UNIQA Auto-Reise-Guide
Wien (uniqa) - Für jeden zweiten Österreicher ist das Auto das Verkehrsmittel der Wahl, wenn es
in den Sommerurlaub geht - das belegen Zahlen von Statistik Austria. Doch was passiert eigentlich, wenn im Ausland
mit dem Auto etwas passiert? Experten von UNIQA Österreich geben Antwort auf die wichtigsten Fragen. Plus:
Diese Dokumente sollten Sie bei Autoreisen im Ausland nicht vergessen.
Welches Recht gilt wenn ich einen Unfall mit dem Auto im Ausland habe?
Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Achtung: Unterschreiben Sie niemals ein
Schuldeingeständnis oder Dokumente, die Sie nicht verstehen – auch nicht für die Polizei!
Was ist zu tun, wenn ich den Unfall verursacht habe oder die Schuld nicht eindeutig beim Gegner liegt?
Melden Sie den Unfall bei Blechschäden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz Haftpflicht-Versicherung. Bei Personenschäden
ist vor Ort ein Anwalt meist hilfreich.
Wer zahlt, wenn die Schuld eindeutig beim Gegner liegt?
Innerhalb der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz geht die Schadenregulierung einfach. Kontaktieren
Sie den Verband der Verscherungsunternehmen Österreichs unter 0043 1 7 11 56-0. Hier erfahren Sie alle wichtigen
Informationen zum ausländischen Fahrzeug und zu jeder Korrespondenz-Versicherung, die in Österreich den
Schaden abwickelt.
Was, wenn ich mit dem Mietwagen einen Unfall habe?
Informieren Sie noch am Unfallort den Auto-Vermieter. Lassen Sie das Fahrzeug nicht ohne Rücksprache abschleppen
oder reparieren.
Was passiert wenn ich außerhalb der EU einen Unfall habe?
Außerhalb der EU wird es deutlich komplizierter. Sie müssen sich zur Schadenabwicklung direkt an
den ausländischen Versicherer wenden. Bei sprachlichen und bürokratischen Hürden ist es oft hilfreich,
einen Anwalt bzw. Ihre Rechtsschutz-Versicherung einzuschalten.
Was muss ich tun, wenn ich verletzt wurde?
Sie müssen unbedingt im Reiseland ein ärztliches Attest ausstellen. Nachträglich in Österreich
eingeholte Atteste werden von der ausländischen Haftpflicht-Versicherung häufig nicht anerkannt.
Mitführpflichten in Europa
Dieses Sicherheitszubehör darf im Ausland im Auto nicht fehlen:
Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten – wer in Österreich mit dem Auto unterwegs ist, hat diese Dinge ohnehin
schon mit an Bord. In einigen Urlaubsländern reicht das allerdings nicht. Hier gelten weitere Mitführpflichten.
Beispiele:
- Warnweste für alle Insassen: z.B. Frankreich, Italien,
Kroatien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
- Feuerlöscher: Verpflichtend z.B. für Griechenland,
Rumänien, Bulgarien, Türkei, gesamtes Baltikum; empfohlen für Fahrten nach Dänemark, Belgien,
Mazedonien, Polen, Norwegen und Schweden.
- Ersatzlampenset: Verpflichtend für Kroatien, Tschechien,
Dänemark, Slowenien; empfohlen für Ungarn, Italien, Slowakei, Norwegen, Frankreich, Portugal und Spanien.
- Zweites Warndreieck: Verpflichtend für Türkei,
Spanien, Zypern; im Falle von Wohnwagenhängern auch in Kroatien und Slowenien.
- Abschleppseil: Albanien, Mazedonien, Serbien und Montenegro.
- Ersatzreifen: Sofern serienmäßig vorhanden, verpflichtend
für Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien. Falls nicht, muss ein Reparaturset oder
Reparaturspray mitgeführt werden.
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