Alternative Streitbeilegung - Zweijahresbilanz
 über Tätigkeit der acht Schlichtungsstellen

 

erstellt am
20. 07. 18
13:00 MEZ

BM Hartinger-Klein sieht außergerichtliches Schlichtungsangebot als sinnvolle Alternative zur Rechtsdurchsetzung – 12.000 Konsumentinnen und Konsumenten nutzten das Angebot seit 2016
Wien (bmasgk) - Seit Jänner 2016 stehen Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in einem EWR-Staat in nahezu allen vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen acht außergerichtliche Streitbeilegungsstellen in Österreich zur Verfügung. So kann EU-weit die Behandlung von Streitigkeiten von einem unparteiischen und unabhängigen Schlichter oder Schlichterin, transparent, rasch und weitgehend kostenfrei abgewickelt werden. „Diese alternativen Schlichtungsstellen sind ein wichtiger Beitrag zum Zugang der Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Recht“, kommentiert Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Vor kurzem zog das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in einem Bericht an die Europäische Kommission Bilanz über zwei Jahre Tätigkeit der Alternativen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen). Das BMASGK ist zuständige Behörde für fünf AS-Stellen, das BMVIT für drei.

Insgesamt haben sich in den Jahren 2016 und 2017 12.000 Konsumentinnen und Konsumenten an eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen gewandt. In 68 Prozent der Verfahren, an denen die Unternehmen teilgenommen haben, konnte eine Einigung erzielt werden. Die gesetzliche maximale Verfahrensdauer von 90 Tagen wurde mit durchschnittlich 40 Tagen deutlich unterschritten. Die Teilnahme am Verfahren ist für die Unternehmen bei fünf der acht Schlichtungsstellen freiwillig. „Ich appelliere an die Unternehmen, diese win-win-Situation und die Chancen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens noch stärker zu nützen“, so die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten zählt vor allem die Kostenfreiheit des Schlichtungsangebotes sowie der niederschwellige Zugang zu den Streitbeilegungsverfahren. Gerade bei geringen Streitwerten ist das Angebot eines einfachen und wenig formalisierten Verfahrens, das aber gesetzliche Qualitätskriterien erfüllt, eine wichtige Ergänzung zum Gericht. „Die Alternativen Streitbeilegungs-Stellen bieten kompetente, unabhängige, unbürokratische und rasche Lösungen an. Es würde mich freuen, wenn dieses Schlichtungsangebot als sinnvolle Alternative zur Rechtsdurchsetzung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern noch besser wahr- und angenommen wird“, so Hartinger-Klein.

 

 

 

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