Wirtschaftskammer zu Task Force-Bericht: EU soll sich - Motto: „weniger, aber effizienter“
- künftig auf Regelungen mit klarem europäischen Mehrwert konzentrieren
Brüssel/Wien (pwk) - „Für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit für mehr
Wachstum und Beschäftigung spielt das Regelungsumfeld eine entscheidende Rolle. Auf EU-Ebene sollten nur noch
Regelungen mit einem klaren europäischen Mehrwert verabschiedet werden. Dadurch kann Überregulierung
vermieden und ein unternehmensfreundliches Umfeld geschaffen werden“, betont der neue Wirtschaftskammer-Generalsekretär
Karlheinz Kopf anlässlich des am 10. Juli veröffentlichten Berichts der EU-Task
Force „Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“. Der österreichische Nationalratsabgeordnete
und ÖVP-Sprecher Reinhold Lopatka war als einer von nur drei nationalen Abgeordneten in der Task Force vertreten.
Der Bericht der Task Force enthält wichtige Ansätze, wie das Prinzip der Subsidiarität - auch eine
der Prioritäten des österreichischen EU-Ratsvorsitzes - im EU-Kontext realisiert werden kann. „Wie die
Task Force sieht auch die österreichische Wirtschaft in vielen Politikbereichen eine hohe Regelungsdichte“,
so Kopf. Aus Sicht der WKÖ werden die Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
„zwar theoretisch gerne hochgehalten, in der Praxis aber nicht ausreichend beachtet“.
Rückendeckung der WKÖ gibt es daher für die Empfehlung der Task Force, dass sich die nächste
Kommission in Politikbereichen wie z.B. dem Binnenmarkt, Umweltpolitik und Steuerpolitik auf die Umsetzung bestehender
Gesetzgebung konzentrieren soll. Auch der Vorschlag, die bestehende EU-Gesetzgebung im Hinblick auf Subsidiarität,
Verhältnismäßigkeit und Regelungsdichte zu überprüfen, wird unterstützt.
Zudem ist aus WKÖ-Sicht bei etlichen Vorschlägen, die noch im EU-Gesetzwerdungsprozess sind, Änderungsbedarf
gegeben. Kritisch sieht die Wirtschaftskammer beispielsweise den neuen Richtlinien-Vorschlag der Kommission zur
besseren Durchsetzung und Modernisierung von EU-Verbraucherschutz-Richtlinien. Damit sollen vier bestehende EU-Richtlinien
- etwa jene über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie - um drastische Strafen
ergänzt werden.
„Die vorgeschlagenen Sanktionsregeln greifen tief in die Durchsetzung der EU-Vorgaben ein und sind nicht mit dem
Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Derzeit obliegt es den Mitgliedstaaten, wie sie die Durchsetzung regeln und
organisieren. Österreich setzt nicht primär auf Strafen, sondern auf eine zivilrechtliche Durchsetzung
und ist damit effektiv“, unterstreicht Kopf. Der Erfolg des österreichischen Weges wird sogar von der EU-Kommission
im Consumer Conditions Scoreboard bestätigt.
Problematisch, da ebenfalls ein gravierender Eingriff in die Kernbereiche des nationalen Zivilrechts, sind auch
die vorgeschlagenen neuen Rechtsbehelfe wie Vertragsaufhebung und Schadenersatz bei Verstößen gegen
die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken: „Sinnvoller Verbraucherschutz ist ohne Zweifel richtig.
Auf EU-Ebene sind wir aber mit einer Regulierungsspirale konfrontiert, der unter dem Blickwinkel der Subsidiarität
und Verhältnismäßigkeit dringend Einhalt geboten werden muss. Der Fokus muss auf Vereinfachung
sowie ‚beraten statt strafen‘ und nicht auf drastische Strafen gesetzt werden“, fordert Kopf. Sehr erfreulich sei
daher, dass der EU-Ausschuss des Bundesrates vor kurzem eine Subsidiaritätsrüge zu diesem Richtlinien-Vorschlag
angenommen hat.
WKÖ-Generalsekretär Kopf abschließend: „Der Bericht der Task Force enthält wichtige Ansätze,
wie die Prinzipien Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit mit konkretem Leben erfüllt
werden können. Dafür gilt auch dem österreichischen Vertreter Reinhold Lopatka Dank. Nun geht es
darum, dass die europäische Politik diese wichtigen Empfehlungen aufgreift und den Worten konkrete Taten folgen
lässt.“
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