Luxemburg/Wien (bmvit) - Am 12. Juli hat das Gericht der Europäischen Union (EuG)bekannt gegeben, dass
die österreichische Klage gegen das Kernkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen wird. Dies sei eine bedauerliche
Entscheidung, hieß es aus dem österreichischen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
(BMNT), bei dem die Zuständigkeit dafür liegt.
Es sei immer klar gewesen, dass Österreich vor Gericht in dieser Sache keinen leichten Stand haben würde,
die Abweisung sei dennoch bedauerlich und schwer nachvollziehbar. Österreich sei nach wie vor der Ansicht,
dass die Europäische Kommission hier nicht korrekt gehandelt habe, nicht nur in rechtlicher, sondern auch
in politischer Hinsicht.
Das Ministerium halte es für ein falsches Signal, wenn Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als
unbedenklich eingestuft würden. Es handle sich um einen problematischen Zugang, wenn Beihilfen für erneuerbare
Energieträger erschwert würden, andererseits aber Betriebshilfen für Kernkraftwerke über einen
Zeitraum von 35 Jahren auf Kosten der Steuerzahler/innen bewilligt würden.
Atomkraft sei, so das Ministerium, keine Technologie der Zukunft, dies sei ein Standpunkt, den Österreich
auch weiterhin aktiv vertreten werde. Die Klage Österreichs gegen den Ausbau von Paks II in Ungarn bleibe
weiterhin aufrecht, man habe die Hoffnung, dass diese erfolgreich verlaufe, zumal die Klagsgründe bei Hinkley
Point C und Paks II zwar ähnlich, aber nicht ident wären.
Die Gründe für die Abweisung der Klage gegen Hinkley Point C werde man nun sorgfältig prüfen,
die Österreichische Bundesregierung werde dann zeitnah über eine Berufung entscheiden.
Hintergrund Hinkley Point C
In dem "Contract for the Hinkley Point C New Nuclear Power Station" wird dem Betreiber des
Kernkraftwerks 35 Jahre lang ein fixer Preis garantiert. Wenn der Marktpreis unter dem garantierten Tarif liegt,
soll der Betreiber den Differenzbetrag vom Staat vergütet bekommen. Darüber hinaus sind eine staatliche
Kreditgarantie und eine Kompensationszusage für eine Schließung der Anlage aus politischen Gründen
vorgesehen. Dieses Subventionsmodell ist ein Präzedenzfall für weitere AKW-Neubauten in der EU.
In Entsprechung einer einstimmigen Entschließung des Nationalrates hat die damalige Bundesregierung im Juli
2015 eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen
Kommission zu Billigung der staatlichen Beihilfe eingebracht. Luxemburg hatte sich Österreichs Klage als Streithelfer
angeschlossen.
Die mündliche Verhandlung hat am 5. Oktober 2017 stattgefunden.
Hintergrund Paks II
Im Jänner 2014 wurde eine Vereinbarung zum Bau von zwei weiteren Reaktorblöcken am Standort Paks in Ungarn
unterzeichnet. Die Errichtung soll demnach durch einen Kredit Russlands (Kreditrahmen 10 Mrd. Euro) finanziert
werden. Darüber hinaus will Ungarn einen weiteren Betrag von bis zu 2,5 Mrd. Euro zur Finanzierung der Investitionen
in Paks II aus eigenen Mitteln aufbringen. Auch diesem Finanzierungsmodell könnten weitere Neubau-Projekte
folgen.
Auf Initiative von Ministerin Elisabeth Köstinger hat die Österreichische Bundesregierung beim Ministerrat
am 24. Jänner 2018 beschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen den EU-beihilferechtlichen Beschluss EK
betreffend Ausbau Paks II einzubringen. Die Klage wurde am 22. Februar 2018 fristgerecht eingebracht.
Luxemburg hat die Zulassung als Streithelfer auf Seiten Österreichs beantragt.
|