Österreich nimmt das Problem des Handels mit illegal geschlägertem Holz sehr ernst.
Wien (bmnt) - Holzprodukten aus Drittstaaten, führt regelmäßig risikobasierte Kontrollen
durch. Österreich nimmt das Problem des Handels mit illegal geschlägertem Holz sehr ernst und setzt Maßnahmen,
um dessen Import gemäß EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) zu verhindern. Besonderes Augenmerk wurde und
wird auf Holzimporte aus Tropenholz exportierenden Ländern, aber auch aus Osteuropa wie der Ukraine gelegt.
Der Bericht der NGO Earthsight, der am 19. Juli vom WWF präsentiert wurde, zeigt die Schwierigkeiten
in der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages in der Ukraine auf. "Das Bundesamt für Wald begrüßt
diesen Bericht und arbeitet effektiv am Vollzug der EUTR", sagt der Leiter des BFW, Peter Mayer. "Earthsight
liefert mit ihrem aktuellen Bericht und ihrer Recherche Informationen und trägt dazu bei, die Einfuhr und
den Handel von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem europäischen Binnenmarkt zu unterbinden."
Kontrolle durch das Bundesamt für Wald
Die seit 2013 geltende EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, kurz: EUTR) bildet eine wichtige Maßnahme
im Anliegen, den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen. Sie verbietet das Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten
aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt und verpflichtet die Importeure zur Anwendung einer Sorgfaltspflichtregelung
noch vor dem Import. Die EUTR gilt für alle geregelten Importe aus Drittstaaten.
Der Importeur muss den legalen Ursprung des Holzes nachweisen und Informationen zu Produktart, Ernteland, Art,
Menge, Lieferant und Käufer sowie Nachweise zur Einhaltung der im Ernteland geltenden Rechtsvorschriften liefern.
Wenn seine Risikobewertung zeigt, dass ein Risiko für illegales Holz in der Lieferkette besteht, muss der
Importeur dieses Risiko weitestgehend mindern, indem er zusätzliche Dokumente und Maßnahmen, welche
das Risiko reduzieren, vom Lieferanten verlangt oder selber setzt. Lässt sich das Risiko möglicherweise
illegaler Herkunft dadurch nicht weitestgehend ausschließen, dürfen die betroffenen Holzprodukte nicht
in der EU in Verkehr gebracht werden.
In Österreich wird die EU-Holzhandelsverordnung durch das Holzhandelsüberwachungsgesetz umgesetzt. Darin
sind Aufgaben, Kontrollmaßnahmen und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden (in Österreich
das Bundesamt für Wald) sowie die möglichen Sanktionen bei Verstößen geregelt.
Laufend Untersuchungen auch ukrainischer Importe
Das auf zehn Jahre befristete Rundholzexportverbot der Ukraine ist mit 1.11.2015 für alle Holzarten außer
Kiefer in Kraft getreten, die Kiefer ist mit 1.1.2017 hinzugekommen. Das Bundesamt für Wald hat im Rahmen
seines gesetzlichen Aufgabenbereiches sowohl vor Inkrafttreten dieses Exportverbotes, als auch danach Importeure
kontrolliert, die EUTR-geregelte Waren aus der Ukraine in Österreich verzollt haben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Wald führen Kontrollen von Importeuren und Händlern
im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs laufend durch, dies nach einem regelmäßig zu überprüfenden
Plan und aufgrund eines risikobasierten Ansatzes. Darüber hinaus regelt die EU-Holzverordnung, wie mit Informationen
von Dritten, wie z.B. Nichtregierungsorganisationen, über die Einhaltung dieser Verordnung durch einen Importeur
vorzugehen ist. Solche werden einer eingehenden Prüfung unterzogen. "Stellt das Bundesamt für Wald
Verstöße gegen die EU-Holzhandelsverordnung fest, werden diese bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
angezeigt", stellt Dr. Peter Mayer fest.
In den Jahren seit Inkrafttreten der EU-Holzverordnung wird für einen effektiven Vollzug zwischen den jeweiligen
nationalen Behörden, der Europäischen Kommission und sonstigen in Betracht kommenden Stellen in der EU
und den betroffenen Drittstaaten eng zusammengearbeitet und die Vorgangsweisen koordiniert.
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