjahr 227.380
Euro an Kulturförderung. An Angehörige der slowenischen Volksgruppe gingen 2017 zwei Stipendien, ein
Förderpreis für Literatur und ein Würdigungspreis für Darstellende Kunst. Seitens der Unterabteilung
Volkskultur und Brauchtum wurden drei Förderansuchen in der Gesamthöhe von 5.500 Euro zur Auszahlung
gebracht.
Sportförderung haben im Jahr 2017 insgesamt neun Sportvereine, die dem Slowenischen Sportverband zugeordnet
sind, sowie der Verband selbst im Gesamtausmaß von 205.800 Euro in Anspruch genommen.
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