Österreichischer Polizei ging bereits eine von den USA gesuchte Person ins Netz
Wien (pk) -Österreich hat mit den USA bereits im Jahr 2012 vereinbart, die Zusammenarbeit zur Verhinderung
und Bekämpfung schwerer Straftaten wie Terrorakte zu vertiefen. Einer der Kernpunkte des so genannten PCSC-Abkommens
ist die Möglichkeit, in automatisierter Form auf die Fingerabdruck-Dateien der jeweils anderen Seite zuzugreifen.
Im Falle eines Treffers werden dann – auf Nachfrage und unter Beachtung des Datenschutzes – weitere personenbezogene
Daten und Informationen übermittelt.
Nach langjährigen intensiven Vorbereitungsarbeiten konnte im Oktober 2017 der Echtbetrieb für den daktyloskopischen
Datenaustausch aufgenommen werden, wie Innenminister Herbert Kickl dem Nationalrat berichtet ( III-161 d.B.). Auch
erste Erfolge gibt es demnach bereits zu verzeichnen. Unter anderem konnte eine von den USA mit internationalem
Haftbefehl gesuchte Person identifiziert werden. In mehreren Fällen wurde zudem die Verwendung von Aliasdaten
nachgewiesen.
Maximal dürfen pro Tag 100 Abrufe für Personenidentifizierungen und 40 Abrufe für Tatortspurenzuordnungen
erfolgen, wie in der Durchführungsvereinbarung zum Abkommen festgelegt ist. Von österreichischer Seite
werden die Abfragen vom Bundeskriminalamt durchgeführt. Die USA haben laut Bericht bis dato nur in sehr geringem
Umfang eigene operative Suchanfragen ausgelöst.
Generell wird im Bericht festgehalten, dass sich die USA bei der Umsetzung des Abkommens bislang als verlässlicher
und vertragstreuer Partner erwiesen haben. Dem Innenministerium sind keine Beschwerden von Betroffenen über
die missbräuchliche Verwendung von Daten bekannt, die auf Grundlage des Abkommens ausgetauscht wurden. Auch
abseits des Abkommens kooperieren die USA und Österreich bei der Kriminalitätsbekämpfung, und zwar
auf Grundlage von Rechtshilfeersuchen in Verbindung mit dem Polizeikooperationsgesetz, das die internationale polizeiliche
Zusammenarbeit regelt.
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