Zweite Gesetzesbereinigung stößt auf Zustimmung in der Länderkammer
Wien (pk) - Knapp 19 Jahre nach der letzten Gesetzesbereinigung kommt es nun zu einem Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz.
Nach dem Nationalrat war am 11. Juli auch der Bundesrat mehrheitlich für die Streichung von rund 2.500
Gesetzen und Verordnungen aus dem Rechtsbestand. Damit sollen mit Ende 2018 all jene Rechtsvorschriften außer
Kraft treten, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht im Anhang des Gesetzentwurfs aufgelistet
sind.
Die BundesrätInnen der Regierungsfraktionen begrüßten die Maßnahme als notwendige "Entrümpelung"
der Rechtsordnung. Die SPÖ kritisierte, dass der dafür getätigte Aufwand unverhältnismäßig
hoch gewesen sei. Reformminister Josef Moser betonte, dass ressourcenschonend höchste Genauigkeit bei der
Auswahl der gestrichenen Vorschriften gegolten habe und das Verfahren sehr transparent gestaltet gewesen sei.
SPÖ: Nutzen der Gesetzesbereinigung steht nicht im Verhältnis zum betriebenen Aufwand
Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme für RechtsanwenderInnen bezweifelte Elisabeth Grimling (SPÖ/W).
Die gestrichenen Rechtsvorschriften seien ohnehin nur schwer aufzufinden gewesen und eine Erleichterung nicht festzustellen.
Dafür sei der Aufwand der Prüfung des Rechtsbestands zu zeit- und personalaufwendig gewesen und die Methode
bei der Auswahl der Gesetze zu intransparent gestaltet worden. Sie kritisierte zudem, dass die Bundesregierung
zwar Vereinfachungen herbeiführen will, aber aktuelle Gesetze, wie das Fremdenrechtsänderungsgesetz,
würden den Verwaltungsaufwand eher erhöhen.
Koalition: Gesetze wurden mit hoher Präzision ausgewählt
Klara Neurauter (ÖVP/T) konnte der Argumentation Grimlings wenig abgewinnen. Schließlich sei die bestehende
Rechtslage gemeinsam mit den anderen Ministerien auf die Notwendigkeit der Rechtsvorschriften hin durchforstet
worden. Dabei wurde mit hoher Präzision sowie ressourcenschonend "entrümpelt" und der Ballast
nicht mehr sinngemäßer Normen werde nun abgeworfen. Dem schloss sich auch Christoph Längle (FPÖ/V)
an. Bei der Bereinigung seien alle beteiligten Kreise miteinbezogen worden. Die notwendige Bereinigung betreffe
nur Vorschriften, die nicht mehr zeitgemäß sind, wie etwa Verträge mit Staaten, die es nicht mehr
gibt. Die Regierung folge mit der Gesetzesbereinigung ihrem Regierungsprogramm, führe Verbesserungen herbei
und trage zum Fortschritt bei.
Moser: Auswahlverfahren war sehr transparent gestaltet
Justizminister Josef Moser unterstrich, dass die größte Rechtsbereinigung der Zweiten Republik mehr
Rechtsklarheit bringe. RechtsanwenderInnen müssten nun nicht mehr 5.000, sondern nur mehr 2.500 Rechtsvorschriften
durchblättern. Das Verfahren zur Analyse des Rechtsbestands verglich er mit einer kaufmännischen Inventur.
Auch dort müsse der Bestand auf dessen Nützlichkeit hin überprüft werden. Kritik, das Verfahren
sei intransparent gewesen, wies Moser von sich. Es sei fünfstufig gewesen, es habe eine sechswöchige
Begutachtungsfrist gegeben und Arbeitsmaterialien, die die Gründe für die Auswahl der gestrichenen Rechtsvorschriften
darstellten, seien veröffentlicht worden. Zudem sei die angewendete Methode die gleiche gewesen wie jene der
ersten Gesetzesbereinigung 1999. Nun können RechtsanwenderInnen rascher und kostengünstiger Vorschriften
finden. Als nächstes müssten Gesetze einfacher und verständlicher gestaltet werden.
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