Wenn EuGH CETA mit Unionsrecht vereinbar sieht, wird Bundespräsident unterschreiben
Wien (hofburg) - Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird mit seiner Unterschrift unter den Staatsvertrag
zu CETA auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten. „Ich habe den Staatsvertrag zu
CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte
mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich
den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, sagt der Bundespräsident.
Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte
bzw. das im Vertrag verankerte Investitionsgerichtsystem auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft.
Falls der EuGH negativ entscheidet, dann bedeutet dies, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten
nichtig sind und das Abkommen neu verhandelt werden muss. Dies bestätigt auch die Bundesregierung, wie dem
Ministerratsvortrag der Außenministerin vom 14. Mai 2018 zu entnehmen ist. Dort heißt es wörtlich:
„Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder,
im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen.“
„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und
des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu
achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess
erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen
Inkrafttretens von CETA“, so der Bundespräsident.
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