BM Hartinger-Klein sieht außergerichtliches Schlichtungsangebot als sinnvolle Alternative
zur Rechtsdurchsetzung – 12.000 Konsumentinnen und Konsumenten nutzten das Angebot seit 2016
Wien (bmasgk) - Seit Jänner 2016 stehen Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in einem EWR-Staat
in nahezu allen vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen acht außergerichtliche
Streitbeilegungsstellen in Österreich zur Verfügung. So kann EU-weit die Behandlung von Streitigkeiten
von einem unparteiischen und unabhängigen Schlichter oder Schlichterin, transparent, rasch und weitgehend
kostenfrei abgewickelt werden. „Diese alternativen Schlichtungsstellen sind ein wichtiger Beitrag zum Zugang der
Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Recht“, kommentiert Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein die Möglichkeit
der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.
Vor kurzem zog das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zusammen mit dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in einem Bericht an die Europäische Kommission
Bilanz über zwei Jahre Tätigkeit der Alternativen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen). Das BMASGK ist
zuständige Behörde für fünf AS-Stellen, das BMVIT für drei.
Insgesamt haben sich in den Jahren 2016 und 2017 12.000 Konsumentinnen und Konsumenten an eine von acht staatlich
anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen gewandt. In 68 Prozent der Verfahren, an denen die Unternehmen teilgenommen
haben, konnte eine Einigung erzielt werden. Die gesetzliche maximale Verfahrensdauer von 90 Tagen wurde mit durchschnittlich
40 Tagen deutlich unterschritten. Die Teilnahme am Verfahren ist für die Unternehmen bei fünf der acht
Schlichtungsstellen freiwillig. „Ich appelliere an die Unternehmen, diese win-win-Situation und die Chancen eines
außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens noch stärker zu nützen“, so die Bundesministerin für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten zählt vor allem die Kostenfreiheit des Schlichtungsangebotes sowie
der niederschwellige Zugang zu den Streitbeilegungsverfahren. Gerade bei geringen Streitwerten ist das Angebot
eines einfachen und wenig formalisierten Verfahrens, das aber gesetzliche Qualitätskriterien erfüllt,
eine wichtige Ergänzung zum Gericht. „Die Alternativen Streitbeilegungs-Stellen bieten kompetente, unabhängige,
unbürokratische und rasche Lösungen an. Es würde mich freuen, wenn dieses Schlichtungsangebot als
sinnvolle Alternative zur Rechtsdurchsetzung von den Verbraucherinnen und Verbrauchern noch besser wahr- und angenommen
wird“, so Hartinger-Klein.
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