Informelle Tagung der Justiz- und
 Innenministerinnen und -minister

 

erstellt am
10. 07. 18
13:00 MEZ

Brüssel/Innsbruck/Wien (eu2018) - Am 12. und 13 Juli 2018 wird die informelle Tagung der Justiz- und Innenministerinnen und -minister der EU-Mitgliedsstaaten in Innsbruck stattfinden. Die Tagung am 12. Juli startet mit der Konferenz der Innenministerinnen und -minister. Der 13. Juli beginnt zunächst mit einem Arbeitsfrühstück an welchem die Justiz- und Innenministerinnen und -minister des aktuellen EU-Trio-Ratsvorsitzes, also Estlands, Bulgariens und Österreichs, sowie jene der Östlichen Partnerschaft, also Armeniens, Aserbaidschans, Weißrusslands, Georgiens, der Republik Moldawien und der Ukraine, teilnehmen. Diesem Arbeitsfrühstück wird die Tagung der Justizministerinnen und -minister folgen, bei dem die Themen e-evidence, verstärkte justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie gegenseitige Anerkennung in Strafsachen zur Diskussion stehen werden.

Justiz – 13. Juli 2018
1. Arbeitsfrühstück: Hauptthema Förderung der Rechtsstaatlichkeit

Das Arbeitsfrühstück der Östlichen Partnerschaft steht im Zeichen der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Unterstützung von Integrität. Die Justizministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedsstaaten der Östlichen Partnerschaft widmen sich dem Kampf gegen Korruption bei den Sicherheits- und Justizbehörden. Korruption ist ein komplexes Phänomen mit wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Dimensionen. Korruption gefährdet das Funktionieren der öffentlichen Einrichtungen, beeinträchtigt die Grundsätze der Legalität und Rechtssicherheit und stellt daher eine Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit dar. Das von allen Teilnehmerstaaten der Östlichen Partnerschaft ratifizierte UN-Übereinkommen gegen Korruption (UNCAC) umfasst Bestimmungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption, sowie zur internationalen Zusammenarbeit und Vermögensabschöpfung. Dieselbe Gruppe von Staaten ist auch Teil der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats, welche sich ebenfalls dem Kampf gegen Korruption widmet. Die Östliche Partnerschaft unterstützt die wichtigen politischen Zielsetzungen, die in der UN-Agenda der Nachhaltigen Entwicklungsziele 2030 festgelegt wurden und konzentriert sich auf die „20 Zielsetzungen für die Agenda 2020“.

Eine davon ist die Stärkung der rechtsstaatlichen Prinzipien und der Mechanismen zum Kampf gegen Korruption, welche durch Einsatz entsprechender Mechanismen weiter ausgebaut werden soll. Durch Mitwirken der Zivilgesellschaft und Good Governance soll schlussendlich das Vertrauen der Bevölkerung in ihre nationalen und lokalen Institutionen gestärkt werden.

2. I. Konferenzabschnitt: Hauptthema e-evidence
In der ersten Konferenz des Tages werden zwei Legislativvorschläge im Bereich „e-evidence“ behandelt werden. Der Vorschlag einer Verordnung über die Europäische Herausgabeanordnung und die Europäische Aufbewahrungsanordnung für elektronische Beweismittel sowie der Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung von Bestimmungen über die Bestellung von rechtlichen Vertretern zielen auf einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln ab. Der Mehrwert, der damit erreicht werden soll, besteht etwa darin, Internetdienstanbieter zur grenzüberschreitenden Herausgabe von elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder Telefonprotokollen zu bewegen, welche dann schlussendlich eine schnellere und effizientere Strafverfolgung ermöglichen. Darüber sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, in ihrem nationalen Recht Bestimmungen umzusetzen, die die Betreiber entsprechend verpflichten. Im Rahmen der informellen Tagung der Justizministerinnen und -minister wird vor allem zur Diskussion stehen, wie gewisse Fragen der direkten Zusammenarbeit von Justizbehörden mit Betreibern zu lösen sind. So wird zu diskutieren sein, inwiefern Betreiber die Möglichkeit haben sollen, bestimmte Einwendungen zu erheben oder eine Überprüfung einer Anordnung oder Entscheidung von Justizbehörden zu veranlassen.

3. II. Konferenzabschnitt: Hauptthema justizielle Zusammenarbeit
Die zweite für den 13. Juli anberaumte Konferenz behandelt die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit im Zivilrecht. In diesem Bereich besteht bereits eine Reihe von Unionsrechtsakten, die sich in der Praxis ausgezeichnet bewährt haben und maßgeblich zu einer rascheren und einfacheren Verfahrensführung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten beigetragen haben. Die Praxis zeigt jedoch auch, dass es Verbesserungsmöglichkeiten für die dabei zum Einsatz kommenden Verordnungen über die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beweisaufnahme gibt, weshalb diese überarbeitet werden sollen. So kann ein verstärkter Einsatz elektronischer Mittel – und damit eine geringere Verwendung von Kommunikation auf Papierbasis – bei der Übermittlung und Zustellung von Schriftstücken zwischen den Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Verfahren einfacher, schneller und kostengünstiger machen. Selbiges gilt für den verstärkten Einsatz von digitalen Beweismitteln wie etwa Videokonferenzen, welche unbillige Kosten für Bürgerinnen und Bürger, Firmen und öffentliche Verwaltungen vermeiden und etwaige Lücken beim Schutz der Verfahrensrechte von Parteien schließen sollen.

4. Arbeitsmittagessen: Hauptthema gegenseitige Anerkennung in Strafsachen
Im Rahmen des abschließenden Arbeitsmittagessens behandeln die Justizministerinnen und -minister das breite Thema der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen. Die wechselseitige Anerkennung ist ein wesentliches Element gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedstaaten untereinander. Es hat seinen Ursprung im freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen, dient aber mittlerweile auch dazu, die Privatrechte der Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg zu schützen und durchzusetzen sowie die strafrechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu stärken und zu beschleunigen. Seit 2002 wurden zahlreiche Instrumente der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen angenommen. Zu nennen sind vor allem der Europäische Haftbefehl (EuHB), die vier Rahmenbeschlüsse, mit denen die Vollstreckung eines Urteils einem anderen Mitgliedstaat übertragen werden kann, die Europäische Ermittlungsanordnung, die Europäische Schutzanordnung und das Europäische Strafregistersystem ECRIS. Diese Instrumente führten eine grundlegende Veränderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten herbei. Die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden wurde deutlich erleichtert und beschleunigt, was zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer in Strafsachen und der Dauer der Untersuchungshaft führte. Diese europäische Erfolgsgeschichte des gegenseitigen Vertrauens muss auch in Zukunft gestärkt werden. Gegenseitiges Vertrauen ist einer der verfassungsmäßigen Grundsätze der Europäischen Union und dadurch die Basis der gegenseitigen Anerkennung, die wiederum der Grundstein ist, auf dem der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufbaut.

 

 

 

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