Wien (bmlv) - Für Verteidigungsminister Mario Kunasek sind die Mitarbeiter der Schlüssel zum Erfolg
des Bundesheeres: "Unsere Soldaten leisten täglich einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit Österreichs.
Im Inland stehen Soldaten im Einsatz zum Grenzschutz bzw. helfen der Bevölkerung in schwierigen Situationen
wie beispielsweise bei den letzten Unwettern in der Steiermark. Im Ausland unterstützen sie die Stabilisierung
von Krisenregionen und tragen so dazu bei, dass die Menschen vor Ort lebenswerte Bedingungen finden. Dieser tägliche
Einsatz muss auch finanziell entsprechend entlohnt sowie bei Verletzungen entsprechend abgesichert werden."
Höhere Zulagen für Dienst in gefährlichen Auslandseinsätzen
Soldaten erhalten für ihre Auslandseinsätze eine Auslandszulage bestehend aus einem Sockelbetrag und
Zuschlägen. Dadurch werden besondere klimatische Bedingungen, unterschiedliche Funktionen und vor allem mit
dem Einsatzzuschlag, die Gefährdung abgegolten. Dieser wird an die aktuellen Gefährdungslagen angepasst.
Das ergibt für Gebiete wie Afghanistan oder Mali um monatlich 225 Euro mehr. In den Krisengebieten Libanon,
Kosovo und Bosnien-Herzegowina erhöht sich der Einsatzzuschlag um 112 Euro monatlich.
Besondere Hilfeleistung bei Gesundheitsschädigung im Dienst
Bundesbedienstete, die im Dienst eine Gesundheitsschädigung erfahren haben und dafür im Zuge eines
Straf- oder Zivilrechtsverfahren eine finanzielle Abgeltung zuerkannt bekommen, erhalten von ihrem Dienstgeber
einen Vorschuss in der Höhe von max. 69.000 Euro. Damit sollen die Heilungskosten und ein etwaiger Verdienstentgang
abgegolten werden. Darüber hinaus gibt es auch eine einmalige Geldleistung für Hinterbliebene.
Mit besonderem Nachdruck wurde vom Bundesminister für Landesverteidigung eine idente Bestimmung im Heeresgebührengesetz
gefordert, die somit auch als Teil der Novelle beschlossen wurde. Somit haben nunmehr auch alle Präsenz- und
Ausbildungsdienstleistenden einen Rechtsanspruch auf eine besondere Hilfeleistung.
Altersgrenze aufgehoben.
Gestrichen wurde die Altersgrenze für Militärpersonen mit Zeitverträgen in der Dauer von bis zu
15 Jahre. Bisher war das Höchstalter mit 40 Jahren limitiert. Das kommt vor allem älteren Einsteigern
und dem Ausbildungsbetrieb zu Gute. Wenn früher ein Spätberufener mit dem 35. Lebensjahr in die Kaderanwärterausbildung
einstieg, musste der Soldat oder die Soldatin bereits nach fünf Jahren wieder abrüsten, was eine nur
kurze Nutzungsphase ergab.
Eine Verbesserung erfolgte auch für Berufsoffiziere. Bisher konnte erst zehn Jahre nach Abschluss des Masterstudienganges
Militärische Führung eine Überstellung in eine Funktion der Höheren Militärischen Führung
erfolgen. Dies wurde nun auf 8 Jahre verkürzt.
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