Neues burgenländisches Baugesetz bringt zahlreiche Erleichterungen für burgenländische
Häuselbauer.
Eisenstadt (blms) - "Kurze Wege. Rasche Entscheidungen“ – unter diesem Motto startete im Herbst 2017
die größte Entbürokratisierungsoffensive des Burgenlandes. Rund 40 Gesetze, darunter das burgenländische
Baugesetz als eine der zentralen Materien, sollen überarbeitet werden. Ziel sind Verwaltungsvereinfachungen
für Behörden und BürgerInnen. Landesrätin Mag.a Astrid Eisenkopf präsentierte am 12. Juli
gemeinsam mit den Klubobleuten LAbg. Ingrid Salamon, SPÖ, und LAbg. Géza Molnár, FPÖ, Details
zum neuen Baugesetz, das im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll.
Seit mehreren Monaten arbeiten Verwaltungsexperten des Landes intensiv an Gesetzes-Novellen. Fast 40 Gesetze
sind betroffen, ein Katalog von mehr als 100 Vorschlägen wurde erarbeitet, über eine eigene Homepage
hatten sich auch BürgerInnen einbringen können. „Doppelgleisigkeiten beseitigen, Kompetenzen sinnvoll
bündeln und Behördenverfahren vereinfachen“ fasst Eisenkopf die Ziele der Entbürokratisierungsreform
zusammen. „Es geht hier nicht um einfache Kosmetik, sondern um eine klare und effiziente Verwaltung, von der die
BurgenländerInnen profitieren“; gefragt seien auch „praxisnahe Formulierungen“.
Griller, Brunnen, Steingarten künftig genehmigungsfrei
Am weitesten fortgeschritten ist man mit dem burgenländischen Baugesetz, das wesentliche Vereinfachungen
bringen soll. So seien der Geltungsbereich des Gesetzes klar geregelt, der Katalog an Ausnahmen vergrößert
worden. Kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung von Zierbrunnen, Gartenteichen, Steingärten, Hochbeeten oder
Grillkaminen, sollen künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein – und damit auch Bauverfahren und –verhandlungen
entfallen. „Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz und damit einfachere Vollziehbarkeit“,
ist Molnar überzeugt. Man wolle mit der Neuregelung vor allem auch „rechtsfreie Räume“ beseitigen.
Schritt in Richtung mehr erneuerbare Energie
Auch Photovoltaikanlagen bis 10 KW Leistung, bisher 5 KW, werden künftig genehmigungsfrei sein. Eisenkopf
sieht in dieser Regelung neben weniger Bürokratie auch einen Schritt in Richtung Ausbau der erneuerbaren Energie
im Burgenland.
Geringfügige Bauten nicht mehr bewilligungspflichtig
Swimmingpools bis 50 Quadratmeter, Sockel und Einfriedungen, Gartenhütten gelten ab sofort als geringfügige
Bauvorhaben, für die keine detaillierten Einreichunterlagen für die Meldung mehr notwendig sind – Skizzen
reichen für die Beurteilung aus. Freistehende Bauten wie Carports oder Mauern bis 2 m Höhe an der Grundstücksgrenze
können mit Einverständnis des Nachbarn gebaut werden. „Für die Gemeinden bedeutet das mehr Rechtssicherheit,
für die Bürger mehr Eigenverantwortlichkeit“, betonte Salamon. Ein weiterer Vorteil: „Durch den Entfall
des Bauverfahrens ersparen sich die Bürger Abgaben, die Behörde Arbeit“.
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