Außenministerin verurteilt Haftstrafe für Iranerin Shaparak Shajarizadeh
Teheran/Wien (bmeia) - „Das Urteil der iranischen Justiz gegen Shaparak Shajarizadeh – 20 Jahre Haft für
das Abnehmen des Kopftuches – ist eine eklatante Verletzung der Menschenrechte. Es zeigt, dass das Kopftuch mehr
ist, als ein harmloses Kleidungsstück und nicht nur ein religiöses Symbol“, so Außenministerin
Karin Kneissl.
„Das Kopftuch ist auch ein Symbol für die Unterdrückung der Frauen aufgrund patriarchalischer und archaischer
Vorstellungswelten, die mit einer modernen, offenen und freiheitsliebenden Gesellschaft nicht vereinbar sind“,
so die Außenministerin.
„Solche Vorstellungen haben in Österreich keinen Platz. Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass wir die Rechte
der Frauen effektiv schützen müssen“, so die Außen- und Integrationsministerin. „Natürlich
gilt in Österreich die Religionsfreiheit und es darf jeder Mensch entscheiden, wie er sich kleidet. Es darf
jedoch nicht sein, dass muslimische Frauen oder Mädchen in Österreich jemals in Angst leben müssen,
weil irgendjemand ihnen vorschreiben möchte, ein Kopftuch zu tragen. Das geplante Kopftuchverbot für
Mädchen in Kindergärten und Volksschulen ist dafür der richtige Schritt“, so Karin Kneissl.
Berichten zufolge wurde die Iranerin Shaparak Shajarizadeh von der iranischen Justiz zu 20 Jahren Haft verurteilt,
davon zwei Jahre ohne Bewährung. Auch der Rechtsbeistand, die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh,
und zeitweise sogar der neunjährige Sohn der Betroffenen wurden inhaftiert.
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