EU-Kommission genehmigt Übernahme
 von UPC Austria durch T-Mobile Austria

 

erstellt am
10. 07. 18
13:00 MEZ

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von UPC Austria durch T-Mobile Austria nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt.
Brüssel/Wien (ec) - Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, weil die Tätigkeiten und die Vermögenswerte der beteiligten Unternehmen sich weitgehen ergänzen.

Sowohl UPC Austria („UPC“) als auch T-Mobile Austria („TMA“) erbringen beide Telekommunikationsdienstleistungen in Österreich. Die wichtigsten Tätigkeiten von UPC beziehen sich auf die Festnetztelekommunikation, während TMA hauptsächlich in der Mobiltelekommunikation tätig ist.

Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf die begrenzte Zahl von Märkten im Festnetz- und Mobilfunksektor in Österreich untersucht, in denen sich die Tätigkeiten von TMA und UPC überschneiden. Insbesondere sind beide Unternehmen auf dem Gebiet der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten für Privatkunden tätig, da der Internetzugang in Österreich häufig über einen an ein Mobilfunknetz angeschlossenen Router erfolgt.

Die Kommission stellte jedoch fest, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf diesem Markt begrenzt sein dürften, da sich insbesondere die Festnetz-Internetzugangsprodukte von UPC von den Mobilfunk- Breitbandprodukten der TMA erheblich unterscheiden. Diese Unterschiede betreffen sowohl die zugrunde liegende Technologie als auch die Produktmerkmale, weshalb diese Produkte nicht in engem Wettbewerb zueinander stehen.

Die Kommission stellte ferner fest, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmenweiterhin mit anderen Akteuren wie dem etablierten Unternehmen A1 Telekom Austria und Hutchison Drei Austria konfrontiert sein wird.

Darüber hinaus prüfte die Kommission eine Reihe vertikaler und konglomerater Beziehungen auf den Festnetz- und Mobilfunkmärkten in Österreich, die sich aus der Transaktion ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit gebündelten Multiple-Play-Diensten. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht in der Lage wäre, seine Marktmacht zu nutzen, um seine Festnetz- oder Mobilfunkkonkurrenten durch Bündelung von Festnetz- und Mobilfunkerzeugnissen auszuschließen oder zu marginalisieren.

Daher kam die Kommission nach Prüfung der Phase I zu dem Schluss, dass das Vorhaben auf keinem der betroffenen Telekommunikationsmärkte Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt und hat das Vorhaben ohne Auflagen genehmigt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Der Zusammenschluss wurde am 18. Mai 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einemwesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der M.8808 veröffentlicht.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/

 

 

 

 

 

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