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Landesregierung beschließt Bedarfszuweisungen |
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LH Niessl: „Es ist mir wichtig, dass die burgenländischen Gemeinden bei Projekten bestmöglich
unterstützt werden.“ Landeshauptmann Niessl: „Es ist mir wichtig, dass die burgenländischen Gemeinden bei wichtigen Vorhaben und Projekten bestmöglich unterstützt werden. Keine Gemeinde bekommt weniger Geld als die Basisförderung in der Vergangenheit ausgemacht hat.“ Zudem können sich die Gemeinden im Sinne der Transparenz über die Berechnung, die individuell aber nach einheitlichen Kriterien gemäß Finanzausgleichsgesetz 2017 erfolgt ist, in der Gemeindeabteilung des Landes informieren. Für die Höhe der Bedarfszuweisungsmittel spielten Kriterien wie Einwohnerzahl, Ortsteile, Strukturstärke, Kommunalsteuereinnahmen oder Bevölkerungsveränderung eine Rolle. Die neuen Richtlinien, mit denen die Vorgaben des Finanzministeriums umgesetzt wurden, wurden in mehreren Gesprächsrunden zwischen Gemeindevertreterverband, Gemeindebund, Städtebund und Landeshauptmann Niessl verhandelt. |
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Allgemeine Informationen: |
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